Inflationsanpassung der 100.000 € Grenze

  • Es ist ja hinlänglich bekannt, dass die Preise im Moment nur noch den Weg nach oben kennen.

    Die ersten Tarifabschlüsse wie zB bei den Luftsicherheitskräften wurden auch schon mit Steigerungen von 5 % pro Jahr plus weitere jährliche Steigerungen abgeschlossen.

    Die Lohnsteigerungen sind sicherlich erfreulich, doch bringen sie das Einkommen ja immer schneller in den Bereich von 100.000 Euro.

    Ist es da eigentlich nicht konsequent, dass man beim Elternunterhalt sowohl als auch bei der Grundsicherung diesesn Höchstbetrag von 100.000 € sukzessive anpaßt?
    Sicherlich hat niemand eine Glaskugel, jedoch stellt man sich mal vor, dass die Inflation die nächsten Jahre so konstant bleibt, dann sind Lohnzuwächse zwangsläufig und könnten direkt wieder zu einer Heranziehung zur Zahlung führen ...

  • Hallo P. Langen,


    dieses Problem ist bekannt bei der "kalten Steuerprogression"


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ist es da eigentlich nicht konsequent, dass man beim Elternunterhalt sowohl als auch bei der Grundsicherung diesesn Höchstbetrag von 100.000 € sukzessive anpaßt?


    Ja, es wäre konsequent. Wurde schon oft hier im Forum in den letzten 3 Jahren thematisiert.

    Einen entsprechenden Gesetzesentwurf gibt es leider nicht und ich sehe keine Anzeichen, dass er absehbar wäre. Von der Logik her, müsste er kommen, aber ich sehe keinen politischen Willen.

  • Hi,


    ich kenne im Augenblick keine staatliche Leistung, die einen Anpassungsautomatismus beinhaltet. Weder Bafög, ALG II noch sonst irgendeine Leistung. Und das auch aus gutem Grund. Denn ein Anpassungsautomatismus würde logischerweise ja auch eine Kürzung bei entsprechenden Voraussetzungen beinhalten. Das geht doch gar nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Es gibt Anpassungsautomatismus bei den Renten. Sie werden der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter angepasst.

    Andere Beispiele gibt es auch.



    Und ALG II hat zwar keine "Anpassungsformel", wird aber alle 1-2 Jahre erhöht, wie die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt

  • Die Rente ist eine Versicherungsleistung. Und keine staatliche Sozialleistung. Und ALG II wird auch nicht alle 1-2 Jahre erhöht. ALG II wird dann erhöht, wenn der sog. Einkaufskorb nicht mehr zu den alten Preisen zu füllen ist, und deshalb die Armutsgrenze so unterschritte wird, dass letztlich eine echte Notsituation eintritt, die durch Einschränkungen nicht mehr abzupuffern ist und deshalb der Sozialstaat seinen grundgesetzlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt.


    Es ist zwar zutreffend, dass die Rentenkasse mitunter auch vom Staat unterstützt wird, aber dies ist eine Kompensation für die rentenfremden Aufgaben, die der Staat der Rentenkasse aufgehalst hat, kraft Gesetz. Die Rentenerhöhungen sind auch nicht an Inflationsraten gekoppelt. Im letzten Jahr gab es z.B. keine, trotz Inflation.


    Ich versuche seit Jahren, herauszubekommen, welche rentenfremden Leistungen ganz besonders von der Knappschaftsversicherungen aufzubringen sind. Mal ein schönes Beispiel: vor etlichen Jahren stürzte in der Weihnachtszeit während eines Ausflugs ein Kind von den Kreidefelsen auf Rügen ins Meer. Die Suchaktionen waren extrem aufwendig und teuer. Es war eine sechsstellige Summe nicht im unteren Bereich. Finanziert hat das alles die Knappschaftsversicherung. Ehrlich, ich war baff. Und je mehr man da reinschaut, desto mehr findet man. Also, bitte nicht vergleichen. Ist ganz was anderes.


    Herzlichst


    TK

  • Also, bitte nicht vergleichen.


    Ich wollte auch nicht unbedingt vergleichen.

    Du bist doch diejenige die von dem Thema "100.000-Grenze" auf das Thema "im Augenblick keine staatliche Leistung, die einen Anpassungsautomatismus beinhaltet" übergesprungen bist


    Grüße,

    m

  • Man kann ein System nicht in ein anderes transferieren. Also einen Versicherungsanspruch mit anderen Ansprüchen in einen Pott werfen. Ich hatte lediglich auf den Charakter der staatlichen Leistungen hingewiesen, und wie das funktioniert. Du hast die Rentenansprüche als Vergleich hinzu gezogen.


    TK

  • Du hast die "staatlichen Leistungen" mit der "100T-Grenze" verglichen, obwohl die 100T-Grenze, wie der Name schon sagt, keine staatliche Leistung ist, sondern eine Grenze, die einen familienrechtlichen Anspruch einschränkt. Warum du diesen Vergleich gezogen hast - das überlasse ich dir.


    Grüße,

    m

  • Hallo P. Langen,


    seit 2005 gibt es die GS und seit der Einführung hat sich nichts an der Grenze getan.

    Hier im Forum gab es Viele, die auf das AEG gehofft haben, dass hier die gleiche Grenze gewählt wurde ist für mich eine rein politische Entscheidung gewesen. Es standen da auch andere Zahlen im Raum.


    Der Kreis der nun noch Betroffenen ist erstmal deutlich kleiner geworden, auch wenn er nun langsam wieder wächst.


    Ich glaube nicht an eine Anpassung der Grenze.


    Es wird auf den Betroffenen ankommen sich zur Wehr zu setzen und geeignete Strategien zu finden um den EU möglichts gering zu halten.


    Gruß


    frase

  • Auch bei der 100.000 Regelung mal daran gedacht, dass auch die Löhne der Zahler steigen, nicht nur die Inflation?


    Ihr wolltet diese Regelung, die ich für verfassungswidrig halte. Aber bitte, wenn man das will, dann muss man auch mit den Konsequenzen leben.


    Herzlichst


    TK

  • Ihr wolltet diese Regelung,

    Nein, wir wollten das der EU komplett abgeschafft wird!

    Dann gäbe es die überflüssigen Diskussionen nicht mehr.


    Die alte Regierung hatte das im Koalitionsvertrag vereinbart, der Wortlaut, "Angehörige sollen entlastet werden" hat halt nur bis zu dieser Regelung im AEG geführt.


    Es ist hier wenig zielführend zu unterstellen,

    dann muss man auch mit den Konsequenzen leben.


    Herzlichst


    Gruß


    frase

  • dass auch die Löhne der Zahler steigen,

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was diese Bemerkung mit dem Thema dieses Threads direkt zu tun haben soll, in diesem Thread geht es doch um eine theoretisch mögliche Erhöhung der 100T-Grenze, entsprechend der Inflationsrate. Wenn jemand im Jahr 2020 99T Euro verdient hat, dann hatte er/sie eine bestimmte Kaufkraft und einen bestimmten Lebensstandard. Im Jahr 2023 wird er/sie 110 Tausend verdienen, aber die Kaufkraft wird nicht steigen, wegen der Inflation. Gleichzeitig wird man unterhaltspflichtig, da die starre 100T-Grenze überschritten wird, also wird Lebensstandard sinken. Diese "Logik" entschließt mir nicht wirklich.



    Ihr wolltet diese Regelung

    Wir sind "Ihr" ? Habe ich diese Regelung unterstützt? Ich habe höchstens beide Seiten dieser Regelung gesehen, die Vorteile und die Nachteile.



    Nein, wir wollten das der EU komplett abgeschafft wird!

    Dann gäbe es die überflüssigen Diskussionen nicht mehr.

    Mir ist in Erinnerung geblieben, dass du das Gesetz unterstützt hast, sonst hättest du keinen Brandbrief geschrieben.



    Grüße,

    m

  • GuMo Meg

    Mir ist in Erinnerung geblieben, dass du das Gesetz unterstützt hast, sonst hättest du keinen Brandbrief geschrieben.

    vollkommen korrekt erinnert. Als unmittelbar Betroffener habe ich für dieses Gesetz mitgekämpft und die Gesetzgebung verfolgt.

    Ich war erleichtert als das AEG im Bundesrat eine Mehrheit fand.

    Mein Name ist aber nicht Don Quijote, daher sah ich erstmals eine realistische Chance, einen Entlastungsschritt zu erreichen.


    Grundsätzlich stehe ich immer noch für die komplette Abschaffung des EU.

    Leider ist dies vermutlich aber eine unrealistische Zielstellung.


    Schönen Sonntag,


    Gruß frase

  • .... und ich will, dass die Steuern komplett abgeschafft werden. Leider hab ich das nie geschafft.


    Frase, ich wüsste mal wirklich gerne, wie Du Dich wo eingesetzt hast. Substantiiert Dich mit Berechnungen befasst hast, was das so alles kostet. Und wo das Geld bitte herkommen soll. An welchen anderen Sozialausgaben man dann kürzen soll, ganz konkret, und das bitte erklären.


    Wie oft denn noch. Ja, eine Änderung war erforderlich. Hab ich hier auch immer geschrieben. Aber bitte nicht durch ein verfassungswidriges Gesetz, und jetzt bitte nicht so tun, als wenn irgend jemand durch dieses Gesetz irgendwie in Schwierigkeiten kommt. Und wieder Teile ausklammern, die nicht passen. So läuft das nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    wir sind schon weit von der Fragestellung abgewichen.

    Lass mal gut sein, keiner will die Steuern abschaffen.


    Die Kommunen haben ja gebibbert und gejammert, es läuft aber anscheinend auch ohne den Regress gegen die vielen Kinder.

    Natürlich müssen nun immer noch die über der Grenze zahlen, das ist ungerecht.


    Ungerecht war das auch schon mit alten Regelung, dass nur wer leisungsfähig ind leistungswillig war, zur Kasse gebeten werden konnte.

    Das ist heute immer noch der Fall, der Kreis der Betroffenen ist aber erstmal kleiner geworden.


    Diese Leistungsträger der Gesellschaft zahlen aber auch ordentlich ihre Steuern.

    Tragen also ihren Beitrag, die Verteilung liegt in anderen Händen.

    Und wo das Geld bitte herkommen soll.

    Von 2009 bis 2019 sind die Steuereinnahmen von 524 auf fast 800 Mrd. € gestiegen, also keine Panik.


    Gruß


    frase