Unterhaltsvorschuß, was kann ich machen, um nicht doppelt oder dreifach zu zahlen?

  • Hallo,


    leider bin ich dem Amt nicht gewachsen. Das Amt verlangt von mir Unterhaltsvorschuß rückwirkend zum 01.01.2022. Ich habe "freiwillig" Unterhalt bezahlt, obgleich ich das gar nicht muß. Eine Festsetzung des Unterhalts scheiterte damals vor Gericht, weil das Einkommen der Mutter zu groß war.


    Freiwilliger Unterhalt ist so, als wenn ich keinen zahlen würde so das Amt.


    Wie kann ich Unterhalt zahlen, daß die Geldleistungen auch akzeptiert werden? Ich hatte schon 2009 Probleme mit dem Jugendamt, jetzt geht es wieder von vorne los.


    Ich habe den Beamten erst einmal abgelehnt, weil er voreingenommen ist. Das akzeptiert aber das Jugendamt nicht.


    Ich bin leider am Ende mit meinen Nerven. Kann jemand helfen?


    Werner

  • Hi,


    ich fass mal deine beiden Fragen in einer Antwort zusammen. Die Unterhaltsvorschusskasse vollstreckt erst, wenn ein Unterhaltstitel da ist. Gegen diesen hat man sich offensichtlich nicht gewehrt, zumindest nicht erfolgreich. Hier sind zwei "Titelarten" zu unterscheiden. Einmal der öffentlich-rechtliche Titel, dagegen hätte man Widerspruch einlegen müssen, also so, wie gegen ein Tickelt, welches man wegen falsch parken bekommt.


    So, und dann gibt es den familienrechtlichen Titel, den unterschreibt man bei dem Jugendamt oder aber, er ergeht durch Gerichtsbeschluss. Dieser familienrechtliche Titel kann in der Höhe gewaltig von dem der Unterhaltsvorschusskasse abweichen, weil ersterer in seiner Höhe nach oben gedeckelt ist.


    Es ist jetzt also zu überprüfen aus welchem Titel was geltend gemacht wird. Von der Unterhaltsvorschusskasse oder aber aus einem familienrechtlichen Titel. Es ist dann zu prüfen, ob man gegen den Titel noch vorgehen kann. Dann wäre die Zahlungsverpflichtung für die Zukunft zu überprüfen. Da könnte das höhere Gehalt der Mutter eine Rolle spielen. Muss aber nicht zwingend der Fall sein.


    Alles etwas schwammig, wie du es hier schreibst. Eines weiß ich aber gewiss: mit einer Ablehnung wegen Befangenheit stoppst du gar nichts, insbesondere keine Frist. Du bist offensichtlich überfordert. Ab zum Anwalt.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Tag,


    die Frage war, was ich machen muß, um nicht wieder dopplet zu bezahlen. Ich weiß, daß ich doof bin, ich habe es ja sogar schriftlich vom Versorungsamt. Deshalb versuche ich es noch mal zu erzählen.


    1. Es gibt keinen Titel.


    Januar 2022: Ich zahlte Unterhalt in Höhe von 600,-- Euro auf das Konto der Mutter. Wie in der Jahren zuvor auch.


    Februar 2022: Ich zahlte Unterhalt in Höhe von 600,-- Euro auf das Konto der Mutter.


    März 2022: Ich zahlte Unterhalt in Höhe von 600,-- Euro auf das Konto der Mutter.


    April 2022: Ich bekomme vom Jugendamt eine Aufforderung in Zukunft, bis mein Sohn 18 Jahre ist, Unterhaltsvorschuß zu zahlen, weil ich seit Januar 2022 keinen Unterhalt gezahlt habe. Das sind knapp 10.000 Euro.


    Ich soll rückwirkend 4x314 Euro zahlen. Ich habe gestern 1.256,-- Euro an die Kindesmutter überwiesen.


    Ich werde mir das Geld leihen und zahlen. Da bereits in der Vergangenheit das Jugendamt immer mehrfach Geld haben wollte frage ich, was ich machen kann, um nicht weiterhin doppelt zahlen zu müssen und die wieder einen Prozeß gegem mich anstreben. Das letzte mal sollte ich ins Gefängnis. Das Familiengericht hatte dem Jugandamt zugestimmt. Die Kontoauszüge sind kein Beweis, daß ich Unterhalt gezahlt habe. Es bedarf der Willenserklärung der Mutter, daß sie Geld bekommen hat.



    Werner

  • Das Amt für Soziale Arbeit in Wiebaden (Angaben gelöscht wegen Verstoßes gegen die Forenregeln TK) hatte gesagt, daß ich bis zum 18 Lebensjahr zahlen muß.


    Es sind 31 Monate * 314,-- Euro ergibt 9.734,-- Euro. Wenn ich nicht zahle, will er vollstrecken lassen. Hatte das Amt damals auch schon gemacht. Damals hatte ich auch 2 mal Unterhalt bezahlt.


    Ich zahlte weiter an die Kindesmutter aber das Geld wurde vom Amt nicht anerkannt und die Mutter bekam außerdem UV-Geld. Bei der Zahlung von UVG habe ich kein Mitspracherecht. Der Beamte entscheidet alleine, ob er der Kindesmutter Geld gibt oder nicht. Beim normalen Unterhalt muß man zumindest vor Gericht ziehen.


    Eine Klage hatte damals nicht geholfen, weil es nach Auffassung der Justiz in Hessen zu den Freiheiten einer Richterin dazugehört, auch einen Antrag nicht zu bearbeiten. Somit hatte ich kein Rechtsmittel. Strafanzeige wegen Rechtsbeuung blieb wirkungslos, die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht. Die EU hatte auch schon bestätigt, daß es in Deutschland keine unabhänige Strafverfolgung gibt. Aber das hilft mir auch nicht! Die Kindesmutter macht mir nur Probleme und im JA bekommt sie Unterstützung. Das JA bekommt das Geld durch das Finanzamt, wenn ich das Geld wieder haben will, muß ich vor dem Familiengericht klagen, nicht vor dem Finanzgericht, aber die Klage wird nicht bearbeitet.


    Es sind sehr viele Dinge passiert, aber niemand kann oder will helfen, deshalb habe ich mich hier angemeldet. Vielleicht gibt es hier ähnliche Erfahrungen und mögliche Lösungen.


    Das Märchen, daß ein Anwalt helfen könnte ist leider nur bedingt möglich, denn dazu müßten die Jugendämter und Gerichte sich innerhalb der Gesetze bewegen. Im Grunde will ich eigentlich nur in Ruhe gelassen werden. Ich habe dem Jugendamt auch schon angeboten den Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, das lehnen die ab. Für mich ist es einfach nur Terror.


    Das JA hatte mir auch schon fiktives Schwarzgeld und verdeckte Einnahmen unterstellt, dabei bin ich nicht einmal selbstständig.


    Was würdet Ihr denn sagen, wenn das JA Euch fragt, beweise mir, daß Du keine schwarzen Einkünfte hast?? Wie soll ich etwas beweisen, was ich nicht habe??? Nur zur Info, ich bin nicht reich, ich schlafe im Keller.


    Ich habe mein Einkommen und Vermögen darlegt und die ignorieren das. Was soll ich bloß machen, ich gehe kaputt!!


    Ich suche HILFE, wie ich mich gehen ein aggressives Jugandamt wehren kann. Ich weiß nicht mehr weiter, die treiben mich ins Irrenhaus!!!


    Zuletzt hatte ich sogar den berühmten Jürgen Rudolph als Anwalt der meinte, mir nicht helfen zu können, weil das ein Justizproblem ist. Er kann mir nur gegen das Jugendamt helfen, aber nicht gehen das Familiengericht. Ich benötige im Grunde einen Staatsrechtler und keinen Anwalt für Familienreccht, aber eine grundlegende Änderung der Justiz ist einfach nicht zu erwarten.




    Überigens, das JA in Wiesbaden ist besser geschützt als der Bundestag. Es gibt eine Sicherheitsschleuse und persönlich sprechen kann man mit den Leuten nur über ein Telefon durch Panzerglas wie im Knast. Die wissen genau, warum solche Maßnahmen nötig sind.


    Ich habe aktuell alles bezahlt, 9.734,-- Euro bis zum 18. Geburtstag und den Unterhalt und ebenfalls wie gefordert rückwirkend den UV. Ich rechne damit, daß die Kindesmutter trotzdem UV bekommt und der Anspruch dann auch mich übergeht. Ich werde berichten.

  • Hi,


    es hat keinen Sinn, sich ständig zu wiederholen.


    Wenn ein Amt eine Vollstreckung angedroht hat, dann existiert ein Titel, anders funktioniert das nicht. Wenn eine Klage materiell-rechtlich nicht bearbeitet wird, dann erfüllt sie die formellen Voraussetzungen nicht. Wenn ein Staatsanwalt die Ermittlungen nicht aufnimmt, dann besteht kein Anfangsverdacht. Man kann mit kruden Rechtsvorstellungen, die nicht durch unser Rechtssystem gedeckt sind, gegen niemanden erfolgreich vorgehen, weil aussichtslos. Da hilft auch kein Staatsrechtler.


    Menschen, die nicht mal ansatzweise das System verstehen (wollen), selbst hier, von wo sie sich Hilfe erwarten, falsche Angaben machen, nicht mal hier die Forenregeln einhalten (ich musste zwei Korrekturen anbringen) können, alles besser wissen, denen ist nicht zu helfen. Es wird sich mir nie erschließen, warum jemand, der alles besser weiß, unbelehrbar auf seinem Weltbild beharrt, überhaupt in einem Forum anfragt. Ist doch eh wurscht, wie die Antworten aussehen, man ist ja beratungsresistent.


    Übrigens, die Aussage, die dein Anwalt getätigt hat, man könne nichts gegen Richter nichts tun, ist die übliche Klausel, die jeder Anwalt drauf hat und dann einsetzt, wenn er einen Mandanten so schnell wie möglich los werden will. Nicht mal das erkannt?


    TK

  • Gauss, weil Rückstände ohne Ende da sind. Und weil man nicht weiß, auf was jetzt gezahlt wird. Aber zur Aufklärung muss man mitarbeiten. Und es existiert offensichtlich ein Titel. Aus dem wird vollstreckt. Für die Zukunft will an auch nichts abändern. Geordnete Abwicklung ist nicht gefragt.


    TK

  • Hallo,


    ich bin etwas verwirrt.


    Existiert nun doch ein Titel?


    Hatte das JA dich über die Zahlung von UV informiert?


    Das JA kann nur fordern was es geleistet hat.

    Die Mutter kann den Rest von dir verlangen, so du Leistungsfähig bist.


    Es hilft also nicht dem JA einen höheren Unterhalt anzubieten, als den UV.


    Die Mutter kann auch nur mit einem Titel gegen dich vollstrecken, alles etwas unverständlich.

    warum das JA die monatliche Zahlung von 600 € nicht anerkennt.

    Die Mutter müsste bestätigen, dass diese Zahlung als Unterhalt für das Kind anerkannt wird.


    Aus meiner Sicht würde ich nur die Forderung des JA bedienen und abwarten was die Mutter dann tut.


    Gruß


    frase


    ( da du in der Lage bist, soche Nachforderungen zu begleichen, könnte das Amt natürlich auch verschwiegene Einnahmen vermuten)

  • frase, so nicht ganz korrekt.


    Das Jugendamt oder das Sozialamt, wer auch immer (wir wissen es nicht) ist im Besitz eines vollstreckbaren Titels. Aus dem Titel kann vollstreckt werden. Das kann man abstellen, indem man sich gegen den Titel wehrt, der Fachmann nennt das Vollstreckungsgegenklage/Vollstreckungsabwehrklage. Da kann man dann nachweisen, dass man gezahlt hat.


    Aber, wenn man Gerichte ablehnt, Anwälte ablehnt, dann wird das eben nichts.


    LG


    TK

  • Die Mutter müsste bestätigen, dass diese Zahlung als Unterhalt für das Kind anerkannt wird.

    Das verstehe ich nicht.

    Wenn er an die Mutter Geld überweist, vermutlich auch mit einer Bezeichnung wie "Unterhalt Januar" oder so, warum muss die Mutter das extra anerkennen? Was ist denn, wenn sie das nicht tut? Ich meine, wie soll man denn sonst Unterhalt zahlen?

  • Hallo Gauss,


    unter normalen Umständen läuft das ja auch problemlos.


    Hier ging es aber genau um den Sachverhalt, das die Mutter eben die Zahlung nicht gegenüber dem Jugendamt bestätigt hat.

    Ist dem Amt auch egal, das holt sich nur zurück, was es geleistet hat.


    Geld was an die Mutter vom Vater geflossen ist, kann das Amt nicht verbuchen.


    Es sind also zwei unterschiedliche Dinge.


    UV wurde geleistet, Forderung ist also berechtigt.


    Unterhalt wurde zusätzlich gezahlt, das muss der Vater dann mit der Mutter klären.


    In dem Fall könnte die Mutter ja die Zahlung an den Vater zurückgeben und er könnte davon die Forderung des JA begleichen.


    Gruß


    frase

  • Siehst du frase, und genau für den Fall gibt es die Vollstreckungsabwehrklage. Das ist eine Sache zwischen der Unterhaltsvorschußkasse und Werner. Aber er will es doch nicht klären.


    Es gibt offensichtlich einen Titel, auch wenn er schreibt, es gibt keinen. Es sollen binnen drei Monaten über 10.000 € Unterhaltsschulden zustande gekommen sein. Als ich ihn dann festnagele wird klar gestellt, aber erst dann. Die Gerichte haben sich gegen ihn verschworen. Alle, incl. Jugendämter, eines ist sogar festungsartig ausgebaut worden, und zwar einzeln jeder Arbeitsplatz, sind gegen ihn. Mindestens ein Anwalt hat das Handtuch geschmissen. Warum wohl? Eigentlich sind Anwälte sehr leidensfähig.


    Werner will die Sache vom Grund her nicht klären, schreibt er. Weder ob überhaupt ein Anspruch besteht, noch ob die Vorschusskasse zu Recht demnächst vollstreckt.


    Und noch etwas stimmt so mit Sicherheit nicht: der Batzen der da vollstreckt werden soll, den lässt die Unterhaltsvorschusskasse mit Sicherheit nicht auflaufen. Abgesehen komme ich auch mit dem Betrag nicht hin. In der höchsten Altersstufe (ab 12) wären das nämlich nur 314 €. Es könnte natürlich auch sein, dass es gar nicht um Unterhaltsvorschuss geht, sondern, dass ein anderer Titel vollstreckt wird, der im Rahmen der Beistandsschaft für das Kind vom Jugendamt erstritten wurde, oder beide Titel werden vollstreckt.


    Jedenfalls sind hier völlig ungeklärte Verhältnisse, wir haben es mit falschen Angaben des Fragestellers zu tun, mit der Ablehnung des Systems, mit Verschwörungstheorien und fehlender Bereitschaft, den Fall zu klären. Ich frage mich, wieso so jemand überhaupt ein Forum bemüht.


    Wir können eine mangelnde Introspektionsfähigkeit nicht abpuffern. Hier muss Werner erst einmal an sich selbst arbeiten. Und dann sieht man weiter.


    TK

  • Wenn durch das Gericht seinerzeit festgestellt wurde, dass Sie auf Grund des hohen Einkommens der Mutter nicht unterhaltspflichtig sind, schulden Sie auch keine Zahlungen. Der Bereich Unterhaltsvorschuss des JA hat dann auch keinen Anspruch auf Erstattung.