Hallo,
ich habe folgende Frage, ich habe ab 01.04.22 den Mietvertrag für eine eigene Wohnung. Wir leben seit 07/21 getrennt, mein Mann bleibt erst mal im Haus wohnen. Coronabedingt gibt es Lieferproblem bei Küche, Bett und vielem Anderen, ebenfalls kann der Umzugsdienst erst später fahren. Nun will mein Mann erst Trennungsunterhalt zahlen, wenn ich dauerhaft in der neuen Wohnung wohne, meiner Ansicht nach, zählt doch der Mietbeginn?
Danke!