Erfolgsaussichten ?

  • Wie stehen die Aussichten in meinem Fall : Die Tochter , fast 17 und ich möchten das alleinige Sorgerecht für sie . Der KV hat uns vor 4 Jahren vor Gericht gezerrt , wollte das Kind . Er hat sich mit Richter und JA angelegt und das Sorgerecht fast verloren . Die Tochter hat gegen ihn ausgesagt .
    Danach Psychoterror gegen uns beide ohne Ende . Er wohnt 1000 km entfernt und spricht seit 1,5 Jahren mit uns kein Wort mehr .
    Ich habe das nun beantragt , die Tochter hat einen eigenen Bericht ans Gericht geschrieben , warum sie dafür sei .
    Wie seht ihr das , gibt es ähnliche Fälle ?


    Danke

  • Ihre Tochter ist antragsberechtigt und kann bei Gericht unter der Prämisse, dass ihr eigenes Wohl unter der jetzigen Regelung gefährdet ist oder der Kindesvater nie in wichtigen Belangen seine Zustimmung gibt dann einen entsprechenden Antrag stellen damit sich die Missstände wieder zum Guten wenden. Das macht sie bei einem Rechtspfleger im Amtsgericht.


    Aber in Anbetracht der Lage, dass sie ja nun auch stark auf die 18 zu geht ... Was für ein Vorteil soll denn das alleinige Sorgerecht bringen? ... Was für Missstände herschen denn? Erzähl doch mal ein bischen.

  • Danke für die Antwort .
    Ich möchte es aus rechtlichen Gründen , denn gerade in den nächsten 2 Jahren brauchen wir wohl Unterschriften und das war immer ein Drama mit ihm .
    Und die Tochter möchte es für ihr Seelenkostüm , Sie möchte damit so eine Art Schlußstrich ziehn , als Ende ihrer Therapie sozusagen .
    Laut JA macht das Sinn . Wir werden da auch einen Bericht erhalten , der das befürwortet . Aber man weiß ja nicht , was der Richter spricht ,da wollte ich halt mal rumhören .


    Danke

  • Das Familienrecht lässt Erziehenden mit gemeinsamen Sorgerecht viele Freiheiten und schützt diese Freiheiten auch. Bevor jemanden das Sorgerecht entzogen oder auch nur eingeschränkt wird, müssen wirklich sehr gute Gründe dafür bestehen. Zu einer Einschränkung oder einem Entzug des Sorgerechtes wird in der Regel auch ein Gutachten eingeholt. Das ihre Tochter es für ihr Seelenkostüm braucht langt z.B. nicht ... Dennoch muss sich der Vater damit abfinden wenn eine 17jährige keinen Kontakt will. In Anbetracht der großen Entfernung und der bevorstehenden Volljährigkeit kann es gut sein, dass das Sorgerecht wenn überhaupt nur eingeschränkt wird und es natürlicherweise mit Vollendung des 18. Lebensjahres für den Vater endet.

  • Das Sorgerecht umfasst z.B. die Teile Personensorge (die Personensorge ist wiederum untergliedert in verschiedenen Bereichen) und Vermögenssorge. Am besten mal nach googeln oder schau mal hier. ;-)