Unterhalt vom Lebenspartner für nicht gemeinsames Kind bei stationärem Aufenthalt

  • Hallo,
    ich freue mich das ich so ein tolles Forum gefunden habe, und hoffe das mir jemand helfen kann.



    Also ich bin alleierziehende Mutter von 3 (17,15,9 Jahre) Kindern und arbeite Teilzeit. Nun ist das so das meine 15jährige Tochter seit einem Jahr nur Mist baut. Da ich völlig überfordert war mit ihr, sah ich mich gezwungen sie in die Obhut des Jugendamtes zu geben. Nun fordert das Jugendamt Unterhalt für sie, verständlich, aber können sie auch meinen Freund, mit dem ich bald zusammen ziehen wollte, heranziehen?
    Bei der Auskunft nach Einkünften wurde auch nach Haushaltsangehörigen gefragt, unter anderen auch nach einem Lebensgefährten.


    Ich hoffe jemand kann mir helfen, damit ich weis was auf uns zukommt.


    LG und vielen Dank schon mal

  • Unterhaltspflichtig sind nur Verwandte und nicht dein Lebensgefährte. Warum sie wissen wollten wer bei dir noch lebt hat wohl den Sinn, dass sie sich ein Bild machen können, welche Unterhaltsverpflichtungen (den anderen Kindern gegenüber) möglicherweise noch bestehen. Da es sich "nur" um einen Lebensgefährten handelt, ist er nicht mal dir Unterhaltspflichtig, so dass dies für das Jugendamt gar keine Rolle spielt. Wie siehts mit dem Kindsvater aus?