Folgender Sachverhalt:
Ich bin verheiratet. Mein Mann hat ein uneheliches Kind aus einer früheren Beziehung für das er Unterhalt zahlt. Das alles läuft über eine Beistandschaft bei JuA der Mutter des Kindes.
Wir selber haben nun auch noch gemeinsame Kinder. Nach der Geburt unserer Kleinen im Januar, haben wir dies ins JuA gegeben und um herabsetzung gebeten, da ja nun noch ein weiteres unterhaltspflichtiges Kind da ist. Da mein Mann leider zu wenig verdienst, bekommen wir für die gemeinsamen Kinder Kinderzuschlag. Nun wurde in einem Schreiben verlagt, das wir den aktuellen Bescheid einreichen sollen, da der Kinderzuschlag bei unseren Kindern als einkommen voll angerechnet wird. Ich hab gedacht ich spinne.
Demnach wäre es der Fall, das wir von 269€ ursprünglichem Unterhalt ( da war der Kinderzuschlag nicht angerechnet) für sein Kind, auf 451,50€ Unterhalt springen würden.
Der Herr sei sich selber nicht sicher wie genau das von statten geht aber er geht davon aus, das die 209€ Kinderzuschlag voll auf jedes Kind angerechnet wird.
Ohne scheiß ich geh jetzt dann weinen weil ich gerade zu der derzeitigen Finanziell schwierigen Situation, nicht damit gerechnet habe.
Kennt sich da wer aus. Ich kann mir das in diesem Umfang gar nicht vorstellen. Das Gesetz soll es seit 2020 geben. Ich hoffe mal, das er nicht auf die Idee kommt, das rückwirkend zu berechnen! Bzw, dürfte er das überhaupt? Gibt es das, das Kinderzuschlag auf die im Haushalt lebenden Kinder als Einkommen der Kinder zählt und damit den Unterhalt decken und der Mann dann, trotz Mangelfall, den Vollen Unterhalt zahlen muss?