Kindsunterhalt bei Haupt-, bzw. Zweitwohnung

  • Hallo...


    Als Neuling möchte ich mich kurz vorstellen:


    Als frisch getrennter Vater von zwei Kindern (17 und 12) hat sich meine Expartnerin entschieden, unsere gemeinsame Wohnung zu verlassen und in eine ca. 25qm große Einzimmerwohnung zu ziehen. Ich bin vor ca. 17 Jahren in ihre Wohnung gezogen. Es ist demnach ihr Mietvertrag, in dem ich logischerweise nicht erwähnt bin.


    Ihre Idee ist nun, die neue, kleinere Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden und in der alten, deutlich größeren weiterhin gemeldet zu sein. Weiterhin ist von ihr geplant, ein Kind bei sich aufzunehmen, ohne dieses dort anzumelden. Die Kinder wären demnach mit mir in ihrer (alten) Wohnung gemeldet. Da ich es für unwahrscheinlich halte, dass sich eines unserer Kinder in dieser kleinen Wohnung wohlfühlen wird, werden sich die Kinder weiterhin wahrscheinlich bei mir aufhalten.


    Für mich ergeben sich daraus ein paar Fragen:


    Wer ist wem unterhaltsverpflichtet. Immerhin wohnen wir (für das Amt) ja noch irgendwie zusammen, bzw. sind zusammen in ihrer Hauptwohnung gemeldet. Würde es etwas ändern, wenn die größere Wohnung zur Nebenwohnung gemacht wird und sie ihren Hauptwohnsitz in der neuen Wohnung anmeldet?


    Gibt es eine quadratmetermäßige Mindestgröße für eine Einzimmerwohnung, die von einem Elternteil mit einem Kind bewohnt wird?


    Leider kann ich mich erst nach den Osterfeiertagen anwaltlich beraten lassen. Sie drängt jedoch zu einer Unterschrift unter einem von ihr verfassten Vertrag, den ich allerdings noch nicht einsehen konnte. Zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer habe ich mich "überreden" lassen, da sie mich sonst beim Bürgerservice abmelden und aus der Wohnung entfernen lassen wird.


    Die neue Wohnung muss vertraglich mindestens ein Jahr gemietet werden. Ich stehe sowieso vor dem Dilemma, wie es in einem Jahr weitergeht...


    Vielen Dank für das Durchlesen meines Problems. Ich würde mich über weiterführende Antworten freuen!


    Frohe Ostern!!

  • Hallo Tk!


    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe nichts zugesagt (nur zugehört) und ich unterschreibe auch nichts...


    Viele Grüße

  • Hallo potsblitz,


    Von welchem Amt schreibst du?


    Wie ist die jeweilige finanzielle Lage von euch beiden (Partnern)?


    Wäre ein Wechselmodell möglich ( Kinder wohnen abwechselnd in den 2 Wohnungen?). Wobei eine Wohnung 25m2 für 3 Personen unmöglich erscheint.


    Kindesunterhalt erhält immer der, bei dem die Kinder wohnen. ( wenn der U-Verpflichtete ausreichend Einkommen hat).


    Ist nicht ausreichend Einkommen des Zahlungsverpflichteten vorhanden, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Guten Morgen,


    ich fang mal an, wahrscheinlich kommen noch Fragen auf oder ich habe was falsch verstanden, aber wir werden uns schon durch den Fall durch arbeiten. Ich gehe im Augenblick davon aus, dass ihr nicht verheiratet seid. Solltet ihr verheiratet sein, kann sich einiges etwas ändern, aber gravierend auch nicht.


    1. Zur Meldesituation: da sieht die Demnächst-Ex die juristische Lage völlig falsch. Sie kann dich nicht einfach abmelden, nur weil sie alleinige Unterzeichnerin des Mietvertrages ist, also alleinige Vertragspartnerin des Vermieters. Man ist dort zu melden, wo man sich permanent aufhält bzw. lebt. Und wenn du mit den Kindern in der Wohnung bleibst, dann seid ihr dort auch meldetechnisch weiter erfasst zu bleiben, basta. Lass dich da nicht unter Druck setzen. Sie ist diejenige, die einen melderechtlichen Fehler begeht, wenn sie entsprechend den Gegebenheiten sich nicht dort anmeldet, wo sie tatsächlich lebt. Du bist es, der dann formlos dem Einwohnermeldeamt den Tipp dahingehend geben, wo sie tatsächlich lebt.


    Warum sie hier so rumtricksen will, da können wir nur spekulieren. Ich vermute mal, sie will sich dadurch ein jederzeitiges Rückkehrrecht offen halten. Inwieweit sie das kann, ist eine rein zivilrechtliche Frage, dazu komme ich noch.


    2. Kinder sind keine Möbelstücke, die man beliebig mit sich umziehen kann. Und bei dem Alter eurer Kinder haben die Kinder ein erhebliches Mitspracherecht darüber, wo sie in Zukunft wohnen werden, bei dem großen Kind hat sich das mit dem Erreichen der Volljährigkeit ohnehin erledigt. Bei dem Alter der Kinder ist es auch müßig, über ein Wechselmodell nachzudenken. Letztlich wird sich was einspielen, was den Bedürfnissen der Kinder entspricht. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eines der Kinder freiwillig mit der Mutter in eine 1-Zimmer-Wohnung zieht. Das hieße ja Verzicht auf jedwedes Privatleben. Ich glaube nicht, dass ein 17-jähriger Bett und Zimmer mit seiner Mutter teilen möchte.


    Unterhalt für die Kinder muss der zahlen, bei dem die Kinder nicht leben, ab Volljährigkeit sieht es etwas anders aus. Kommt derjenige nicht für die Kinder auf, der es müsste, gibt es die Unterhaltsvorschusskasse, die dann in Vorlage geht. Und das Kindergeld erhält der, bei dem die Kinder leben.


    Da ihr nicht verheiratet seid, bestehen keine Unterhaltsansprüche auf Gegenseitigkeit, also du musst nicht für sie aufkommen, sie nicht für dich.


    3. So, jetzt kommen wir zum Hauptproblem, nämlich zur Wohnung, in der du lebst, aber ohne Vertrag mit dem Vermieter. Wäret ihr verheiratet, könnte man ohne weiteres mit gerichtlicher Hilfe eine Zuweisung der vormals gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung bekommen. Und das hätte der Vermieter auch zu akzeptieren. Bei nicht verheirateten Paaren sieht es etwas anders aus. Gerade, wenn die Kinder so groß sind, wie bei euch. Da gewinnt dann der vertragsrechtliche Status Mieter/Vermieter meist Vorhand. Anders ausgedrückt: die Frau könnte jederzeit zurückkommen. Bei Ehepaaren haben wir da eine Frist von sechs Monaten. Danach kann der Partner, der ausgezogen ist, sich eben nicht mehr ohne weiteres auf seinen Mietvertrag berufen. Es könnte bei dir also sso sein, dass sie jederzeit zurückkehren kann. Bitte besprich dieses Problem mit deinem Anwalt. Wenn die Kinder noch sehr klein wären, dann gäbe es auch die Möglichkeit, dir die Wohnung allein zuzuweisen. Aber so?


    Am Besten wäre es, den Vermieter in Dein Boot zu holen. Etwa über eine Vertragserweiterung, oder einen Folgevertrag für den Fall, dass Frau die Wohnung kündigt. Das sollte aber unbedingt der Anwalt erledigen. Eine Option wäre natürlich auch, dass du dir eine andere angemessene Wohnung für dich und die Kinder suchst, Dann säße die Ex alleine auf den Mietkosten für die jetzige große Wohnung und du stündest nicht unter dem ständigen Druck, die Wohnung aufgeben zu müssen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo edy!


    Mit Amt meinte ich die Meldebehörde, bzw. alle Ämter, die durch die Trennung involviert sein werden könnten, z.B. das Jugendamt. Momentan ist es allerdings noch eine Sache zwischen uns beiden.


    Wir haben beide feste Arbeitsplätze. Sie arbeitet 20 Stunden/Woche, ich 40 Stunden/Woche. Mein Verdienst ist ungefähr dreimal so hoch wie ihrer.


    In der von ihr angestrebten Situation wird sie entweder mit einem Kind oder auch für eine gewisse Zeit mit zwei Kindern in der kleinen Wohnung wohnen. In der Realität vermute ich, dass beide Kinder mit mir in ihrer großen Wohnung leben. Schliesslich hat sie die Anschaffung eines Fernsehers, Internet, etc. schon ausgeschlossen. :-) Ich wüsste auch nicht, wo die Kinder ihre Hausaufgaben machen sollen. Ihre Aquarien will sie schliesslich mitnehmen. Mit drei Betten wird es zu einem Wohnklo. Ehrlich gesagt halte ich das für die Kinder auch nicht würdig!


    Ihr Argument ist, dass ich dadurch den Familienzuschlag behalte. Ich vermute aber auch, dass sie sich dadurch Unterhaltszahlungen für die Kinder offenhalten will. Schliesslich sind die Kinder ja bei ihr gemeldet und mich kann sie jederzeit rauswerfen/abmelden.


    Die Kinder sind in ihr soziales Umfeld gebunden. Ein Wegzug würde ihnen weitere Probleme bereiten, daher wollen wir alle in der Gegend bleiben. Wohnraum ist hier allerdings sehr knapp und vergleichbare Wohnungen schlichtweg unbezahlbar.


    Ist es für den Unterhalt ausschlaggebend, wo die Kinder gemeldet sind oder wo sie tatsächlich wohnen? Ich möchte aus Gründen der Fairness nämlich umgehen, dass ich alle Kosten für die Kinder decke (Miete, die ich schon zahle, seit ich eingezogen bin, Verpflegung, Kleidung, etc.) und zusätzlich noch geldlichen Unterhalt an meine Expartnerin bezahle, der ja eigentlich für die Kinder gedacht sein sollte!?


    Grüße aus einer Stadt, wo es nur zu kleine oder zu teure Wohnung gibt...

  • Hallo TK!


    Deine Antwort hat sich mit meiner gerade überschnitten, daher konnte ich in meinem vorherigen Post noch nicht darauf eingehen.


    Du hast ja eine Menge geschrieben. Ich werde es mal kurz "einsaugen", verarbeiten und später darauf reagieren. Jetzt muss ich erstmal meine Mutter trösten, die ihren Enkeln heute keine Ostereier verstecken durfte...


    Gruß, pb