Gemeinsame Konten und gemeinsamen steuerlichen Wohnsitz trotz Trennung behalten

  • Hallo,


    meine Frau und ich haben uns vor einigen Wochen getrennt, ich wohne jetzt in einem möblierten Zimmer und habe mich nicht umgemeldet. Wir teilen die Finanzen 50/50 aber das Einkommen stammt zu 90% von mir. Der offizielle Weg wäre wohl, jetzt Trennung und neuen Wohnsitzt beim Finanzamt anzumelden, was bedeuten würde, dass ich ab 2023 in Steuerklasse I bin und Unterhalt für unsere zwei Kinder zahlen muss. Lieber würde ich zumindest vorerst den Trennungsstatus für mich behalten, meinen steuerlich Wohnsitz unverändert lassen und weiterhin die Finanzen teilen. Für mich würde das bedeuten, dass ich mehr Geld für die Familie und weniger Geld für den Fiskus ausgebe. Da ich selbstständig bin, könnte ich mein Zimmerchen sogar als Projektbüro absetzen.


    Meine Frage ist, ob es fiskale / gesetzliche Gründe gibt, das so besser nicht zu tun.


    Viele Grüße

    Hannes

  • Hallo HannesW,


    Natürlich dürft ihr auch als Verheiratete in getrennten Wohnungen wohnen.


    Bei einer Scheidung muss jedoch ein Trennungsjahr ( offiziell) vorausgehen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo HW,


    die weitere Inanspruchnahme des Ehegattensplittings ist Steuerhinterziehung.

    Wenn auf der Steuererklärung das Kreuz bei "gemeinsame Veranlagung" steht und beide Steuerpflichtige diese Erklärung so unterschreiben, obwohl keine Absicht besteht, die häusliche Gemeinschaft aufrecht zu erhalten, kann es für beide Unterzeichner teuer werden.


    Stell dir einfach die Frage, was du willst und was deine Nochehepartnerin mitmachen würde.


    Natürlich gibt es Gestaltungsspielräume, dass solltest du auch mit deinem Steuerberater besprechen.


    Gruß


    frase

  • Im Tennungsjahr können sich die Eheleute noch bis zum 31.12. gemeinsam veranlagen lassen. Ich sehe hier also aktuell keinen Grund, eine Steuerhinterziehung zu unterstellen.