Mutter zahlt keinen Unterhalt

  • Hallo zusammen,


    meine Ex-Frau und ich haben 4 gemeinsame Kinder. Zwei wohnen bei ihr im Residenzmodell, eines im Wechselmodell und der Große wohnt seit einigen Monaten bei mir. Ich zahle für alle Kinder Unterhalt, je nach Wohnsituation - dies wurde so im Rahmen der Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten. In dieser wurde ebenfalls festgehalten, dass die KM "Unterhalt nach den gesetzlichen Regelungen" zahlt, wenn ein Kind bei mir im Residenzmodell wohnt. Ich habe sie entsprechend aufgefordert und sie antwortet nur, dass sie nicht leistungsfähig sei und ich außerdem mehr als das dreifache ihres Nettogehalts verdiene und sie somit auch nicht zahlen müsse.

    Sie ist seit ein paar Jahren neu verheiratet, die beiden haben ein Kind (2 Jahre) und meine Ex-Frau arbeitet auch - evtl. Minijob oder Teilzeit und ihr Ehemann arbeitet Vollzeit und verdient etwa 4500 € brutto.


    Ist es tatsächlich so einfach, "einfach" keinen Kindesunterhalt zu zahlen?


    Danke vorab!


    Gero

  • Nein Gero, so einfach ist es nicht. Es gibt zwar diese "Dreifach-Regelung," die ist aber keinesfalls statisch festgezurrt. Denn sonst könnte man seine Unterhaltsverpflichtung willkürlich durch Reduktion der Arbeitszeit und damit auch des Gehaltes in sehr vielen Fällen auf null reduzieren. Auch ist in deinem Fall zu berücksichtigen, dass der neue Ehemann ja für sein Kind und die Frau zum Unterhalt verpflichtet ist, so dass sich auch die nicht anrechenbaren Freibeträge reduzieren. Es gibt Gerichtsentscheidungen aus vergleichbaren Fällen, in denen ist festgelegt, dass es einer Mutter in so einem Fall zumutbar ist, geringfügig zu arbeiten und aus diesem Betrag heraus Unterhalt für das Kind zu zahlen, welches beim Vater lebt. Etwas anderes würde sich ergeben, wenn das zweijährige Kind auch von dir wäre.


    Ich denke mal, ein Fachmann sollte sich das alles anschauen. Ist bei eurer bisherigen Rechnung eigentlich berücksichtigt, dass du für mehr als zwei Kinder unterhaltspflichtig bist und deshalb in der Gehaltsgruppe der Düsseldorfer Tabelle eine Herunterstufung erfolgen kann, um mindestens eine Stufe?


    TK

  • Hallo Timekeeper und vielen Dank erst einmal für deine Einschätzung.


    So oder so ähnlich dachte ich mir das auch, sonst könnte ja jeder willkürlich sein Gehalt "kürzen" und es ist nun wirklich nicht so, als würden sie am Existenzminimum leben. Wenn sie als Familie wirklich "arm dran" wären finanziell, würde ich wahrscheinlich schon aus moralischen gründen einfach nichts sagen, aber nach der Vorgeschichte und all den Forderungen die sie bereits gestellt hat, gibt es für mich keinen Grund, auf den KU meines Sohnes bewusst zu verzichten. Zumal eine Immobilie, zwei Autos sowie jede Menge Freizeitspaß und Flugreisen finanziert werden können - das Existenzminimum scheint also weit weg.


    Wir hatten uns damals in der Scheidungsfolgenvereinbarung auf die X. Einkommensstufe geeinigt - diese zahle ich auch. Hälftig für die Kinder im Wechselmodell.


    Gero