Kindesunterhalt ab 18/ Titel unterschreiben oder nicht.

  • Hallo an Alle,


    Danke das ihr euch die Zeit nehmt.

    Mein Problem: ich lebe seid 4 Jahren getrennt und zahle auch regelmäßig durch die Beistandschaft des JA mein Unterhalt für mein jetzt 17 jähriges Kind. Das Ja möchte das ich den Titel unterzeichene obwohl sie in 7 Monaten 18 wird. Es hat sich auch so lange raus gezögert weil ich zwischendurch das Wechselmodel 50/50 hatte und das Kind nun nicht mehr hin und her reisen wollte. Ausserdem wollte ich wissen ob das feste Einkommen meiner Tocher von 450 € mit eingerechnet werden darf. Das Jugendamt sagte mir klar: Nein!

    Meine Fragen:

    - Muss ich den Titel unterzeichnen für die 7 Monate?


    - wird das Einkommen abgezogen wenn sie 18 ist ?


    - Wer kontrolliert die Kindesmutter die nicht mit mir kooperiert ?


    Ich bin total überfordert mit d3m ganzen und möchte auch für mein Kind aufkommen. Es soll nur von allen Seiten gerecht sein. Das Jugendamt teilte mir schon zwei mal mit das ich Pech habe und zuviel gezahltes Unterhalt nicht wieder bekomme. Als ich anfangs zuviel Zahlte und als die Ex bei dem Wechselmodel das Kindesunterhalt einbehalten hat.


    Ich verdiene Netto 2100 Euro. Meine Ex ist wohl gerade in Kurzarbeit und das Kind wohnt wohl vorerst bei der Mutter wenn sie 18 ist. Sie macht gerade Abi und möchte danach studieren.


    Danke für eure Aufmerksamkeit.

  • Hi,


    endlich mal ein Fall, in welchem ich nicht auf das Jugendamt schimpfen muss.


    Im Prinzip hat das Kind immer einen Anspruch auf einen Titel. Ist zwar blödsinnig, diesen so kurz vor der Volljährigkeit zu fordern, aber was solls. Wenn der Betrag, den du zahlen musst, richtig berechnet ist, dann unterschreib den Titel beim Jugendamt. Achte aber bitte darauf, dass der Titel ausdrücklich auf die paar Monate beschränkt ist, also nicht über die Volljährigkeit hinaus geht. Das ist ganz wichtig. Denn ab 18 werden die Karten neu gemischt.


    Da das Kind bei der Mutter wohnt, ist diese vom Grundsatz her nicht verpflichtet, sich finanziell am Unterhalt zu beteiligen, das ändert sich erst mit 18. Deshalb ist jetzt da auch nichts zu kontrollieren. Und zu viel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht, deshalb ist da auch nichts zurück zu fordern. Nein, der Verdienst des Kindes ist überobligatorisch, wird nicht auf den Unterhalt angerechnet.


    Nochmals, achte darauf, dass der Titel auf die paar Monate beschränkt ist. Denn Jugendämter neigen dazu, unbeschränkte Titel zur Unterschrift vorzulegen. Und da dann wieder raus zu kommen, das ist mühsam.


    Ab 18 zahlt dann die Mutter mit, das Kindergeld wird voll mit angerechnet, also eine ganz andere Situation. Das "vergessen" die Jugendämter häufig.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo John,


    wenn deine Tochter dann 18 wird, solltest du alles mit ihr besprechen.

    Du schreibst, Sie hat ein festes Einkommen von 450€.

    Das könnte ab 18 natürlich auch berücksichtigt werden.


    Da deine Tochter aber zügig Abi und dann Studium anstrebt, könntest du ihr dieses Einkommen aber auch belassen.

    Es ist demotivierend, wenn man als junger Mensch das Gefühl hat, weil man sich etwas dazuverdient, wird man durch Unterhaltskürzung bestraft.


    Es wäre ganz sinnvoll schon im Vorfeld darüber zu reden und auch der Tochtet aufzeigen, dass ab 18 dann beide Elter bei der Berechnung zu berücksichtigen sind. Also das Einkommen der Mutter bekannt sein sollte, dass kann deine Tochter schon mit der Mutter abklären.


    Oft reduziert sich daher dein Unterhaltsbeitrag an Volljährigkeit.


    Gruß


    frase

  • Guten Abend TK und Frase,


    Danke für eure Zeit und Rat.

    Ich hoffe das sich das JA auf ein befristeten Titel einlässt und sich das nicht vor Gericht erwirkt und ich das Zahlen muss.

    Ich gönne meiner Tochter den 450€ Euro Job und würde sie auch unterstützen wenn sie kein Unterhalt mehr benötigt. Ich möchte nur das es Fair zugeht wenn sie 18 ist und frage mich wie das dann kontrolliert und berechnet wird.


    @TK, was bedeutet denn : Zumindest dann nicht, wenn dieser Verdienst nicht integrierter Bestandteil eines Studiums ist.?


    Sie arbeitet immer Samstags bei Adidas. Ich werde das alles nächste Woche beim Ja erfragen. Leider war bisher der Eindruck eher so, das man auf die interessen der Väter nicht eingeht obwohl ich seid Tag 1 Zahle und nicht einmal in Vollzug war. Ich nehme meine Tochter mit in den Urlaub und kaufe auch mal so etwas für sie und das mache ich natürlich gerne.


    Ich würde mir wünschen das dass JA erstmal prüft ob ein Vater wirklich nicht zahlt bevor es die Beistandschaft für die Kindesmutter durchsetzt. Das ist eher wohl Wunschdenken.

  • Hallo John

    Ich hoffe das sich das JA auf ein befristeten Titel einlässt und sich das nicht vor Gericht erwirkt und ich das Zahlen muss.

    Natürlich wird das Jugendamt versuchen einen unbefristeten Titel von dir zu bekommen.

    Ob ein Gericht dann entscheidet, das kann ich dir nicht sagen.


    Fakt bleibt aber, dass du für die Abänderung eines unbefristeten Titels dann möglicherweise eh vor Gericht gehen müßtest.


    Da der verbleibende Zeitraum bis zum 18ten Geburtstag überschaubar ist, würde ich versuchen es darauf ankommen zu lassen.

    Möglicherweise benötigst du die Hilfe eines Rechtsbeistandes.


    Du könntest ja gleich anbieten, den Unterhaltsbetrag für die Volljahrigkeit ermitteln zu lassen.


    Gruß


    frase

  • John, wenn das Jugendamt sich nicht auf den befristeten Titel einlässt, dann unterschreibst du das Dokument nicht, basta. Du musst beim JA gar nichts unterschreiben. Insofern besteht ein Unterschied zu einem vom Gericht erstellten Titel. Genau genommen ist der Titel vom JA nichts anderes als ein Schuldanerkenntnis mit einer Vollstreckungsklausel. Und niemand kann dich zwingen (insbesondere das JA nicht) einfach mal so ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben. Vorsichtshalber würde ich dem JA das alles schriftlich vorab mitteilen, nämlich dass du bereit seist, einen Titel zu unterschreiben, allerdings nur einen befristeten, weil ja in wenigen Monaten ohnehin neu gerechnet werden müsse, wobei man natürlich auch für sein volljähriges Kind finanziell aufkäme, die Höhe aber noch geklärt werden müsse.


    Warum das so? Falls das JA empfiehlt, vor Gericht zu ziehen, dann wird es sich bei der Bereitschaft von dir schwer tun, dir die Kosten des Gerichtsverfahrens aufzuhalsen.


    Und nochmals, dieser plötzliche Aktivismus des JA macht nur Sinn, wenn man eine Regelung über die paar Monate bis zur Volljährigkeit hinaus festzurrt.


    Mir fällt noch ein: frag doch auch mal, ob sie auch nach Volljährigkeit noch die Interessen der Tochter vertreten. Das wird etwas unterschiedlich gehandhabt. Eigentlich ist das Amt ja mit Erreichen der Volljährigkeit raus aus dem Szenario, dürfen nur noch den jungen Erwachsenen beraten, der muss aber letztlich seinen Krempel im Außenverhältnis alleine regeln.


    Zu deiner Frage nach der Anrechenbarkeit von Einkommen: es gibt ja durchaus duale Studiengänge, in welchen im Rahmen des Studiums ein regelmäßiges Einkommen erzielt wird. Dieses Einkommen fließt wie eine Ausbildungsvergütung in die Unterhaltsberechnung mit ein.


    So, ich hoffe, jetzt ist alles etwas klarer?


    TK

  • Hallo,


    die hier vertretene Auffassung ist zwar persönlich nachvollziehbar, entspricht aber nicht der Rechtsprechung und auch nicht der herrschenden Meinung.


    "Ein minderjähriges Kind hat einen Anspruch auf die Errichtung eines unbefristeten Titels über zu zahlenden Kindesunterhalt, also eines Titels, der nicht auf die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt ist." (OLG Bamberg, Beschluss vom 14.5.2018 – 2 UF 14/18)


    Im genannten Fall hatte der zahlende Vater sich notariell und befristet bis zur Volljährigkeit zum Unterhalt verpflichtet. Die Begründung der Entscheidung ist nach meinem Dafürhalten schlüssig und gut nachvollziehbar.


    Ich nehme immer den etwas saloppen Vergleich zum Mietrecht (auch wenn nicht ganz passend). Niemand hat ein Problem damit, einen Mietvertrag zu unterschreiben. Auch da weiß man, dass man bezahlt und, das man vielleicht irgendwann wieder auszieht. Ohne Bedenken werden die eigenartigsten Klauseln zu überteuerten Preisen unterschrieben. Aber beim Kindesunterhalt ist das Dokument zur Zahlungsverpflichtung immer eine große Hürde. Verstehe ich gar nicht so Recht. Ja, es gibt keine einseitige Kündigungsmöglichkeit, sondern im Streitfall nur einen gerichtlichen Ausweg. Aber das ist doch im Verwandtschaftsverhältnis ganz normal. Man kann seine Verwandtschaft nicht einseitig kündigen.

    Dennoch kann man natürlich einen befristeten Titel hier entweder einfach machen (wie von TI korrekt beschrieben) oder sich ggf. mit dem Beistand abstimmen, ob er damit einverstanden ist. Das Risiko einer Abänderungsklage des Beistandes ist aber zumindest existent, wenn man es einfach befristet.

  • TR, ich teile zwar diese Ansicht nicht unbedingt, aber ich habe auch nichts gegen einen unbefristeten Titel, wenn denn den geänderten Umständen nach Volljährigkeit im Titel Rechnung getragen wird.


    Dein Vergleich hinkt ein wenig. Natürlich kann der Unterhaltszahler auch bewusst einen Titel unterschreiben, der dauerhaft über den Betrag hinaus geht, den er zahlen müsste. Und auch für eine Zeit, in der sich alles grundlegend ändert. Nur es ist doch völlig blödsinnig, einen Titel für die Zeit zu unterschreiben, die in einigen Monaten anfängt, wenn man genau weiß, dass das abzuändern ist bzw. man abändern will.


    Wenn man jetzt schon alles neu berechnen kann, dann kann man natürlich den Unterhalt für die Zeit bis zur Volljährigkeit berechnen und titulieren und den neuen Betrag für hinterher gleich mit in den Titel reinnehmen, sehe ich völlig unproblematisch. Das würde auch wiederum Sinn machen.


    TK

  • Ich werde mal am Donnerstag berichten was bei dem Gespräch heraus kahm. Große Hoffnung mache ich mir jedoch nicht. Leider sieht das überall im Netz so aus als würde ich da gegen Windmühlen kämpfen. Heisst, das meine Tochter ein Recht auf den unbefristeten Titel hat und wenn die Jugendamdtante diesen durchsetzen möchte, einfach mal weil sie Hass auf Männer hat, dann kann sie das tun. Völlig gleich ob es unsinnig erscheint weil die Karten in 6 Monaten neu gemischt werden.


    @TK,

    Ich habe jedoch deinen Rat befolgt und das JA per Mail vor gewarnt. Ich schrieb auch das sie in ihren Akten erkennen könne, daß ich seid Tag 1 immer bezahle und von mir keine Gefahr ausgeht. Gleichzeitig habe ich nochmal erwähnt den vom Jugendamt ausgerechneten Unterhalt bis zur Volljährigkeit pünktlich zu bezahlen. Auch das ich eine Außergerichtliche Lösung anstrebe, da sie immer schreibt das sie davon ausgeht, ich Wünsche eine gerichtliche Entscheidung, wenn ich nicht unterzeichne.


    Vg John

  • Hi,


    wie hie die regelmässigen Leser wissen, bin ich nicht unbedingt eine Freundin des JA. Nur, männerfeindlich, das kann ich nun gar nicht unterschreiben. Es gibt genug Frauen, die meinen, das JA sei frauenfeindlich. Je nachdem, wer meint, verloren zu haben. Dasselbe kannst du bei Bewertung von Gerichten sehen. Die, die den Rechtsstreit verloren haben, finden das Gericht unmöglich, rassistisch, was weiß ich. Die anderen finden eben dieses Gericht fachkundig, fair, u.s.w.


    Also, lass dich nicht durch Latrinenparolen verunsichern.


    Nun zur Sache, ich versuche es nochmals etwas einfacher darzustellen.

    Ein Anspruch auf einen Titel besteht, einerlei, ob man regelmäßig bezahlt oder nicht. Die einzige Frage ist (da gehen die Meinungen von TR und mir etwas auseinander), ob dieser Anspruch mit der Volljährigkeit endet oder nicht. Bei dir macht es wenig Sinn, jetzt einen Titel bis zur Volljährigkeit zu unterzeichnen. Und es macht keinen Sinn, einen Titel über die Volljährigkeit hinaus zu unterzeichnen, der in der Höhe ab Volljährigkeit falsch ist und abgeändert werden muss. Das war die Grundlage meiner Überlegungen.


    Also, Unterschrift auf dem befristeten Titel leisten, der über die Volljährigkeit hinausgehende Betrag muss erst berechnet werden. Frage, wann mit den Unterlagen der Mutter zu rechnen ist, so dass man mit der Rechnerei anfangen kann. Und, bitte nimm ein Blatt Papier und einen Stift mit, oder ein sonstiges Hilfsmittel (Laptop). Schreibe mit, führe Protokoll. Haben die JÄ nicht gerne, aber trotzdem, tu es. Ist hilfreich für dich, aber auch für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Mit Beginn und Ende der Unterredung.


    So, und bitte berichte am Donnerstag.


    Herzlichst


    TK

  • Ob die obergerichtliche Rechtsprechung (m)einer Meinung entspricht, spielt eigentlich keine große Rolle. Fakt ist, dass sie existiert und dass alle, die in diesen Rechtsbereichen arbeiten - inklusive anderer Gerichte - sich in der Regel an bereits bestehender Rechtsprechung orientieren, soweit diese nicht offensichtlich mangelhaft ist. Alles, was hier als halbwegs sinnvoll erscheinendes Argument gegen einen unbefristeten Titel verwendet wurde, wurde auch in diesem Verfahren vorgetragen. Und alles wurde vom OLG gut begründet abgewiesen. Man kann das natürlich immer wieder erneut darauf ankommen lassen, braucht sich dann aber nicht wundern, wenn das Recht des Kindes (denn nur darum geht es) dann eben tatsächlich gerichtlich durchgesetzt wird. Mit Hass oder Feindlichkeit hat das nichts zu tun. Der Beistand ist jedenfalls verpflichtet es so einzufordern und macht sich bei Zuwiderhandlung gegenüber dem Kind haftbar. Warum sollte er dieses Risiko eingehen, nur um den Vater rechtlich besser zu stellen?


    Ich empfehle die OLG Entscheidung einfach mal durchzulesen und seinen eigenen Blickwinkel zu erweitern.


    https://www.gesetze-bayern.de/…AutoDetectCookieSupport=1

  • Hi,


    wir haben es hier mit keiner bundesgerichtlichen Entscheidung zu tun. Und ich verstehe immer noch nicht, wieso in unserem Fall hier eine Verpflichtung eingegangen werden soll für eine Zahlung, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht den Gegebenheiten entspricht. Ich hatte doch sauber unterschieden.


    TK

  • Diese Frage wird in der Entscheidung beantwortet. Die Rechtsbeschwerde war zugelassen und wurde nicht wahrgenommen. Es gibt keine anderslautende Entscheidung oder Kommentarliteratur. Man kann das vor den Bundesgerichtshof bringen, wenn man sich dazu finanziell, zeitlich und konditionell in der Lage sieht und einen vor dem BGH zugelassenen Anwalt findet, der das übernehmen möchte.


    Bis dahin muss man aber zumindest damit rechnen, auf einen unbefristeten Titel verklagt zu werden und diesen auch in mindestens zwei Instanzen gerichtlich auferlegt zu bekommen. Ich habe das schon mehrfach live bei Betroffenen miterlebt.


    Ich halte eine sofortige Klärung des Volljährigenunterhaltes auch für die bessere Lösung. Kann dieser aber nicht geklärt werden, zum Beispiel weil die Mutter die Unterlagen nicht aushändigt, führt das aber gerade nicht dazu, dass das Kind ab der Volljährigkeit durch einen befristeten Titel ohne finanzielle Absicherung dasteht und seinen Anspruch gegen den Vater erneut durchsetzen muss. Das OLG Bamberg hat nach meinem Empfinden zutreffend ausgeführt, welche Rechte das Kind hat, warum diese höher anzusetzen sind als die des Vaters und warum die ebenfalls bestehenden Rechte des Unterhaltspflichtigen hierdurch auch nicht eingeschränkt werden.


    Daher gibt es für den betroffenen Vater hinsichtlich des Titels genau zwei Möglichkeiten: Entweder er spricht die Befristung mit dem Beistand ab oder er macht es von sich aus und ohne Absprache, lebt dann aber mit dem Risiko eines gerichtlichen Antrages.

  • TR, ich kenne einige erstinstanzliche Entscheidungen, die von der Bamberger Entscheidung abweichen. Die Bamberger Entscheidung muss von keinem Gericht übernommen werden, insbesondere dann nicht, wenn das Gericht sich in einem anderen Gerichtssprengel befindet. Ich führe die fehlenden Entscheidungen der zweiten und höheren Instanz darauf zurück, dass sich die Problematik ja doch sehr schnell totgelaufen hat, weil die Verfahren ja in der Regel länger dauern würden wie der Finanzierungsanspruch per se.


    Ich hatte schon auf die möglichen Kostenfolgen hingewiesen. Es ist niemandem zuzumuten, ins Blaue hinein einen bestimmten Betrag zu bezahlen. Die andere Seite muss mitarbeiten. Und da haben wir den Haken, den die Gerichte durchaus sehen. Unter dem Druck, dass der Zahler seine Zahlungen zurückbehält, bis die ihm zustehenden Auskünfte erteilt werden, bemüht sich der Berechtigte durchaus, die Infos zu bekommen. Ohne Druck - da tun das viele nicht.


    Ich kenne durchaus Fälle, da wird der Unterhalt eben hinterlegt, bis die Auskünfte da sind und erst dann freigegeben. Warum greift man wohl zu dieser Maßnahme?


    Ich bin gespannt, was der Fragesteller am Donnerstag berichtet.


    TK

  • Die Entscheidung aus Bamberg ist lediglich die aktuellste. Man kann auch die aus Hamm aus dem Jahr 2011 oder die aus Brandenburg aus dem Jahr 2006 benutzen. Die bloße Behauptung, dass es hier Amtsgerichte gäbe, jene entgegen jahrzehntelanger gefestigter Rechtsprechung und herrschender Meinung anderslautend entscheiden, klingt wenig glaubwürdig. Unter Nennung des Gerichts und Aktenzeichens, wäre ich in der Lage eine solche Entscheidung anzufordern und ggf. auch zu verbreiten.


    Man kann sich zu diesem Thema auch den zahlreichen Informationsseiten von Anwaltskanzleien im Internet bedienen. Nirgends ist auch nur der Hauch eines Hinweises zu einer anderen Auffassung zu finden. Ich verstehe deshalb ehrlich gesagt nicht, wie man einfach das Gegenteil behaupten kann und dem Fragesteller nicht zumindest aufzeigt, wie es rechtlich wirklich bewertet wird.

  • Hallo an Alle,


    Bitte entschuldigt das ich mich erst jetzt melde. Wie ser Zufall es so will, liege ixh seid 2 Tagen im Krankenhaus. Weswegen der Termin beim Jugendamt abgesagt wurde. Dennoch ist etwas tolles passiert womit ich nie gerechnet hätte. Nach 4 Jahren so gut wie keinen Kontakt mit der Kindesmutter, von ihrer Seite aus, Habe ich sie gefragt obsie nicht nochmal über dem Titel nachdenken könne und beim Jugendamt diesen wenigstens befristen lässt. Sie hat eingestimmt und das sofort mit dem Jugendamt geklärt. Wir treffen uns auch kurz vor Volljährigkeit um die weitere Zahlung berechnen zu lassen. Ich bin überglücklich und weiß garnichtbwas ich sagen soll. Hätte ich nie gedacht. Danke vielmals an euch und wünsche alles Gute.

    Vg John

  • Hallo John,


    solche Info ließt man gerne und die wird sicher auch deinen Genesungsprozeß unterstützen.

    Nun kannst du entspannter in die Zukunft schauen.

    Gute Besserung wünscht


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