Kindesunterhalt

  • Hallo!


    Ich hätte fragen zu folgender Fallkonstellationen:


    10 jähriges Kind zieht von der Mutter zum Vater. Die neu verheiratete Mutter befindet sich aktuell in Elternzeit (ca. 1500 Euro Elterngeld) zur Betreuung eines 6 Monate alten Kindes, weiterhin lebt ein 4jähriges Kind in ihrem Haushalt. nach Ablauf der Elternzeit möchte sie in reduzierter Form arbeiten (auch etwa 1500 Euro Nettoeinkommen).Der Vater ist ebenfalls neu verheiratet, in seinem Haushalt lebt ein 4 Monate altes Kind, das von der sich ebenfalls in Elternzeit befindlichen Ehefrau betreut wird. Sein Einkommen beträgt etwa 4500 Euro netto (unbereinigt).

    Ist von der Kindesmutter zu erwarten, dass sie dem Kindsvater Unterhalt leistet?

    Ich weiss das sind nur grober Eckpfeiler, die ich angegeben habe, aber über eine grobe Einschätzung wäre ich euch sehr dankbar!

  • Hallo ,


    weiterhin lebt ein 4jähriges Kind in ihrem Haushalt.


    Wer ist der Vater des Kindes ?


    Ist von der Kindesmutter zu erwarten, dass sie dem Kindsvater Unterhalt leistet?

    Hat der neue Ehemann genügend eigenes Einkommen?


    edy

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  • Hallo,


    in der geschilderten Fallkonstellation kann der Vater nach meiner Auffassung den Mindestunterhalt fordern. Eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Mutter, vermag ich auf den ersten Blick nicht zu erkennen, egal wie ich es gedanklich drehe.

  • Ich sehe es wie TR. Ich würde zu einem anderen Ergebnis kommen, wenn das zweite Kind der Mutter, wegen dessen sie ja in Elternzeit ist, auch vom Fragesteller wäre. Aber so ..... Sie liegt einmal über dem Selbstbehalt, ist neu verheiratet, d.h. der Ehemann hat gegenüber der Mutter eine Unterhaltspflicht. Damit dürfte ich geschützter Eigenbedarf herabgesetzt sein. Mindestens der Mindestunterhalt ist folglich zu zahlen. Wenn man nicht mehr verlangt, dann kann man sich die Überlegung sparen, ob man bei der Frau mit einem fiktiven Einkommen rechnen muss, weil sie ja mehr verdienen könnte. Damit erspart man sich auch Gedanken darüber, ob wegen des erheblichen Einkommensunterschiedes überhaupt ein Zahlungsanspruch besteht.


    Herzlichst


    TK

  • Der Vater des Babys und des 4 jährigen Kindes ist der neue Ehemann. Er ist voll erwerbstätig und verfügt über ein Einkommen von ca. 2500 Euro netto.


    Ich selbst bin der Vater des umziehenden Kindes. Es scheint mir als müsste dies entweder dem Jugendamt oder einem Anwalt übergeben werden damit eine korrekte und faire Berechnung stattfinden kann.

  • Hallo,

    Es scheint mir als müsste dies entweder dem Jugendamt oder einem Anwalt übergeben werden damit eine korrekte und faire Berechnung stattfinden kann.

    ja das solltest du dem Jugendamt übergeben.


    edy

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