Hallo,
die vom Gericht angeforderte Auskunft über meine gesammelten Anrechte sind zu meinen Ungunsten falsch (u.a. Rechenfehler). Der Termin zur mündlichen Verhandlung steht bald an. Das Gericht auf die falsche Auskunft hinzuweisen, hätte laut Rechtsbeistand zur Folge das der Gerichtstermin aufgehoben wird. Stimmt das? (Es geht um vierstellige Beträge, die nun nicht sofort durch weiterlaufenden Trennungsunterhalt "gegeneinander aufgezehrt" wird.)
Die Unterhaltsberechtigte hat nun einen Vergleichsvorschlag zum nachehelichen Unterhalt unterbreitet, der von meinen Rechtsbeistand um die Thematik der betragsneutralen Neusortierung des Versorgungsausgleichs ergänzt erwidert wurde. In diesem Zusammenhang eine Korrektur der "Flüchtigkeitsfehler" mit einfließen zu lassen verweigerte er. Was ist davon zu halten?
Sollte keine Einigung (zum nachehelichen Unterhalt,...inkl. dem verstecktem Versorgungssgeschenk) erzielt werden (sofern die Erwiderung wahrscheinlich als unverhandelbarer Affront empfunden wird), wird eine Folgesache anhängig gemacht. Auch das hätte zur Folge das der Gerichtstermin aufgehoben wird?
Sofern der Gerichtstermin aufgehoben wird, könnte man zu diesem Zeitpunkt die Korrektur nur über das Gericht laut Rechtsbeistand veranlassen. Das heißt aber, das erst eine erneute Auskunft angefordert wird, die etwa wieder erst nach einem halben Jahr beantwortet wird, dann in einem Vorschlag des Gerichts mündet, der aber wiederum per Vergleich eine Neusortierung der Anrechte erfordert.
Welchen Sinn machte die Weigerung (ich sehe nur Vermögensschaden für mich)? Habe ich noch eine sinnvolle kurzfristige Handlungsalternative oder muss ich weiteres Rechtsbeistand-Lehrgeld schicksalshaft "zahlen"?