Unterhalt ab 18

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich hier heute angemeldet und natürlich auch eine Frage.:)


    Ich zahle für meine 18 jährige Tochter seit ca. 14 Jahren Unterhalt und das immer pünklich. Die Zahlung von der Zeit 583,00€ würde ich gerne neu berechnen lassen.

    Da der Kontakt zu meiner Ex und zu meiner Tochter leider seit Jahren verweigert wird , kann ich Informationen wie , ob sie jetzt im August eine Ausbildung anfängt oder ob sie einen Nebenjob hat, leider nicht einholen.

    Ich hatte mich auch ans Jugendamt gewendet. Aussage kurz und knapp , sie sind für mich nicht mehr verfügbar nur noch für meine Tochter.

    Naja ist halt so, Frage wie komme ich jetzt an die Informationen und die Neuberechnung?

    Wahrscheinlich nur über einen Anwalt ? An die Mütter hier im Forum, es geht mir nicht darum den Unterhalt einzustellen aber es sollte schon gerecht sein.

    Wenn Sie jetzt Ausbildungsvergütung plus meinen Unterhalt wären das geschätzt ca. 1300€ .


    Ich danke Euch für Eure Zeit und Mühe


    VG Chris

  • Hallo Chris,


    ab 18 ist deine Tochter deine direkte Ansprechpartnerin.

    Existiert ein Titel, der über die Volljährigkeit hinausgeht?


    Gruß


    frase

  • Hallo Frase,


    ich muss schauen ob der Titel auch über 18 Jahre hinaus Gültigkeit hat, allerdings denke ich schon.

    Das Jugendamt schrieb mir, das sie den Titel meiner Tochter übergeben haben.

    Problem ist, ich habe keinerlei Kontakt zu ihr, das macht es ja so kompliziert.


    Grüße Chris

  • Hallo Chris,


    du hast aber ihre Anschrift.

    Daher also per Einschreiben (mit Rückschein) die Tochter anschreiben, erstmal ohne Anwalt.

    Teile Ihr mit, dass du nur bereit bist, weiter Unterhalt zu zahlen, wenn Sie und ihre Mutter die notwendigen Auskünfte zur Neuberechnung erteilen.

    Kündige an, dass du die Zahlungen sonst einstellst und fordere die Herausgabe des Titels von ihr.

    Wenn du bisher auf das Konto der Mutter gezahlt hast, würde ich auch noch verlangen, eine Kontoverbindung von der Tochter zu bekommen.


    Dann gilt es abzuwarten, wie deine Tochter reagiert.


    Gruß frase

  • Hallo Frase ,


    ja das hört sich doch sehr vernünftig an , das werde ich machen 👍

    Noch eine Frage , bin ich dazu berechtigt das sie mir den Titel aushändigt?


    Gruss Chris

  • Hallo CKI_76,


    Titel herausfordern ( bzw. Vollstreckungsverzicht bestätigen lassen).


    Wo wohnt die Tochter (bei der Mutter oder eigene Wohnung)?


    Wenn Sie jetzt Ausbildungsvergütung plus meinen Unterhalt wären das geschätzt ca. 1300€ .

    dann wird ihr jetzt wahrscheinlich kein Unterhalt mehr zustehen ( sie bekommt außerdem noch das Kindergeld?).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Sie wohnt noch bei der Mutter . Sie geht dieses Jahr von der Schule .Aber ich bekomme halt keinerlei Informationen wie es bei ihr weitergeht .

    Das Kindergeld behält bestimmt die Mutter .

    Sie hat auch in der Vergangenheit Minijobs gehabt , aber ich habe trotzdem normal weiter gezahlt . Hat sich halt viel geändert , musste den Firmenwagen abgeben etc. Der wurde auch voll angerechnet. Aber ich werde das genauso machen mit dem Einschreiben.
    Ich danke Dir erstmal für deine Tipps 👍

    Gruss Chris

  • Nun, du warst der Schuldner, wenn deine Schuld beglichen ist, dann bist du ja erstmal raus, bis eine neue Berechnung erfolgte.

    Wenn der Titel unbefristet ist, würde ich den Titel an Ihrer Stelle nicht aushändigen, denn Sie könnte damit gegen dich pfänden.

    Daher ist der Hinweis von edy besonders wichtig, den Vollstreckungsverzicht kannst du gleich im Einschreibebrief mit schicken und üm Rücksendung bitten.


    Du hast auch Rechte, z.B. eine Ausbildungsbescheinigung, Abschluss- und Zwischenzeugnisse etc..

    Nur so kannst du erstmal etwas Licht in die Sache bringen.


    Bedenke auch, gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht und du kannst keine Rückforderung stellen.


    Gruß


    frase

  • Ok das werde ich so machen . Den Titel schaue ich mir gleich an wenn ich zu Hause bin .

    Ja ich weiss der Unterhalt ist dann futsch wenn ich ihn gezahlt habe , deswegen möchte ich da jetzt mal ein wenig Fairness reinbringen .

    Ich danke Euch habt einen schönen Abend 👍

  • Hi,


    so isses. Jugendämter lieben die unbegrenzten Titel auf der Zeitschiene, einfach weil es einfacher ist. Aber mit der Volljährigkeit ändert sich ja einiges. Erst einmal: bis zur Volljährigkeit spielt es keine Rolle, ob die Kindsmutter was verdient. Auch das Kindergeld geht zu recht an die Frau, weil die Tochter bei ihr lebt. Nur, ab Volljährigkeit ist voll in die Unterhaltszahlungen einzuberechnen, also die hälftige Aufteilung gilt nicht mehr. Und, du brauchst unbedingt eine Anweisung der Tochter, wo der Unterhalt hin überwiesen werden soll. Du benötigst also auch ein Konto des Kindes, oder die Anweisung, weiter an die Mutter zu zahlen. Sonst könnte es sein, dass die Tochter irgendwann kommt und sagt, sie hätte keinen Unterhalt bekommen.


    Bitte nimm diese Aufforderung auch in dein Schreiben auf. Frase hat das alles ja wunderbar erklärt.


    TK

  • Moin,


    ja die Kontonummer habe ich natürlich schon vor dem 18 Geburtstag durch das Jugendamt mitgeteilt bekommen.

    Schon irgendwie schade das man als Vater unterhalb 18 ständig neu berechnet wird, damit man auch ja kein Cent zu wenig zahlt und ab 18 ist man dann selbst verantwortlich sich zu kümmern.

    Aber wenn die Tochter sich an das Jugendamt wendet sieht die Sache wieder anders aus. Man hätte ja auch einfach kurz vor dem 18. Geburtstag neu berechnen können. Aber das wäre ja zu einfach :)

    Das Schreiben werde ich diese Woche noch raussenden und mal hoffen das die Geschichte ohne Anwalt über die Bühne geht.


    VG Chris

  • Hallo Chris,


    ich verstehe deine Gedanken, sehe es aber etwas anders.


    Eigentlich ist deine Tochter nun am Zug und müsste sich kümmern.

    Selbst wenn Sie das JA um Hilfe bittet, geht die Berechnung für dich korrekterweise nicht ohne die Auskünfte der Mutter und auch die Tochter muß die Karten auf den Tisch legen.

    Es ist ja schön, dass du schon eine Kontonummer hast, ich würde dann die Frage stellen, wie hoch den der Unterhaltsbetrag sein soll und auf welcher Grundlage er berechnet wurde? Denn der bisherige Betrag ist ja nicht mehr korrekt. Das würde ich der Tochter auch so mitteilen.

    Man kann das alles ganz sachlich und formal schreiben, mit dem Hintergrund, dass man ja seinen Beirag leisten möchte, aber eben auf den gesetzlichen Grundlagen beruhend.


    Gruß


    frase

  • Hi Frase ,


    ja stimmt , da hast du natürlich auch Recht.

    Der Hohn daran ist , ich habe das Jugendamt gefragt was ich denn dann ab 18 zahlen muss und ob der Unterhalt jetzt neu berechnet wird .

    Antwort : nein es bleibt alles wie es ist .

    Ich habe das Schreiben schon aufgesetzt und morgen sende ich es raus und dann heißt es gespannt sein ☺️


    Viele Grüsse Chris