Kindesunterhalt trotz massiver schulden

  • Guten Tag liebe Forum Gemeinde.

    Ich bin neu und suche dringend Hilfe.


    Sachverhalt:

    Lebe seit 8 Monaten getrennt von meiner Ehefrau. Wir haben eine gemeinsame Tochter. Während der Ehe wurden, (ich war halt echt dumm), einige Verbraucher Kredite und Ratenkäufe aufgenommen. Bis auf 1 großer Kredit, alles auf meinen Namen.

    Jetzt sagt das Jobcenter ich bin zum Kindesunterhalt verpflichtet. Ich würde liebendgerne für meine Tochter zahlen und noch viel mehr. Trotzalledem muss ich die Raten bezahlen. Tue ich das nicht kann ich in eine Privatinsolvenz gehen. Nach Abzug aller Kredite und Ratenkauf Darlehen bleiben mit unterm Strich 1200 Euro zum Leben ( also für Miete, kfz Versicherung, Auto tank, essen, Strom Internet, Handy).

    Und ja ich brauche das Auto. Ich bin auf das Auto arbeitstechnisch angewiesen.


    Jetzt ist meine Sorge das die Konsumer Kredite (auch wenn sie auf meinen Namen laufen) die in der Ehe entstanden sind, nicht voll angerechnet werden.


    Hinzu kommt, dass ich gezwungen war, nach der Trennung mir das nötigste, wie z.B. eine Küche, bett etc. Ebenfalls auf Raten kaufen musste.


    Unterm Strich steht mir das Wasser finanziell bis zum Hals. Und um die Krediteaten irgendwie zu bezahlen bin ich auf jeden penny angewiesen. Muss ich jetzt trotzdem auch noch, obwohl nach Anzug aller Kredite ich weniger als den Selbstverwaltung noch übrig habe, Unterhalt für mein Kind zahlen? Geschweige denn Ehegattenunterhalt?

    Die Zeit drängt und ich hoffe ihr könnt mir schnell dazu eine Antwort geben 😥


    Danke für eure Hilfe im Voraus.

    Gruß

  • Hi,


    ich fürchte, meine Antwort wird dir nicht gefallen. Ich hatte zunächst gegrübelt, wie ihr im Fall der Nichttrennung von den 1200,- € + Kindergeld hättet leben wollen. Das war doch eine völlig verantwortungslose Lebensplanung. So, das musst du dir erst einmal klar machen. Und dann nochmals Schulden gemacht. Das hätte auch anders gehen können. Man benötigt nicht eine komplette Küche in der finanziellen Situation. Es gibt Sozialkaufhäuser, man kann sich auch mit zwei Platten auf einem Klapptisch behelfen. Und, zumindest in meinem Supermarkt gibt es auch unendliche viele Sachen, die man geschenkt bekommt, wenn man sie abholt. Oder für ganz wenig Geld. Was ich meine: immer noch wird ein Standard gelebt, der den finanziellen Gegebenheiten einfach nicht entspricht.


    So, nun zur Sache. Kinder sind grundsätzlich nicht dazu da, die Schulden ihrer Eltern zu begleichen. Kindesunterhalt geht (fast) immer vor. Du wirst um eine private Insolvenz nicht herum kommen. Bitte suche sofort (!) eine Beratungsstelle auf. Alleine kannst du es nicht stemmen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    habe eben mit der Anwältin telefoniert, hat mich zwar einiges an Geld gekostet, aber jetzt hab ich die Antwort. Alle Verpflichtungen darlehen die während der Ehe aufgenommen wurden, werden angerechnet. Genauso wie ein Auto, sofern man es für die arbeit benötigt.


    Die Aussage man muss kindesunterhalt zahlen um jeden Preis ist also falsch. In Deutschland wird keiner in die privatinsolvenz getrieben weil man den kindesunterhalt zahlen MUSS.


    Dafür gibt es die Unterhaltsvorschuss, den die Frau beantragen dann muss. Nach Abzug aller Ausgaben, dazu gehören auch die warmmiete muss man mehr als ca. 980€ übrig haben. Alles darüber wird dann als Unterhalt gezahlt.


    Auch Schulden die man auf Grund einer erstaustattung aufnehmen musste sind anrechenbar.


    Somit ist die Aussage von dir leider nicht korrekt. Wer jedoch kredite aufnimmt zum Privatvermögen nach der Trennung, diese werden natürlich nicht angerechnet.


    Um es zu verdeutlichen warum deine Aussage keinen Sinn ergibt. Muss ein Unterhaltspflichtiger um jeden Preis den Kindesunterhaöt zahlen und würde dadurch in eine privatinsolvenz rutschen, würde er durch die Insolvenz erst recht Jahre lang nicht in der Lage sein, Unterhalt zahlen zu können.

  • P.S. unterhaltsvorschuss muss man dann zurück zahlen. In einzelfällen aber auch nicht wenn der Unterhaltspflichtige lange Zeit nicht in der Lage sein wird diesen zurück zahlen zu können.

  • Bisher stimmt hier leider keine der Aussagen, nicht einmal die der Anwältin.

    Verbindlichkeiten aus der Ehezeit und notwendige Anschaffungen auf Grund der Trennung sind tatsächlich anzurechnen. Für den Arbeitsweg sind 0,42 € pro Km zu berücksichtigen, damit sind dann aber auch die Darlehenskosten für den PKW mit abgegolten. Der Selbstbehalt eines Werktätigen beträgt 1160 €, dieser enthält jedoch bereits Wohnkosten von 430 €. Allenfalls notwendige höhere Wohnkosten könnten den Selbstbehalt erhöhen.

    Unterhaltsvorschuss muss nur dann zurück gezahlt werden, wenn der Verpflichtete zur Zeit der Gewährung leistungsfähig war.

    Eine Privatinsolvenz würde gerade nicht dazu führen, dass der Verpflichtete nicht leistungsfähig wäre, da sich dessen Pfändungsfreibetrag entsprechend erhöhen würde, so dass er dadurch in der Lage wäre, den vorrangigen Unterhalt zu leisten.

  • Bisher stimmt hier leider keine der Aussagen, nicht einmal die der Anwältin.

    Verbindlichkeiten aus der Ehezeit und notwendige Anschaffungen auf Grund der Trennung sind tatsächlich anzurechnen. Für den Arbeitsweg sind 0,42 € pro Km zu berücksichtigen, damit sind dann aber auch die Darlehenskosten für den PKW mit abgegolten. Der Selbstbehalt eines Werktätigen beträgt 1160 €, dieser enthält jedoch bereits Wohnkosten von 430 €. Allenfalls notwendige höhere Wohnkosten könnten den Selbstbehalt erhöhen.

    Unterhaltsvorschuss muss nur dann zurück gezahlt werden, wenn der Verpflichtete zur Zeit der Gewährung leistungsfähig war.

    Eine Privatinsolvenz würde gerade nicht dazu führen, dass der Verpflichtete nicht leistungsfähig wäre, da sich dessen Pfändungsfreibetrag entsprechend erhöhen würde, so dass er dadurch in der Lage wäre, den vorrangigen Unterhalt zu leisten.

  • Hallo Mikele,


    nun, ganz so einfach, wie es dein Rechtsbeistand erklärt hat wird es nicht laufen.

    Wenn die Mutter, bei dem das Kind lebt, das Jugendamt ins Boot holt, davon würde ich in der Situation ausgehen, wird sicher eine Beistandschaft errichtet.

    Das JA ist also dann der Interessenvertreter des Kindes.

    Glaub mal nicht, dass die da lange Fackeln machen.

    Du darfst alles einreichen, nachweissen und wenn dein Einkommen nicht reicht, bekommst du eine Aufforderung dein Einkommen zu erhöhen (z.B. durch einen weiteren Job), oder eben deine Ausgaben zu senken, kleinere Wohnung etc..


    Der Satz von TK,

    Kinder sind grundsätzlich nicht dazu da, die Schulden ihrer Eltern zu begleichen. Kindesunterhalt geht (fast) immer vor.

    hat also schon seine Gültigkeit.


    Es kommt natürlich darauf an, wie man die Sache angeht.

    Ich bin gespannt, was ein Familiengericht entscheidet, wenn es zur Klage kommt.


    Gruß


    frase

  • Also meine Ausgaben weiter senken kann ich nicht. Bin schon umgezogen in eine deutlich billigere Wohnung ( 450 Euro warmmiete) für Hannover deutlich unter dem mitspiegel. Habe extra nochmal 2 weitere Anwälte kontaktiert. Habe jetzt 3 Aussagen von 3 Anwälten. Und alle sind spezialisiert auf Familienrecht und Unterhaltsrecht. Grundsätzlich, steht der Kindesunterhalt an aller erster Stelle.


    Da es sich bei dem Autokredit um einen Kaufvertrag mit einem Darlehen handelt, kein leasing, wird dieser voll angerechnet. Hinzu kommt das pauschal 30cent pro km arbeitsweg angerechnet werden. Damit gedeckelt sind dann auch alle Kosten wie Werkstatt etc. Sofern es zumutbar und umsetzbar ist, ohne Auto auszukommen, müsste ich das Auto verkaufen. Da ich jedoch im Notfall sofort los muss, und keine Möglichkeit habe in der Nacht irgendwie mit Bus und Bahn zu fahren ist ein Auto absolut erforderlich.


    Darlehen, egal zu welchem Zweck die während der Ehe und vor der Trennung angeschafft wurden werden voll angerechnet.


    Aussage aller 3 Anwälte zur simplen erklärung: wenn sie unter dem sog. Selbsterhalt liegen und von dem selbsterhalt kidnesunterhalt zahlen müssten, wäre a) der Begriff SELBSTerhalt ja sinnlos und b) würden Sie in die Privatinsolvenz rutschen, was am Ende Fazit: in beiden Fällen das selbe Ergebnis erzielt: sie sind nicht in der Lage den Kindesunterhalt zu zahlen.


    Dafür hat der Staat:

    Unterhaltsvorschusskasse.


    Die übernimmt dann den Kindesunterhalt. Jedoch muss ich regelmäßig meine Einkünfte und Ausgaben aufs neue wieder vorlegen zur Prüfung.


    Dumme Frage und zugleich Aussage einer der Anwältin war: was glauben sie denn wie das mit allen Leuten ist die durch corona, oder bestehender Privatinsolvenz zahlungsunfähig sind? Auf die Aussage das man zahlen muss so nach dem Motto um jeden Preis, konnte die Anwältin sich ein Lachen nicht verkneifen.


    Fazit: wenn ich könnte würde ich auch 1000 Euro für mein Kind zahlen. Aber bis ich den groß Teil der Schulden los bin gehen noch Jahre ins Land leider

  • bezüglich beistandsschaft: JA die gibt es und sie erhält auch unterhaltsvorschuss. Ich habe dort meine ganzen Nachweise schon eingereicht. Diese Aussagen kommen aktuell vom Jobcenter. Das scheiß Jobcenter ist ja dafür bekannt, ordentlich druck aufzubauen, Panik zu verbreiten etc. Weil man unterhaltsschulden beim Jobcenter nicht zurück zahlen muss, lediglich den Kindesunterhaltsvorschuss muss man zurück zahlen. Deswegen versucht das Jobcenter mit Druck irgendwie an Kohle zu kommen, könnte ja sein das ich irgendwo in der Schweiz ein bankkonto besitze. 🤦‍♂️

  • @ Trotha: ich kann mir nicht vorstellen, dass Anwälte so einen Blödsinn erzählen. Ich nehme an, dass der Fragesteller gewisse Sachen eben nur so verstehen will, dass sie in seine Welt passen. Es gibt ja nun mal ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, die deine und Meine Auskünfte bestätigen.


    TK

  • Unsere Meinungen decken sich aber nun gar nicht und die dargestellten Aussagen der Rechtsanwälte kommen der tatsächlichen Rechtlage schon wesentlich näher als Deine völlig falschen Ausführungen. Blödsinn kommt hier also jedenfalls nicht von den Anwälten.

  • Hallo in die Runde,


    Mikele wird sich mit dem Jugendamt und dem Jobcenter auseinandersetzen dürfen.

    Wenn die Post mit den entsprechenden Bescheiden eintrudelt, sollte er diese überprüfen lassen.


    Ob ein guter Rechtsbeistand hier die Forderungen reduzieren kann, steht in den Sternen und kostet auch sein Geld (was Mikele ja eigentlich nicht hat).


    Familiengerichte orientieren sich an den Richtlinien der zuständigen OLG´s, die unter den Bundesländern auch leicht abweichen.


    Klar macht das Jugendamt und das Jobcenter hier Druck, denn es werden Sozialleistungen erbracht.

    Ich staune immer darüber, mit welcher Selbstvertändlichkeit hier genommen wird, wenn es aber um die eigene Beteiligung geht, dann tun sich die Leute schwer.


    Gruß


    frase

  • nochmal es gibt eine eistandsschaft durch das Jugendamt schon. Dort wurden alle Belege eingereicht. Und seit dem habe ich nix mehr von denen gehört seit Monaten und meine Exfeau bzw. NOCH Ehefrau bekommt daher Unterhaltsvorschuss.


    Desweiteren habe ich in einem Kindesunterhaltsrechner alle meine Daten eingegeben. Das Ergebnis: genau wie erwartet: Mangelfall.

    Es kann kein und muss kein Kindesunterhalt gezahlt werden da ich unter dem Selbsterhalt liege.


    P.S.:

    Ich habe eine Wohnung die so billig ist für Hannover, davon träumen die meisten hier, ich habe mittlerweile auch einen nebenjob seit 1 Jahr (Jugendamt weiß das) und trotzdem bin ich unter dem selbsterhalt. Der nebenjob hält mich quasi über Wasser.


    Also fazit: ich tu alles um aus der Situation raus zu kommen um eines Tages Kindesunterhalt für meine Maus zahlen zu können.

  • Hallo Mikele

    Also fazit: ich tu alles um aus der Situation raus zu kommen um eines Tages Kindesunterhalt für meine Maus zahlen zu können.

    diese Einstellung finde ich Klasse:thumbsup:

    Auch das du dem JA gegenüber klare Position beziehst und einen Nebenjob hast spricht für dich.


    Bekommt deine bald EX ALG II Leistungen?


    Gruß


    frase

  • Hallo,

    Für den Arbeitsweg sind 0,42 € pro Km zu berücksichtigen, damit sind dann aber auch die Darlehenskosten für den PKW mit abgegolten.

    wann wurde auf 0,42€/Km erhöht?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Sie hat mittlerweile wieder einen Job und arbeitet. Befindet sich aber bald in der Privatinsolvenz. Da ich gemeinsam kredit mit ihr unterschrieben habe, zahle ich seit jeher die Raten alleine. Ich war dumm habe die Suppe eingebrockt, und bin ein Kämpfer der alles tut und um diese wieder auszulöffeln. Ziel ist es in spätestens 5 Jahren sämtliche Schulden abbezahlt zu haben um meiner Maus das Leben zu ermöglichen was sie verdient hat. Als Papa tu ich dafür alles, und arbeite von mir aus bis zum umfallen.

  • Ganz offensichtlich bezog die Ex ALG II, sonst würde das Jobcenter ja nicht involviert sein. Die 0,42 € wurden zum Anfang dieses Jahres angepasst, das wurde dann Mitte Februar publiziert.

  • Die 0,42 € wurden zum Anfang dieses Jahres angepasst, das wurde dann Mitte Februar publiziert.

    und ab 31 Km kann dann auf 0,28 Cent pro km abgesenkt werden.

    Da ich gemeinsam kredit mit ihr unterschrieben habe, zahle ich seit jeher die Raten alleine.

    oh, auch eine spannende Lösung.

    Welchen Privatinsolvenzgrund hat denn deine Noch-Ehefrau da angegeben.

    Wenn die Gläubiger durch deine Zahlungen bedient werden, erschließt sich mir das nicht.


    Gruß


    frase

  • Hier noch ein Auszug aus den LL zur Anerkennung von Schulden und des möglichen Insolvenzverfahrens:


    10.4 Schulden können je nach den Umständen des Einzelfalls (Art, Grund und Zeitpunkt des Entstehens) das anrechenbare Einkommen vermindern. Die Abzahlung soll im Rahmen eines Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen. Dabei sind die Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger gegeneinander abzuwägen (BGH FamRZ 2017, 109; 2019, 1415). Unter Umständen besteht im Rahmen gesteigerter Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB die Obliegenheit zur Einleitung eines (Seite 5/13) Insolvenzverfahrens und Geltendmachung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen (BGH FamRZ 2005, 608; 2019, 1415).


    Gruß


    frase