Einvernehmliche Einigung ohne notarielle Scheidungsfolgevereinbarung und nur einem Anwalt

  • Liebe Experten,


    iScheidungen sind für mich bisher Neuland, jetzt hat es mich aber auch erwischt.

    Meine Frau und ich wollen eine schmerzlose und möglichst kostensparende Lösung mit einvernehmlicher Grundlage. Heisst gegen Zahlung einer Summe x auf weitere Ansprüche gemäß Zugewinnausgleich zu verzichten. Diese Vereinbarung ohne notarielle Scheidungsfolgevereinbarung und nur einem Anwalt zur Einreichung der Scheidung.




    Meine naive Idee: Ich einige mich mit einer Frau vorab, sie hat ihren Anwalt für den Scheidungsantrag ich stimme der Scheidung vor Gericht zu( ohne notarielle Beurkundung einer Scheidungsfolgevereinbarung). Wäre das so möglich oder könnte es da von Seiten des Gerichts noch zu Problemen kommen?

  • feiyang

    Hat den Titel des Themas von „Einvernehmliche Einigung ohne notarielle Scheidungsfolgevereinbarg und nueinem Anwalt“ zu „Einvernehmliche Einigung ohne notarielle Scheidungsfolgevereinbarung und nur einem Anwalt“ geändert.
  • Hallo freiyang,


    Der Vezicht des Zugewinnausgleiches könnt ihr nur bei einem Notar,


    oder vor Gericht ( wenn beide einen eigenen Anwalt haben), durchführen.


    edy

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  • Hi,


    das Gericht entscheidet nur über das, was auch anhängig gemacht wird. Es ist völlig ausreichend, wenn der Anwalt den "nackten" Scheidungsantrag anhängig macht. Von Amts wegen wird dann zusätzlich nur der Versorgungsausgleich anhängig gemacht, wenn Ihr über drei Jahre verheiratet ward. Der Zugewinnausgleich muss überhaupt nicht Gegenstand des Scheidungsverfahrens werden. Wird deshalb auch nicht entschieden. Wenn ihr allerdings insoweit eine Vereinbarung bei Gericht einbringt, dann entsteht auch eine Gerichtsgebühr, auch eine Anwaltsgebühr mehr.


    Für irgendwelche Ausgleichszahlungen braucht ihr auch keinen Anwalt. A verpflichtet sich, an B zu zahlen, das sollte schriftlich mit Datum niedergelegt werden, auch die Zahlungsmodalitäten und gut ist.


    Herzlichst


    TK

  • Noch eine Frage, wenn ich es richtig verstanden hab, wird bei einer einvernehmlichen Scheidung und Verzicht des Zugewinnausgleichs für die Kosten des einen Ra unddas Gericht das Einkommen der Ehepartner des letzten Quartals zugrunde gelegt, auch richtig so?

  • Hallo,

    der Zugewinn muss überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens werden

    ja richtig, aber was ist wenn es sich ein Partner dann vor der Verjährung anders überlegt?


    edy

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  • Guten Abend,


    Kann man auch den Versorgungsausgleich in einer Scheidungsfolgevereinbarung ausschließen, dass er nicht bei der Scheidung zum tragen kommt? Meine noch Frau und ich sind uns einig dass wir darauf verzichten wollen.


    Danke