Hallo zusammen!
Folgendes Problem bzw. Frage: (leider kommt jetzt viel Text )
Mein unverheirateter Sohn ist seit Mitte Februar 2022 volljährig, wohnt zusammen mit seiner älteren Halbschwester bei seiner Mutter, meiner Frau aus erster Ehe, und geht noch zur Schule bis Mitte 2024. Er hat keine eigenen Einkünfte.
Seit 01.03.2022 zahle ich den Barunterhalt der Stufe 4 nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle auf das Girokonto meines Sohnes. Vorher wurde der Barunterhalt an seine Mutter überwiesen.
Mein Verständnis aus dem, was ich bisher im Internet gelesen habe, zugrunde gelegt, zahle ich meinem Sohn 436 Euro Barunterhalt, da ich das komplette Kindergeld abziehe. Dazu stütze ich mich auf den Anhang der Düsseldorfer Tabelle bezüglich der Zahlbeträge. Nach meiner Information müsste die Mutter das Kindergeld an den Sohn auszahlen. Das bereinigte Nettoeinkommen der Mutter kenne ich nicht.
Seine Mutter verlangt nun von mir, dass ich 545,50 Euro an meinen Sohn zu zahlen hätte, da ich maximal das halbe Kindergeld abziehen dürfte.
Die Mutter hat nun in dieser Frage, ob ich das ganze Kindergeld von 219 Euro vom Barunterhalt abziehen darf, das Jugendamt kontaktiert, die dies verneinen, allerdings ohne eine nachvollziehbare Begründung.
Zwischenzeitlich verlangte die Mutter vom Sohn, dass der ihr den kompletten Barunterhalt, den ich an ihn überweise, ihr aushändigt. Sie begründet das mit seinen Kosten für Verpflegung, Strom, Wasser, Heizung, Bekleidung, Nachhilfe, Handyvertrag. Zu den Hauskosten gibt es ihrerseits aber keine nachvollziehbaren Aufstellungen / Rechnungen, sondern nur überschlägige Angaben.
Mittlerweile hat sich mein Sohn mit der Mutter dahingehend geeinigt, dass er von dem Barunterhalt, dass ich meinem Sohn zahle, 300 Euro an seine Mutter überweist und sie zusätzlich das komplette Kindergeld von 219 Euro behält.
Meines Wissens muss die Mutter entweder auch Barunterhalt oder Naturalunterhalt an den Sohn zahlen. Da sie die Kosten für den Naturalunterhalt von ihm verlangt, nimmt sie faktisch sein Geld, um ihre Verpflichtungen ihm gegenüber zu bezahlen.
Meine Sichtweise ist folgende:
Da ich keine Kenntnis über das bereinigte Nettoeinkommen der Mutter habe und ich nach der Kontrollberechnung der Düsseldorfer Tabelle maximal den Unterhalt zahlen muss, den ich unter Berücksichtigung nur meines Einzeleinkommens zahlen müsste, zahle ich Barunterhalt gemäß der Stufe 4 gleich 655 Euro. Davon ziehe ich das komplette Kindergeld von 219 Euro ab. Der Zahlbetrag ist dann 436 Euro. Dieser ist identisch mit dem der Tabelle „Zahlbeträge“ der Düsseldorfer Tabelle.
Die Mutter müsste ebenfalls Barunterhalt oder Naturalunterhalt bezahlen. Die Höhe kenn ich nicht.
Das Kindergeld von 219 Euro, das auf das Konto der Mutter überwiesen wird, ist dem Sohn auszuzahlen.
Von dem Unterhalt, den die Mutter zahlen müsste, darf sie das sogenannte Kostgeld (Verpflegung, Heizung, Strom, Wasser) für das Wohnen meines Sohnes bei ihr abziehen. Sollte ihr Unterhalt weniger betragen als das Kostgeld, müsste mein Sohn ihr den Restbetrag geben.
Alle anderen Kosten (Handyvertrag, Nachhilfe, Kleidung, etc) bezahlt mein Sohn von seinem Geld bzw. läuft über sein Konto.
Die Frage letztendlich, ob ich mit meiner Sichtweise richtig liege.
Liebe Grüße