Abziehbare Ausgaben

  • Hallo, wie läuft das mit Ausgaben wie Berufsunfähigkeitsversicherung oder Reisekosten bei der Berechnung des Nettoeinkommens? Listet man die einfach dem Jugendamt auf? Werden die auf jeden Fall abgezogen oder gibt es hier auch andere Regelungen?


    Noch eine zweite Frage: Muss ich dem Jugendamt mein Vermoegen angeben? Dies wird doch zur Berechnung des Kinderunterhaltes gar nicht benötigt.


    Vielen Dank schon mal

  • Hallo Tausfr,


    Bereinigende Posten können vom Netto abgezogen werden .


    Ob dass dies für dich zuständige JA automatisch macht wissen wir nicht ( das solltest du überprüfen).


    Weise das JA auf alle Kosten hin, und überprüfe ob sie anerkannt werden.


    Vermögensangabe ist eigentlich nur relevant, wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann.


    Bei der Angabe des Vermögen ist aber oft ersichtlich ob es noch weitere Einnahmen gibt wie ;Zinseinkünfte,Mieteinkünfte usw.


    edy

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  • Habe doch noch eine Frage hierzu:

    Habe gelesen, dass zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens eine Pauschale von 5 % angerechnet wird.

    Wird das immer so gemacht oder was passiert, wenn die anrechenbaren Anwendungen (Reisekosten, Versicherungen usw.) viel höher sind?


    Vielen Dank.

  • Hallo Tausfr,


    bei den meisten Pauschalen wird eine gewisse Summe einfach angenommen, sind die Kosten höher muss man diese


    nachweisen. Ja höhere Aufwände können berücksichtigt werden.


    edy

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  • Es gibt bei derartigen Unterhaltsberechnungen nur eine Pauschale, nämlich die für berufsbedingte Aufwendungen. Sind die tatsächlichen Aufwendungen höher, ist zu prüfen, ob diese notwendig und anzurechnen sind. Geprüft werden können durch den Beistand natürlich nur die Kosten, welche angegeben werden.