Kinderbonus Unterhalt

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage bzgl des gezahlten Kindercoronabonus im Jahr 2020&2021.

    Der KV muss mit Titel vom Jugendamt Unterhalt zahlen. Nun schrieb er mir, dass er ein Recht darauf hatte den Unterhalt zu kürzen und verlangt von mir diese gezahlten Bonusse zur Hälfte nachträglich zurück.

    Leider habe ich mich erst gestern darüber informiert und wusste zu der Zeit nicht, dass ihm die Hälfte zusteht.

    Kann er nun ein Jahr später von mir verlangen ihm das Geld zurück zu zahlen?


    lg

  • Verlangen kann er das, aber du musst es nicht tun.

    Ich würde ihm einfach mitteilen, dass du das Geld bereits für die Kinder ausgegeben hast.

  • Hallo Lily,


    zu viel gezahlter Unterhalt gilt normalerweise als "verbraucht" . Ist also m.E. nicht zurückzuzahlen.


    Er hätte die Hälfte des Bonus "zeitnah" vom Unterhalt abziehen können.


    edy

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  • Hallo Lily,

    Er hätte die Hälfte des Bonus "zeitnah" vom Unterhalt abziehen können.

    Auch wenn das formal richtig ist, werden Zahler mit Titel natürlich besonders vorsichtig sein und den Unterhalt nicht einfach kürzen.


    Wenn du ein gutes Verhältnis zum Vater hast, dann teile ihm mit, dass du den Bonus für die Kinder schon verbraucht hast und von seinem Anteilsrecht keine Kenntnis hattest.


    Moralisch könntest du dem Vater, je nach deiner Finanzlage, dann noch eine anteilige Rückerstattung anbieten.

    Das musst du für dich entscheiden.


    Gruß


    frase

  • Da die Boni rechtlich wie das staatliche Kondergeld zu behandeln sind, gibt es auch bei einem bestehenden Unterhaltstitel keinen Grund, welcher besondere Vorsicht begründen könnte.