Kindesunterhaltsschulden!

  • Hallo ihr lieben,

    Ich habe eine Frage...


    Mein Mann hat eine 17 jährige Tochter für die er immer Unterhalt gezahlt hat.

    Also auch einen Unterhalttitel für 100% besitzt.

    Vor 3 Jahren fing er eine Ausbildung an und verdient kaum mehr etwas. Laut Jugendamt muss er trotz 700 Euro Netto Gehalt bzw mittlerweile 900 Euro voll Unterhalt zahlen....

    Wir waren vor 2 Jahren bei einer Schuldenberatung und auch diese meinte, dass das so stimme wegen dem Unterhaltstitel und weil diese Ausbildung bereits seine 2. Ausbildung sei. (die erste hat er aber nie abgeschlossen da er sie nicht bestanden hat!).

    Nun hat er vor 2 Jahren mit dem Jugendamt eine Stundung vereinbart und zahlt seit dem monatlich nur 200 Euro und hat dementsprechend jetzt Schulden von ca 15.000 bis 20.000 Euro da seine ex Unterhaltsvorschuss erhält..


    Ich weiß nicht mehr genau was damals der Grund war wieso wir es gerichtlich nicht angefordert haben den Titel ändern zu lassen... Ich vermute weil wir falsch aufgeklärt worden sind... Ist jetzt nunmal wie es ist und die 200 Euro monatlich zahlt er seit 3 Jahren obwohl er damit unter den Selbstbehalt fällt. Wie gesagt.. 1..Lehrjahr 750 Euro und er zahlte davon 200 Euro an das Jugendamt.. Ihm blieben ca um die 550 Euro. Den Rest hab immer ich übernommen.


    Seit 2018 sind wir verheiratet und seit letzten Jahr Oktober haben wir ein Baby welches jetzt 6 Monate alt ist.

    Mein verdienst hat uns immer über Wasser gehalten... Auch mit meinen guten elterngeld kommen wir gut über die Runden...

    Nun endet mein elterngeld aber Ende des Jahres und ich werde nur noch ca 450 Euro haben (Kindergeld). Plus seine 900 Euro Gehalt.

    Seine Ausbildung endet zwar dieses Jahr September aber durch Corona und den ganzen Ausfällen kam er mit dem Stoff nicht mehr hinterher weswegen wir jetzt begründete Angst haben, dass er aufs 1. Mal durchfallen könnte.

    fällt er durch und muss wiederholen kann ich nicht arbeiten gehen (außer Sonntage und Feiertage) auch wenn er nicht Durchfällt kann ich keinesfalls vollzeit in meinen Beruf zurück gehen. Vorerst.


    Nun wäre es natürlich toll wenn es noch etwas bringen würde dagegen vorzugehen? Uns wäre sehr geholfen wenn er die hohen Schulden nicht oder zumindest nur teilweise zurück zahlen müsste..


    Ich hoffe ihr versteht meinen Text xD ansonsten bitte einfach fragen.


    Liebe Grüße

    Nicki

  • Hallo Nicki,


    Bei einem Titel/Jugendamtsurkunde kann immer vollstreckt werden so lange der/die nicht abgelaufen ist.


    Bei Nicht-Leistungsfähigkeit muss man dies abändern. ( die Frage ist hier alledings, ob eine neue Ausbildung als Grund


    anerkannt wird).


    und weil diese Ausbildung bereits seine 2. Ausbildung sei.

    Bei der Ausbildung geht es nicht um den Zahler, sonderen um den Berechtigten.


    Was macht die 17 Jährige Tochter Schule/Ausbildung ?


    Hat die Mutter der Tochter eigenes Einkommen ? wie hoch ca. Netto?


    edy

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  • Hi,


    ein Ansatz ist hier bisher vernachlässigt worden. Grundsätzlich muss kein zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteter seine Ausbildung abbrechen, um Unterhalt zahlen zu können. Auch muss ein junger Verpflichteter nicht auf eine Ausbildung verzichten. Aber, er darf sich auch nicht bedürftig machen. Der Vater scheint nicht mehr so ganz jung zu sein, die Tochter ist ja immerhin 17. Er hat bis zu Beginn der Ausbildung offensichtlich ausreichend verdient, um den Unterhalt zu zahlen. In dieser Lage wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Unterhaltsanspruch in alter Höhe weiter besteht. So ist ja auch die Vereinbarung mit dem Jugendamt gewesen. Von der wird man jetzt nur schwer runter kommen.


    Ab Volljährigkeit der Tochter ist die Mutter unterhaltstechnisch mit im Boot. Ansonsten sehe ich im Augenblick wenig Ansatzpunkte für eine Reduzierung des Unterhalts. Allenfalls wegen des weiteren Kindes, aber da müsste man sich den ganzen Fall genauer anschauen. Das macht der Fachmann.


    Herzlichst


    TK

  • Der Mindestunterhalt betrug 2019 395 €, 2021 418,50 € und beträgt jetzt 423,50 €. Wenn monatlich 200 € gezahlt werden, kann also der beschriebene Rückstand in dieser Zeit nicht aufgelaufen sein.