Unterhalt Zweitstudium

  • Guten Tag,

    ich hätte eine Frage bezüglich Unterhalt bei Änderung des Studiums.

    Ich studiere im 5 Semester Rechtewissenschaften, mein Berufswunsch war aber immer Humanmedizin. Aufgrund der langen Wartesemester und der Unsicherheit, ob ich überhaupt einen Studienplatz bekomme, habe ich erst einmal Rechtswissenschaften studiert. Nun habe ich nach 5 Wartesemester doch noch einen Studienplatz für das Sommersemester zugeteilt bekommen. Ich lebe zurzeit bei meiner Mutter und mein Vater zahlt mir 700,00 € Unterhalt. Ich habe meinen Vater über den Studienwechsel informiert und auch darüber, dass ich für das Studium von zu Hause ausziehen werden, da der Studienplatz in einem anderen Bundesland ist.

    Leider will er mir dann keinen Unterhalt mehr zahlen, seine Gründe wären, dass er mir bereits das erste Studium finanziert hat und dass ein Wechsle nach 5 Semestern nicht ginge, sowie dass ich ihn über den Wunsch Medizin zu studieren nicht informierte. Nach meiner Information steht mir der Unterhalt zu bis zur Beendigung der ersten Ausbildung.

  • Herzlich willkommen im Forum, Sabrina.


    So einfach, wie du dir das vorstellst (Eltern müssen bis zur Beendigung der ersten Ausbildung zahlen) ist das nicht. Grundsätzlich müssen die Eltern nur eine Ausbildung oder zwei Ausbildungen, die aufeinander aufbauen bezahlen, das ist zutreffend. Aber diese Ausbildung/dieses Studium muss sich zügig an die schulische Ausbildung anschließen. Und ein Wechsel wird zwar zugestanden, allerdings sollte der in einer frühen Phase der Ausbildung geschehen.


    Nun haben wir ja seit etlichen Jahren das NC Problem, und klar für Wartezeiten etwas abweichende Regeln. Soweit ich die da nicht ganz einheitliche Rechtsprechung überblicke, ist hier das Kriterium des zügigen Anschlusses des Studiums an die Schulzeit nicht erforderlich. In dieses Fällen kann ein Zahlungsanspruch gegen die Eltern trotz verspäteter Aufnahme des Studiums wegen des NC bestehen. Allerdings ist dann die Wartezeit dem angehenden Studenten nicht zu finanzieren. Eventuell allerdings eine das Studium vorbereitende Ausbildung. Etwa eine Ausbildung zum Rettungssanitäter/Altenpfleger bei einem angepeilten Medizinstudium.


    Schwierig wird es ein einem Fall wie bei dir. Rechtswissenschaften haben mit Humanmedizin recht wenig zu tun, vorsichtig formuliert. Und offensichtlich war deine Planung ja auch den Eltern nicht bekannt. Es kann also durchaus sein, dass das rechtswissenschaftliche Studium eben nicht als Überbrückung einer Wartezeit gewertet wird, die auch bei einem Studienwechsel einen weiteren Unterhaltsanspruch begründet.


    Außerdem ist jetzt auch unterhaltstechnisch die Mutter mit im Boot, sofern überhaupt ein Anspruch bestehen sollte. Abgesehen davon geht ohnehin BaföG vor. Und selbst wenn das Amt wegen zu hohen Verdienstes einen Anspruch von dir ablehnt, heißt das nicht, dass dadurch familienrechtliche Ansprüche gegen die Eltern begründet werden.


    Ich würde versuchen, mit beiden Eltern zu verhandeln. Vielleicht ist der Vater ja bereit, so lange unter Berücksichtigung des mütterlichen Anteils noch Unterhalt zu zahlen, wie fiktiv das rechtswissenschaftliche Studium noch gedauert hätte? Und nicht vergessen, auch das Kindergeld würde voll auf den Unterhalt angerechnet werden. Vielleicht überzeugt ihn ja die Vorlage eines solchen Konzepts?


    Herzlichst


    TK

  • GuMo Sabrina,


    dein Fall ist garnicht mal so selten aber eben doch ambivalent.


    Ich habe es selber mit einer meiner Töchter ähnliches erlebt, sie hatte ihr Wunschstudium auch erst nach 3 Wartesemestern bekommen.

    Wir haben damals besprochen, dass ich diese Wartezeit teilweise überbrücke und meine Tochter hatte neben dem Studium zusätzlich einen Minijob angenommen. Damit war für mich das Signal gegeben, dass es nicht nur über meinen Unterhaltsbetrag läuft und nicht "das Studentenleben" gesponsert wird.

    Was ich in solchen Fällen immer rate, ist nicht nur blank informieren, sondern auch das Gespräch suchen.

    Das dein Vater hier verärgert ist, vollkommen normal, er hat ja auch seine finanzielle Lebensplanung und 700€ sind ne Menge Holz.

    Wenn du bei deiner Mutter gewohnt hast, wie ist denn der Unterhaltsbetrag ab 18 berechnet worden, gab es aus der Vergangenheit möglicherweise sogar einen unbefristeten Titel gegen deinen Vater?


    Thema Bafög hat TK schon angesprochen.

    Klar, ist es viel einfacher, das die Eltern deine Ausbildung zahlen.

    Ob das Amt deinen Antrag ablehnt wird sich zeigen.

    Dann kannst du immer noch mit deinen Eltern reden und einen Kompromiss suchen.


    Es liegt nun an dir, wie du das Problem angehst.

    Irgendwann musst du auf deinen Beinen stehen.

    Eltern sind auch stolz auf ihre Kinder, wenn diese ihre Ziele verfolgen.


    Ich drücke die Daumen, das ihr eine Lösung findet.


    Gruß


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