Volljährig, Ausbildungsfortsetzung

  • Hallo zusammen,

    Ich erläutere kurz den Sachverhalt:

    Tochter ist 19, eigene Wohnung, Verkaufslehre abgeschlossen und hängt direkt Kaufmann zum Einzelhandel dran. Sie verdient dann knapp 900 € und bekommt auch das volle Kindergeld direkt.

    Sie fordert KU (denke wohl von beiden Eltern).

    Der Unterhaltsrechner im Internet sagt aber, dass der Betrag 0 € bei beiden Elternteilen beträgt, kann das sein?

    Wäre super,wenn mir jemand was dazu sagen bzw. einen guten KU-Rechner sagen könnte.

    VG Hallihallo123:thumbsup:

  • Hallo Hallihallo,


    du wirst vermutlich keinen Rechner finden, der ein anderes Ergebnis ausspuckt.

    Ich kenne die Zahlen jetzt nicht so genau, glaube aktuell sind es 860€ in eigener Wohnung.

    KG wird voll angerechnet, Folge: der Anspruch sinkt weiter um den Betrag des KG.

    Eigenes Einkommen ist ja dann deutlich über dem berechneten Unterhaltsbetrag.

    Das zu den Zahlen.


    Weiteres Problem, es ist ja eine Ausbildung abgeschlossen.

    Warum eine weitere finanzieren, es ist die freie Entscheidung der Tochter.


    Spannend finde ich:

    Sie fordert KU (denke wohl von beiden Eltern).

    Welche Grundlage gibt die Tochter für ihre Forderung an?

    Wie war es denn in der ersten Ausbildung geregelt, gibt es eventuell noch einen unbefristeten Titel.


    Gruß


    frase

  • Danke erstmal für deine Antworten 😊

    Da es quasi das dritte Ausbildungsjahr ist, also berufsübergreifend, so habe ich es nachgeschaut, würde es als drittes Ausbildungsjahr angesehen werden.

    Bislang war es so, dass sie bei der Mutter gelebt hat und 120 € gezahlt wurde. Einen Titel gibt es nicht.

    Sie hat das eigentlich nur so beiläufig erwähnt, dass sie nach bestandener Prüfung weitermacht, hat darüber einen neuen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Sie hat ihn am 2.6. unterschrieben, aber dem Vater noch nichts konkretes mitgeteilt, sondern es beiläufig gegenüber mir gesagt (bin die Lebensgefährtin).

    Da sie sich ja um das Kindergeld kümmern musste, wurde ihr angeblich gesagt, dass weiterhin KU gezahlt werden muss. Der bisherige KU wurde seinerseits erstmal eingestellt, da sie ab dem 2.7. das neue Ausbildungsjahr beginnt und die mündliche Prüfung erst am 1.7. stattfindet.

  • Hallo,


    bistimmt melden sich die Unterhaltsprofis hier noch dazu.


    Wernn mit der Prüfung am 1.7. die Ausbildung beendet ist, wäre nach meiner Meinung auch keine weitere Unterhaltspflicht vorhanden.

    Wird eine weitere Ausbildung angehangen, kommt es auch darauf an, wie die nachfolgenden Ziele sind.

    Kann sein, es folgt ein Studium, dann lebt der Unterhalt möglicherweise erneut auf, wenn die eigenen Einkünfte nicht den Lebensbedarf decken.


    Was aber in jedem Fall zu beachten ist, dass der Unterhaltsbetrag, wenn berechtigt, nun anteilig auf Grundlage der bereinigten Einkommen beider Eltern zu ermitteln ist und natürlich das eigene Einkommen zu berücksichtigen ist.


    Eigentlich ist es doch super, wenn die eigenen Kinder so zügig und zielstrebig ins Leben starten.

    Ich finde man muss solche Dinge nicht nur durch die Gesetzgebung regeln, wenn es auch anders geht und ein guter Kontakt besteht.


    Als Vater würde ich das mit der Tochter mal besprechen, meinen Standpunkt vortragen und ohne Anerkennung einer (Unterhalts)Schuld, eventuell ein Taschengeld bis zum Ende der Ausbildung zahlen.

    Ich habe damals den Fahrschein für den ÖPNV gesponsert, es gibt ja die verschiedensten Ansätze.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    wenn die Tochter in einer eigenen Wohnung lebt, dann hat sie in der Regel einen festen Bedarfssatz. Auf den wird ihr Einkommen sowie das Kindergeld angerechnet. Der genaue Satz ist mir im Augenblick nicht im Kopf, er liegt aber bei etwa 900 €. Das sollte man aber mit Leichtigkeit über eine Suchmaschine rausfinden können. Jedenfalls sollte die Tochter mit insgesamt etwa 1100 € darüber liegen, so dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.


    TK

  • Hi,


    wenn die Tochter in einer eigenen Wohnung lebt, dann hat sie in der Regel einen festen Bedarfssatz. Auf den wird ihr Einkommen sowie das Kindergeld angerechnet. Der genaue Satz ist mir im Augenblick nicht im Kopf, er liegt aber bei etwa 900 €. Das sollte man aber mit Leichtigkeit über eine Suchmaschine rausfinden können. Jedenfalls sollte die Tochter mit insgesamt etwa 1100 € darüber liegen, so dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.


    TK

    Danke für deine Antwort. Ich versuche mal mein Glück und google nochmal nach dem Bedarfssatz. Und wie gesagt, offiziell weiß er nur von der ersten, abgeschlossenen Ausbildung und hat daher den Dauerauftrag (zudem dieser immer noch an die Kindsmutter ging) gelöscht.

    Aber sie möchte ja was, also wartet er mal, wann sie was erzählt oder fordert.

  • Ja, so würde ich auch vorgehen. Einfach mal abwarten. Wie geschrieben, wir haben es hier in der Regel mit einem Festbetrag zu tun. Selbst wenn man einen Betrag für berufsbedingte Aufwendungen abzieht, liegt sie immer noch über den Betrag. Und dann - bei Unterhaltsansprüche wäre die Mutter auch mit im Boot.


    Bitte berichte uns, wie es weiter geht.


    TK

  • Ja, so würde ich auch vorgehen. Einfach mal abwarten. Wie geschrieben, wir haben es hier in der Regel mit einem Festbetrag zu tun. Selbst wenn man einen Betrag für berufsbedingte Aufwendungen abzieht, liegt sie immer noch über den Betrag. Und dann - bei Unterhaltsansprüche wäre die Mutter auch mit im Boot.


    Bitte berichte uns, wie es weiter geht.


    TK

    Genau denke ich eben auch. Ja, das mache ich. Vielen Dank, das hilft mir hier sehr.:)

  • Hallo,


    Zitat

    aus dem Net:


    Lebt der volljährige Schüler nicht mehr im Haushalt von Vater oder Mutter, gibt es einen festen Bedarfssatz, der unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Er beläuft sich auf 860 Euro (Stand: Januar 2022).

    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke, das habe ich auch schon gesehen. Nur wie berechnet man das jetzt genau?

    Sie bekommt 1180 € brutto plus (lt. Rechner ca. 944,30 €) Kindergeld 219 €.


    Ausserdem steht in ihrem Ausbildungsvetrag folgendes (Siehe Foto). Ist das relevant (Erstausbildung abgeschlossen oder quasi 3. Lehrjahr)?


    Die mündliche Prüfung hat sie gestern bestanden.

  • Hallo,

    Nur wie berechnet man das jetzt genau?

    Da gibt es nicht zu berechnen.


    Ihr stehen 860 € pauschal zu, und sie hat sogar noch viel mehr.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ah okay, jetzt ab ich es verstanden. Wenn sie weniger als 860 verdienen würde, dann müssten die Eltern KU zahlen richtig? Nur dass ich das richtig erklären kann, wenn es zum Gespräch kommt.


    Wenn sie aber sagt, es reicht ihr nicht wegen Miete etc. ? Ich glaube sie zahlt so 400 € Miete.

  • Hallo,


    Wenn sie aber sagt, es reicht ihr nicht wegen Miete etc. ? Ich glaube sie zahlt so 400 € Miete.

    dann muss sie sich sonst was einfallen lassen.



    Wenn sie weniger als 860 verdienen würde, dann müssten die Eltern KU zahlen richtig?

    Aber nur,wenn die Eltern dementsprechend Leistungsfähig wären.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    also von den Zahlen her und auch was den Ausbildungsgang angeht, sind die Eltern hier nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.


    Manche Ausbildungen bauen aufeinader auf, dass scheint hier der Fall zu sein ( abgeschlossene Ausbildungsstufe).

    Spielt aber in dem konkreten Beispiel keine Rolle, da die Einkünfte weit über der Pauschale liegen.


    Ihr seit also gut vorbereitet auf das Gespräch und wie timekeeper hier schreibt, sind fast 700€ zur freien Verfügung.


    Gruß


    frase