Hallo...
Als Neuling möchte ich mich kurz vorstellen:
Als frisch getrennter Vater von zwei Kindern (17 und 12) hat sich meine Expartnerin entschieden, unsere gemeinsame Wohnung zu verlassen und in eine ca. 25qm große Einzimmerwohnung zu ziehen. Ich bin vor ca. 17 Jahren in ihre Wohnung gezogen. Es ist demnach ihr Mietvertrag, in dem ich logischerweise nicht erwähnt bin.
Ihre Idee ist nun, die neue, kleinere Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden und in der alten, deutlich größeren weiterhin gemeldet zu sein. Weiterhin ist von ihr geplant, ein Kind bei sich aufzunehmen, ohne dieses dort anzumelden. Die Kinder wären demnach mit mir in ihrer (alten) Wohnung gemeldet. Da ich es für unwahrscheinlich halte, dass sich eines unserer Kinder in dieser kleinen Wohnung wohlfühlen wird, werden sich die Kinder weiterhin wahrscheinlich bei mir aufhalten.
Für mich ergeben sich daraus ein paar Fragen:
Wer ist wem unterhaltsverpflichtet. Immerhin wohnen wir (für das Amt) ja noch irgendwie zusammen, bzw. sind zusammen in ihrer Hauptwohnung gemeldet. Würde es etwas ändern, wenn die größere Wohnung zur Nebenwohnung gemacht wird und sie ihren Hauptwohnsitz in der neuen Wohnung anmeldet?
Gibt es eine quadratmetermäßige Mindestgröße für eine Einzimmerwohnung, die von einem Elternteil mit einem Kind bewohnt wird?
Leider kann ich mich erst nach den Osterfeiertagen anwaltlich beraten lassen. Sie drängt jedoch zu einer Unterschrift unter einem von ihr verfassten Vertrag, den ich allerdings noch nicht einsehen konnte. Zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer habe ich mich "überreden" lassen, da sie mich sonst beim Bürgerservice abmelden und aus der Wohnung entfernen lassen wird.
Die neue Wohnung muss vertraglich mindestens ein Jahr gemietet werden. Ich stehe sowieso vor dem Dilemma, wie es in einem Jahr weitergeht...
Vielen Dank für das Durchlesen meines Problems. Ich würde mich über weiterführende Antworten freuen!
Frohe Ostern!!