Unterhalt ab 18

  • Hallo zusammen,


    sorry ich musste mich ersteinmal einlesen, war ein paart Tage nicht im Forum. Trotha , versuche mal auf die wichtigsten Themen zu antworten .

    Der Unterhalt ist momentan 530,50€ , da hatte ich mich vertan. Enstpricht 120% . Die Berechnung ist aber aus dem Jahr 2016 . Ist über die Alterstufen hochgegangen , aber nie neu berechnet worden. Zu der Zeit hatte ich noch ein höheres Brutto, wegen dem Dienstwagen, den es nicht mehr gibt.

    Wenn ich es richtig verstehe, kann ich das komplette Kindergeld ohne Neuberechnug abziehen ? Ist das so?

    Das Schreiben zur Offenlegung der Einkünfte hab ich rausgeschickt und heute auch die Info erhalten , das sie wohl noch ein Jahr Schule macht :(


    Es geht also weiter....

  • Wenn ich Euch richtig verstehe muss ich die Angelegenheit trotzdem über einen Anwalt laufen lassen , richtig=´?

    Das Kindergeld könnte ich ja schon zum vollen Abzug bringen, da ich ja momentan alleine Barunterhaltspflichtig bin. Es gibt ja auch ein Gerichtsurteil zu dem Abzug des Kindergeldes.

  • Hallo,


    Wenn ich es richtig verstehe, kann ich das komplette Kindergeld ohne Neuberechnug abziehen ? Ist das so?

    Nur wenn der Titel nicht mehr in der Welt ist.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    danke für die Info. Na denn werde ich mal einen Termin beim Anwalt machen, ich denke anders komme ich aus der Sache nicht raus. Den titel gibt es ja noch.....


    BG Chris

  • Hallo edy,


    danke für die Info. Na denn werde ich mal einen Termin beim Anwalt machen, ich denke anders komme ich aus der Sache nicht raus. Den titel gibt es ja noch.....


    BG Chris

    Habe mir gerade nochmal belesen und das gefunden:

    im verein­fachten Verfahren nach § 655 ZPO kann der Titel geändert werden . Hat das schonmal jemand durchführen lassen?

    Danke und Grüsse

    Chris

  • Hallo Chris,

    das sie wohl noch ein Jahr Schule macht

    vermutlich geht es um das Abitur?

    Es gab in den letzten 2 Jahren viele Sonderregelungen wegen Corona und so kann es durchaus sein, dass man auch mal 14 Jahre bis zur Hochschulreife braucht.


    Ich würde auch da eine Schulbescheinigung und das letzte Zeugnis einfordern.


    Natürlich wird aber ab 18 auch dann das Einkommen der Mutter für die korrekte Unterhaltsberechnung benötigt.


    Es ist vermutlich der beste Weg sich hier von einem Profi beraten und vertreten zu lassen.

    Der Titel sollte unbedingt abgeändert werden.


    Gruß


    frase

  • Das Kindergeld kannst Du in voller Höhe abziehen, dafür benötigst Du auch keine Gerichtsentscheidung oder Neuberechnung. Ein vereinfachtes Verfahren ist vorliegend nicht möglich. Ein solches könnte sowieso nur eine Unterhaltsberechtigte durchführen, es dürfte dann auch noch kein Unterhaltstitel vorliegen, eine Abänderung eines Unterhaltstitels wäre damit also auf keinen Fall möglich.

    M.E. ist hier aktuell noch kein Anwalt erforderlich.

  • Den durch Dich ausgegraben Paragraph 655 ZPO gibt es schon seit 2009 nicht mehr. Bis dahin wurde das Kindergeld erst ab Zahlungen von 135 % des damaligen Regelunterhaltes auf den Unterhalt angerechnet.

  • Danke Trotha, das heißt ich kann das Kindergeld ohne Änderung Titel abziehen?

    Sorry , brauche immer ein wenig länger umd das zu verstehen, bzw. möchte ich keinen Fehler machen.


    BG Chris

  • Hallo,


    Danke Trotha, das heißt ich kann das Kindergeld ohne Änderung Titel abziehen?

    Ein Titel kann vollstreckt werden so lange er nicht aus der Welt ist,


    Eine Vollstreckungsperson, wird/muss sich die Hintergründe nicht ansehen.


    edy

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