Hallo,
ich habe ein paar kleine Fragen die das Thema Kindesunterhalt betreffen die mich grad mal ziemlich beschäftigen.
Also hier mal die Vorgeschichte: Meine Tochter (seit März 2010) 12 lebt bei meinem ehemaligen Lebensgefährten. Ich wurde 2003 per Gerichtsurteil zur Zahlung von Kindesunterhalt für unsere gemeinsame nichteheliche Tochter verpflichetet.
Nach der Trennung vom Kindesvater habe ich meinen jetzigen Ehemann kennengelernt, mit dem ich auch verheiratet bin und eine gemeinsame Tochter von 8 Jahren habe.
Da ich die letzten Jahre Hartz IV bezogen habe, hat das Jugendamt Unterhaltsvorschuss für meine Tochter gezahlt. Da dieser jetzt ausgelaufen ist, habe ich ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, das ich ab sofort 310 Euro Unterhalt zahlen soll aufgrund des Titels von 2003. Zurzeit beziehe ich aber weder Hartz IV noch Kindergeldzuschlag für unsere eheliche Tochter, da mein Mann durch seinen Job über den Sätzen von Hartz IV für unsere Familie liegt.
Ich übe einen Minijob auf 100 Euro Basis zur Zeit aus un erhalte ab August eine Teilzeitanstellung (28,5 Wochenstunden). So nun meine Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit den von mir zu zahlenden Kindesunterhalt herabsetzen zu lassen, da mein monatliches Nettoeinkommen nicht über 600 Euro liegt?
Wird mein Mann mit seinem Einkommen in die Berechnung einbezogen?
Was ist eine Unterhaltsstundung?
Kann mir bitte jemand Auskunft geben wie ich jetzt vorgehen kann.
Liebe Grüße
blondehexe_2