SchweZugewinnverzicht bei schwerem Unfall und Arbeitsunfähigkeit?

  • Liebe Experten,


    ich hatte im 6. Jahr meiner Ehe einen schweren Unfall mit folgender Arbeitsunfähigkeit. Ein Zugewinnausgleich würde hier meine Existenz komplett ruinieren, aktuell kein Einkommen habe und (fahrlässigerweise keine BU. Ich lebe daher auf niedrigem Niveau von meinen Rücklagen, die ich mir mühsamst währens der Ehe für saure Zeiten angespart habe. Dass die sauren Zeiten so lange dauern wrden, das war nicht abzusehen.... Sollte auf diese im Rahmen des Zugewinns zugegriffen werden, wäre ich ein Sozialfall.

    Abgesehen dvon muss ichmeine Existenz eh ganz von vorne wieder aufbauen. Ab Juni habe ich wieder einen 450€ - Job, von dem ich auch nicht wirklich leben kann, wenn ich das Mietniveau hier berücksichtige.


    Gibt es für solche Härtefälle spezielle Regelungen? Welche Möglichkeiten hätte ich hier, um meinen Untergang abzuwenden?


    Vielen Dank Euch für Tipps und Ratschläge.

  • feiyang

    Hat den Titel des Themas von „SchweZugewinnverzicht beii schwerem Unfall und Arbetzunfähigkeit“ zu „SchweZugewinnverzicht bei schwerem Unfall und Arbeitsunfähigkeit?“ geändert.
  • Hi,


    ich habe mir gerade mal die alten Anfragen von dir angesehen und bin etwas irritiert. Da wolltest du noch eine unbedingte Regelung herbeiführen. Da war noch nichts von schwerem Unfall u.s.w. zu lesen. Aber, seis drum. Und wir wissen immer noch nicht, ob überhaupt ein Zugewinnausgleich geltend gemacht wird.


    Grundsätzlich ist auf Antrag einer der Parteien auch der Zugewinnausgleich durchzuführen. Es ist nicht dein Erspartes, es ist euer Erspartes. Das ist der Einstieg, gedanklich, in diese Problematik. Es wird das Geld, welches berücksichtigungsfähig ist, auch aufgeteilt, wenn es denn gewünscht wird. Das ist die Regel.


    Nun gibt es gem. § 1381 BGB auch Ausnahmen. Die sind allerdings auf wirtschaftliche Verpflichtungen in der Ehe ausgerichtet und deren Abwicklung. So kann Fehlverhalten eines Ehepartners, welches finanziellen Schaden angerichtet hat, in eine Berechnung mit einfließen.


    TK

  • Hallo. danke für die Antwort. Richtig, ursprünglich ging ich von einer einvernehmlichen RLösung eaus. Spieleaber verschiedene Szenarien durch. Könnte der Unfall als Härtefall herangeführt werden ? anders gesagt, wäre meine Frau ggfs. sogar verpflichtet Ehegattenunterhalt zu zahlen, da ich aufgrund des Vorfalls aktuell kein Einkommen habe?

  • Hi,


    normalerweise müsste die Ehefrau den Anspruch auf Zugewinnausgleich verwirkt haben, also ein aktives Tun müsste vorliegen. Ich dachte, ich hätte das so einigermaßen klar ausgedrückt. Ob du einen Unterhaltsanspruch hast, das kann ich hier nicht abschätzen. Mich wundert die absolute Mittellosigkeit aufgrund eines Unfalls schon sehr. Eigentlich sind wir da in Deutschland doch recht gut abgepuffert. Durch die gesetzl. Unfallversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft u.s.w. Wieso läuft da bei dir gar nichts? Und, macht sie denn überhaupt einen Zugewinnausgleich geltend? Das wissen wir auch noch nicht, wenn ich nichts überlesen habe.


    Du hast sehr wenig Kenntnisse, meine dringende Empfehlung ist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und zwar für das Paket Scheidung und auch hinsichtlich des Unfalls.


    Herzlichst


    TK