Unterhalt bei Wechselmodell

  • Hallo,

    ich bitte um Hilfe bei meinem Problem, ich will mich erstmal nur absichern, um nichts falsch zu machen:

    Ich bin seit 2018 geschieden und wir betrieben seitdem das Wechselmodell mit unseren beiden gemeinsamen Kindern (16 und 12 Jahre alt). Auch schon im Trennungsjahr haben wir das

    Wechselmodell durchgeführt.

    Das heißt 14 Tage sind die Mädchen bei mir, 14 Tage beim Kindsvater. Er wohnt in unserem alten Haus und ich habe mir eine neue Wohnung zur Miete gesucht.

    Das Wechselmodell war seine Idee und an sich kommen wir und vorallem die Kinder sehr gut damit zurecht, da wir auch so gut miteinander reden können. Bei Problemen sind wir immer füreinander da.

    2018 habe ich mit meinem jetzigen Lebenspartner nochmal Nachwuchs bekommen, wir wohnen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Er hat auch zwei Kinder aus

    einer früheren Beziehung und bezahlt immer pünklich den Mindestunterhalt (580 €).

    Das Kindergeld für meine zwei Kinder aus der Ehe drittel ich (das heißt, 1 Überweisung an den Kindsvater, 1 Überweisung an ein gemeinsames Konto für die Kinder (für Klassenfahrten) und ein Drittel behalte ich).

    Ich habe damals alles neu beschaffen und finanzieren müssen, um den Kindern eine ordentliche Unterkunft bieten zu können. Auch so stämme ich den Alltag in den 14 Tagen komplett selbst.

    Ich verdiene ca. 1.500 Euro netto, mein Partner ca. 1.800 € netto. Mein Exmann ist Dipl.-Ing. und verdient natürlich weitaus mehr (leider weiss ich keine genaue Zahl). Zudem zahlt er ja keine Miete.

    Er hat ebenfalls eine neue Beziehung (lebt aber nicht mit ihr zusammen).

    Wenn ich ihn auf das Thema Unterhalt anspreche, sagt er immer, ich wohne ja in einer Bedarfsgemeinschaft und hätte somit mehr Geld.

    Stimmt das denn?

    Ich abe gehört, das Wechselmodell sollte nur dann praktiziert werde, wenn beide Elternteile gleich viel und gut verdienen. Ich weiss oftmals schon Mitte des Monats nicht, wie wir noch über die Runden kommen sollen. Ich habe ja auch noch meinen kleinen Sohn. Und er kann mit unseren Kindern in den Urlaub fahren, ich war seit 2016 nicht mehr mit den Kindern im Urlaub, das ist einfach nicht drin.

    Er fährt ein tolles neues E-Auto, heiratet dieses Jahr u.u.u..... Das macht mich wütend. Ich will ihn auf den Unterhalt ansprechen, würde aber gern den Rückhalt haben,

    dass mir dieser wirklich zusteht. Kann mir jemand helfen? Wird denn die Lebensgemeinschaft, trotz Unterhalt meines Partners an seine Kindern, mit berechnet? Und kann ich rückwirkend

    Unterhalt verlangen? Sollte ich zum Jugendamt gehen? Ich würde es gern direkt mit meinem Exmann regeln, da wir so ein gutes Verhältnis haben.

    Dankeschön und liebe Grüße Madeleine

  • Hi,


    das Wechselmodell, ich weise immer wieder darauf hin, ist die teuerste Alternative. Man benötigt eben sehr vieles doppelt. Das muss man einfach wissen. Was du zur Umsetzung des Modells benötigt hast, das interessiert nicht, ebenso wenig, ob du die Mittel hast, in den Urlaub zu fahren.


    Es bleibt also der laufende Unterhalt. Grundsätzlich muss er für die Zeit der Kids bei dir zahlen, du musst für die Zeit der Kids bei ihm zahlen. Da gibt es verschiedene Berechnungsmodelle, wäre jetzt zu kompliziert, das hier zu erläutern. Jedenfalls kann der Vater die Hälfte des Kindergeldes in die Berechnung einfliessen lassen.


    Mein Vorschlag: richte eine Betreuung beim Jugendamt für die Kinder ein. Die rechnen dann auf den Punkt, fordern auch Verdienstnachweise von ihm ein.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Li.La.Schnee

    Ich abe gehört, das Wechselmodell sollte nur dann praktiziert werde, wenn beide Elternteile gleich viel und gut verdienen.

    Diese Aussage kenne ich nicht.

    Es geht doch eher um die Möglichkeit, sich zeitlich gleichermaßen um die Kinder zu kümmern, dass ist bei euch ja der Fall.


    Du kannst dem Rat von Tk folgen und das JA beauftragen.

    Ich vermute aber, dass wird wenig bringen, denn ihr habe ja das gemeinsame Sorgerecht.

    Ich glaube du brauchst einen Ergänzungspfleger, den bestellt man beim Familiengericht.

    Das ist bestimmt nicht besonders angenehm für den Vater, denn hier werden natürlich alle Einkünfte abgefragt.


    Es wäre also auch möglich, dem Vater vorher zu signalisieren, dass man diesen Gedanken hat, weil man mit der Situation unzufrieden ist.


    Ob sich im Ergebnis deine Situation bessert, kann man ja nicht wissen und kommt auf die Einkünfte des Vaters an.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    am Wochenende haben wir uns geeinigt. War alles gar nicht so schlimm ;). Ich bekomme jetzt den Ausgleich, der mir zusteht (haben da ein gutes Berechnungsmodell gefunden). Um ein paar Euro hin oder her geht es uns nicht. LG

  • Guten Tag,

    da die Eltern das Wechselmodell ausüben, gibt es doch gar kein Elternteil, welcher die Personensorge hinsichtlich der Kinder allein ausübt und folglich berechtigt wäre, beim Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten.