Betreut, ohne es zu wissen?

  • Mal angenommen, die Mutter von A stellt diese in ihrem eigenen Umfeld und ferner im Umfeld der Tochter als psychisch krank dar und behauptet, diese wird betreut.



    A hat leider -leider- bis zum Alter von 18 Jahren (5 Monate nach dem 18. Geburtstag) bei ihren Eltern gelebt. Besteht eine Ausweispflicht bei der Anordnung einer Betreuung oder hätte die Mutter von A da einfach irgendein Mädchen, das Knete braucht, abschleppen können? Besteht eine Ausweispflicht, die dann auch so streng beachtet wird wie etwa bei der Eröffnung eines Kontos?



    Wenn A das sogar irgendwie, irgendwie aus Versehen unterzeichnet hätte... wäre das dann ohne ihr Wissen 11 Jahre lang verlängert worden?



    Mal angenommen, A wurde mündlich bei einem Amtsgericht mitgeteilt-ist ja leider nicht zentralisiert- dass über eine andere Stadt eine Betreuung bestanden habe, die aber aufgehoben worden sei, dies sei "aber eine AR Sache" gewesen- heisst AR "Aktenregister"?

  • Hi,


    alles etwas wirr. Ich versuche es trotzdem mal. Du willst wohl wissen, ob eine Betreuung ohne Wissen von A angeordnet werden kann. Voraussetzung für eine Betreuung ist zunächst einmal die Volljährigkeit des Betroffenen. Für einen Minderjährigen gibt es keine Betreuung, da sind die Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts für die Regelung der Angelegenheiten des jungen Menschen verantwortlich.


    So, und eine Betreuung wird nicht mal einfach so angeordnet, wenn da jemand bei Gericht aufschlägt und den Ausweis einer dritten Person vorliegt. Wir haben es hier mit einem Gerichtsverfahren zu tun. Da ist in der Regel gerade bei einem jungen Menschen eine Begutachtung des Betroffenen erforderlich, der Richter redet mit dem Betroffenen und verschafft sich persönlich einen Eindruck. Dann ergeht ein schriftlicher Beschluss, welcher dem Betroffenen zugestellt wird. Hiergegen kann er ein Rechtsmittel einlegen. Er kann auch jederzeit die Aufhebung der Betreuung bei Gericht beantragen, wenn die Voraussetzungen gegeben sieht. Der Betreuer hält Kontakt mit dem Betreuten. Er muss ihn regelmäßig sehen, ich meine mindestens 2x im Jahr.


    Jeder kann bei Gericht eine Betreuung anregen. Also der Nachbar, der behandelnde Arzt, wer auch immer den Eindruck hat, dass eine Person Hilfe benötigt. Hat also mit irgendeiner Ausweispflicht nicht mal im Ansatz was zu tun.


    Wir haben es hier wohl mit dummen Gerede zu tun. Das sollte man ignorieren.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo, danke für die Auskunft schonmal, aaaaaber....


    Meine Frage wäre trotzdem, ob es dabei eine strikte Ausweispflicht gibt. Irgendeiner wildfremden Person wäre es erst recht unmöglich, da einfach jemanden anzuschleppen und zu sagen: "Das ist A. Die isst ihre Ausweise. Ausweis leider verloren, müssen wir jetzt den Termin absagen?"


    Also stell ich jetzt die Frage mal anders: C ist schwer psychisch krank und sagt: "Wenn ich einen Ausweis mache, werden mich Aliens holen kommen! Ich will keinen Ausweis machen!"


    Scheitert dann die Betreuung daran, dass nur die Mutter von C sagt: "Das ist meine Tochter. Ihr Ausweis? Ach, die hat keinen. Die, äh... kann in ihrer Verfassung keinen machen."


    Und noch eine Frage bitte: was sagt das Betreuungsrecht dazu, wie der Betreuer nachweist, dass er den Betreuten 2 Mal im Jahr sieht? Weil wenn er das muss... muss der Betreuer das dann auch nachweisen???? Macht der Betreuer zweimal im Jahr ein Selfie mit dem Betreuten?

  • Hi,


    komm mal von deiner Ausweispflicht runter. Die Identität muss klar sein, und das wars. Fremder muss niemanden anschleppen, Anwesenheitspflicht besteht nicht. Es genügt ein Hinweis beim Betreuungsgericht, und dann nimmt alles seinen Lauf.


    Der Betreuer schreibt einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht für das Gericht. In der Regel ist das ja ein Schreibtischjob. Umfasst etwa Kontenverwaltung, Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen (Mietzins), Antragstellung für Unterstützungen von Krankengeld über ALG II, juristische Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen u.s.w., Sicherstellung medizinischer Versorgung u.s.w. Und all das kann nicht ohne Kenntnis des Betreuten erfolgen. Die persönlichen Kontakte können auch ausfallen, wenn der Betreute z.B. als Pflegefall im Koma liegt. Ich habe einige enge alte Verwandte bis zu ihrem Tod betreut. Da wurde nicht mal nachgefragt, ob ich sie auch sehe.


    Nur eines ist ganz klar. Ein junger Mensch, der nicht im Koma liegt, weiß, dass er betreut wird. Wegen des Gerichtsverfahrens, weil er im Zweifel nicht allein über sein Konto verfügen kann u.s.w.


    Also alles Quatsch, was die Mutter da erzählt.


    TK

  • Hallo HA92,

    zu sagen: "Das ist A. Die isst ihre Ausweise. Ausweis leider verloren, müssen wir jetzt den Termin absagen?"

    Wo ist das Problem bitte?


    Willst du dich vor dem Gericht drücken?


    Es kann immer eine Vorführung angeordnet werden und die Identität kann auch anders festgestellt werden.


    Den Quatsch mit dem Ausweis kannst du vergessen.


    Gruß


    frase

  • frase wie kann denn die Identität zweifelsfrei festgestellt werden? Wie geht das zweifelsfrei ohne Ausweis, wenn ich vom Alter von ca 12 Jahren bis zum Alter von 17, eigentlich 18, total sozial isoliert war? Wie kann die Identität "auch anders festgestellt werden" und vor allem: wie würde oder wurde das rechtlich gehandhabt werden?


    Du sagst zu mir: "Den Quatsch mit dem Ausweis kannst du vergessen". Auf dem Ausweis ist ein Foto. Man kann also einen Blick auf einen Ausweis werfen und gucken, ob die Person genau gleich aussieht wie auf dem Ausweis. Was macht man also, wenn jemand sagt: "Freunde hat die nicht. Und die isst ihre Ausweise. " Was genau macht man dann? Das ist die rechtliche Situation, die mich aus eigenem Interesse interessiert. Weil mal eben beim Amtsgericht anrufen und eine Auskunft über alle Amtsgerichte bekommen geht ja nicht.


    timekeeper Ich schildere hier ja eine Situation, wo meine Mutter nicht nur bewusst gelogen hätte, sondern bei so einem Gerichtsverfahren hätte ja irgendeine gleichaltrige Person anwesend sein müssen.

  • Hei, du warst also nie in der Schule, nie beim Arzt (z.B. Gyn.) hast keine Krankenversicherung, hattest keine Kontakte zur Außenwelt, es gibt keine Familienangehörigen, keinen Vater etc.


    Es besteht in Dt, eine Ausweispflicht, diese kann auch durch die Behörde durchgesetzt werden.

    Dabei werden auch weitere Identitätsmerkmale, biometrische Daten digital erfasst und zentral gespeichert.

    Du kannst gerne deinen Ausweiß essen, du bist ein gläserner Bürger und im System erfasst.


    Gruß frase

  • Hi,


    ich glaube, Habefragen, du hast das System noch nicht verstanden.


    Hänge dich bitte nicht an dem Ausweispapier auf. Das spielt wirklich nur eine untergeordnete Rolle. Abgesehen davon, wenn ich mein Bild in meinem Perso ansehe, ich erkenne mich da nicht wieder. Es muss auch keine mündliche Verhandlung bei Gericht statt finden. Normalerweise besucht der Richter auf Hinweis, der bei ihm eingegangen ist, den Betroffenen in seinem Umfeld. Er veranlasst die Begutachtung durch einen Fachmann, es werden gegebenenfalls noch weitere Stellungnahmen eingeholt. Allein so ein Fachgutachten ist in der Regel 30 Seiten + x lang. In den Gesprächen mit dem Gutachter wird auch das bisherige Leben pingeligst erfragt. Die Lebensumstände werden erforscht. Und vor allen Dingen wird die finanzielle Lage geklärt. Der Betroffene muss seine Kontounterlagen, seine Arbeitsverträge, was weiß ich vorlegen, und zwar alle, lückenlos. Wenn er das nicht kann, dann wird bei den Banken direkt nachgeforscht.


    So, und ab dem Punkt wird es dann für den Betreuten schwer, auch nur einen Cent von seinem Konto abzuheben. Bisher konnte es der angeblich Betreute wohl aber?


    Klar, theoretisch könnte man so etwas auch durch komplette Rekonstruktion eines Lebens fingieren. Das wäre aber teuer, mindestens im 5-stelligen Bereich.


    Also, alles Blödsinn, ich verstehe nicht, wieso man sich mit so etwas belastet.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo und danke für die Antwort.


    Die gehen doch nicht zur Schule und fragen da nach.


    Was heisst "Gyn"? Ne, wenn das das heisst... wenn ich ein Junge wäre, hätt ich doch auch nicht.... das ist doch kein Arm, und da bekommt man doch nicht mal Geld dafür, und man darf den ja auch nicht nach der Optik aussuchen. Mit so 25 war ich das erste Mal beim ..... Ich muss da an mein Aufklärungsbuch denken, wo zwischen Sadomaso und Analverkehr erzählt wurde: "Wenn du mit deinem Freund keinen Sex willst, tu es nicht. Wenn du nicht von der Frauenärztin was eingeführt bekommen willst, mach es trotzdem, zieh dich vor deiner Mutter aus und lass deine Mutter dabei deine Hand halten." Da würde sich doch jedes Mädchen unter 18 lieber anzünden!


    Ansonsten: meine Außenwelt war bis zum Alter von 18 Jahren und 4 Monaten fast ausschließlich meine Mutter. Das war bis zum Alter von 8 Jahren anders, und bis zum Alter von 11 oder 12 Jahren auch noch ein bisschen.



    Der gläserne Bürger ist man ja erst, wenn man mit Bild erfasst wurde. Mich hat bis zum Alter von über 18 keiner gefragt, ob ich einen Ausweis machen will.

  • Hmmm.... ein sozial isolierter Mensch, der eben "Ausweis? Ach, ich ess meine Ausweise" sagt. Ist ja schlecht zu widerlegen.

    Einen Arbeitsvertrag und dergleichen hatte ich mit 18 nicht.


    Im Übrigen: es gibt doch unterschiedliche Aufgabenkreise für Betreuer, wenn ich das richtig verstehe? Nicht allen wird das Konto kontrolliert und das Geld eingeteilt?

  • Hi,


    sag mal, wieso wehrst du dich so gegen unsere doch klaren und eindeutigen Antworten? Das kann ich zumindest nicht mal Ansatzweise nachvollziehen. Es funktioniert nicht so, wie du es dir vorstellst. Es funktioniert so, wie wir es geschrieben haben. Gefühlte 99% aller Betreuungen umfassen die Vermögenssorge, Vertragswesen, Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich bin vom Regelfall ausgegangen.


    Aber wenn das alles nicht in deinen Kopf reingeht, dann musst du eben mit der Ungewissheit leben. Oder aber du schreibst alle, wirklich alle Amtsgerichte (Abteilung Betreuung) in der BRD an und beantragst die Betreuung aufzuheben. Wenn du dann die Antworten hast, wird hoffentlich auch in deinem Kopf ankommen, dass du nicht unter Betreuung stehst.


    TK

  • Die gehen doch nicht zur Schule und fragen da nach.

    Hei, es ging um die Feststellung der Identität, da gibt es eben verschiedene Möglichkeiten, auch die Nachforschung an der Schule, kannste glauben.

    Jeder hat eine Schülerakte, die wird von Schule zu Schule weitergereicht.

    Stell dir vor, da müßte sogar die "Betreuung" aktenkundig sein, denn das schränkt ja die Freiheit der Eltern ein.


    Gruß


    frase

  • Hallo TK,


    ja, du hast vollkommen Recht.


    Ich hab das mit der Vormundschaft verwechselt und schon erlebt, die wurde dann später in eine Betreuung gewandelt (genaue Briffe kenne ich nicht).


    Gruß


    frase