Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem. Mein Partner har 4 Kinder, für 2 zahlt er Unterhalt, alle Kinder sind volljährig und leben in eigenen Wohnungen . Die älteste Tochter (23) hat ihr FSJ Jahr hingeschmissen, verdient 450 Euro und bekommt 200 Euro Unterhalt von meinem Partner. Die jüngste (20) absolviert Berufskolleg und verdient 450 Euro sowie erhält das Kindergeld, hier zahlt mein Partner 550 Euro Unterhalt. Unsere Aufforderung seit einem Jahr Schul bafög zu beantragen, kommt sie nicht nach, wobei Anspruch besteht. Der Unterhalt wird seit 3 Jahren vom Lohn gepfändet(es bestehen keine Zahlungsrückstände, lediglich laufender Unterhalt). Mein Partner hat ein Nettoeinkommen von ca 2000 Euro und aufgrund der weiten Arbeitsanfahrten und Abwesenheitszeiten erhöhte Werbungskosten, ca 3000 Euro im Jahr . Ist das alles so rechtens, wir würden gerne die Lohn-Pfändung aufheben, damit der Bedarf neu ermittelt wird, vor allem weil die 23 jährige momentan mehr Anspruch hätte, jedoch die Mittel fehlen, um diesen zu erhöhen.
Vielleicht kann uns jemand einen Tipp geben, insbesondere, wie man die Lohn-Pfändung aufheben kann und die Bedarfe neu anpassen kann. Bei der Lohn-Pfändung ist das Einkommen der Töchter nicht berücksichtigt worden, weil beide dies nicht mitgeteilt haben.