Hallo,
ich bitte um Hilfe bei meinem Problem, ich will mich erstmal nur absichern, um nichts falsch zu machen:
Ich bin seit 2018 geschieden und wir betrieben seitdem das Wechselmodell mit unseren beiden gemeinsamen Kindern (16 und 12 Jahre alt). Auch schon im Trennungsjahr haben wir das
Wechselmodell durchgeführt.
Das heißt 14 Tage sind die Mädchen bei mir, 14 Tage beim Kindsvater. Er wohnt in unserem alten Haus und ich habe mir eine neue Wohnung zur Miete gesucht.
Das Wechselmodell war seine Idee und an sich kommen wir und vorallem die Kinder sehr gut damit zurecht, da wir auch so gut miteinander reden können. Bei Problemen sind wir immer füreinander da.
2018 habe ich mit meinem jetzigen Lebenspartner nochmal Nachwuchs bekommen, wir wohnen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Er hat auch zwei Kinder aus
einer früheren Beziehung und bezahlt immer pünklich den Mindestunterhalt (580 €).
Das Kindergeld für meine zwei Kinder aus der Ehe drittel ich (das heißt, 1 Überweisung an den Kindsvater, 1 Überweisung an ein gemeinsames Konto für die Kinder (für Klassenfahrten) und ein Drittel behalte ich).
Ich habe damals alles neu beschaffen und finanzieren müssen, um den Kindern eine ordentliche Unterkunft bieten zu können. Auch so stämme ich den Alltag in den 14 Tagen komplett selbst.
Ich verdiene ca. 1.500 Euro netto, mein Partner ca. 1.800 € netto. Mein Exmann ist Dipl.-Ing. und verdient natürlich weitaus mehr (leider weiss ich keine genaue Zahl). Zudem zahlt er ja keine Miete.
Er hat ebenfalls eine neue Beziehung (lebt aber nicht mit ihr zusammen).
Wenn ich ihn auf das Thema Unterhalt anspreche, sagt er immer, ich wohne ja in einer Bedarfsgemeinschaft und hätte somit mehr Geld.
Stimmt das denn?
Ich abe gehört, das Wechselmodell sollte nur dann praktiziert werde, wenn beide Elternteile gleich viel und gut verdienen. Ich weiss oftmals schon Mitte des Monats nicht, wie wir noch über die Runden kommen sollen. Ich habe ja auch noch meinen kleinen Sohn. Und er kann mit unseren Kindern in den Urlaub fahren, ich war seit 2016 nicht mehr mit den Kindern im Urlaub, das ist einfach nicht drin.
Er fährt ein tolles neues E-Auto, heiratet dieses Jahr u.u.u..... Das macht mich wütend. Ich will ihn auf den Unterhalt ansprechen, würde aber gern den Rückhalt haben,
dass mir dieser wirklich zusteht. Kann mir jemand helfen? Wird denn die Lebensgemeinschaft, trotz Unterhalt meines Partners an seine Kindern, mit berechnet? Und kann ich rückwirkend
Unterhalt verlangen? Sollte ich zum Jugendamt gehen? Ich würde es gern direkt mit meinem Exmann regeln, da wir so ein gutes Verhältnis haben.
Dankeschön und liebe Grüße Madeleine