Scheidung,Seefahrt,Kinder und Alleinverdiener

  • Moin Gemeinde

    Als erstes ich bin mit meiner Partnerin 15 Jahre verheiratet und haben zusammen 2 Kinder.

    Vor 7 Jahren haben wir ein Haus gekauft,meine Frau steht im Grundbuch mit drin.

    Ich bin der Alleinverdiener und bediene die Kredite ,meine Frau arbeitet nicht also auch kein Einkommen.

    Nebenbei fahr ich zur See.(Arbeit)

    Nun ist es so dass die Ehe am Ende ist und es auf eine Scheidung hinausläuft.

    Jetzt zur eigentlichen Frage,wie schaut es mit dem Haus aus (soll ich ausziehen,wer bezahlt dann die Kredite), wie ist es mit dem Sorgerecht und wie mit dem Unterhalt (Frau und Kinder).

    Beim Anwalt war ich noch nicht!!

    Bitte um etwas Hilfe...

  • Das Haus ist Zugewinn und gehört euch also jeweils zur Hälfte.

    Wenn deine Frau will, kann sie verlangen, dass sie die Hälfte des Wertes bekommt.

    Da du das Geld vermutlich nicht hast oder aufbringen kannst, muss es dann wohl verkauft werden.

    Umgekehrt wird es noch weniger gehen, also dass sie das Haus bekommt und sie dich auszahlt, da sie sich das nicht leisten kann.


    Sorgerecht habt ihr beide, das bleibt so, Umgang müsst ihr euch irgendwie einigen.


    Kindesunterhalt musst du zahlen, das sind festgelegte Sätze (--> Düsseldorfer Tabelle).

    Dazu ein Jahr Trennungsunterhalt für deine Frau, danach evtl. noch nachehelichen Unterhalt.


    Such dir auf jeden Fall schnell einen guten Anwalt!

  • Das Haus ist kein Zugewinn, sondern gemeinsames Eigentum. Trennungsunterhalt kann bis zur Rechtskraft der Ehescheidung verlangt werden, das kann dann auch schon mal deutlich mehr als ein Jahr sein. Wie alt sind denn die Kinder?

  • Hallo Majo75,


    Hier wird wohl der Begriff "Zugewinn" etwas strapaziert?


    Stehen beide zu gleichen Teilen im Grundbuch, dann gehört beiden das Haus je zur Hälfte.


    Den möglichen Verkaufspreis des Hauses minus Restkredit, bekommt jeder zur Hälfte in sein Endvermögen.


    Beim Zugewinn wird für jeden eine Berechnung angestellt ( also eine für dich, und eine für deine Nochfrau)


    Bei jeder Berechnung wird das Endvermögen mit dem jeweiligen Anfangsvermögen verglichen. ( das Anfangsvermögen kann z.B. durch einen Kredit auch negativ sein).


    Hat am Ende jemand mehr als am Anfang, dann hat er einen Zugewinn.


    Jeder Zugewinn ist mit dem anderen Partner zur Hälfte zu teilen.


    Ich denke wenn die Kinder 11+ 15 Jahre alt sind, kann man deiner Nochfrau eine Arbeit zumuten, und sie kann selbst für sich sorgen? ( muss sie aber im Trennungsjahr nicht).


    Kindesunterhalt muss an den Partner gezahlt werden, bei dem die Kinder wohnen.


    Ich würde hier ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Familienrecht empfehlen, also vorerst nur Beratung ( ca. 200€).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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  • Dann is das nächste Problem, sie will uND kann nicht aus dem Haus...und ausbezahlen kann ich sie nicht weil ich die Kredite bezahle...alle

  • Hi,


    es ist immer wieder dasselbe Problem. Eine funktionierende wirtschaftliche Einheit bedeutet bei Aufteilung in zwei wirtschaftliche Einheiten nicht, dass diese auch funktionieren. Jedenfalls nicht ohne Abstriche. Was stellt sie sich denn vor? Habt ihr mal gerechnet?


    Herzlichst


    TK

  • is grad unmöglich mit ihr sachlich darüber zu reden

  • Hallo Majo

    Was stellt sie sich denn vor? Habt ihr mal gerechnet?

    Was stellst du dir vor?


    Wenn du ausziehst, hast du möglicherweise Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.

    sie will uND kann nicht aus dem Haus

    Mir kommen die Tränen, es gehört ihr maximal das halbe Haus, abzüglich Restschuld.

    Wenn du bisher die Hauptlast getragen hast, wird Sie das kaum alleine wuppen können.

    Du brauchst konkrete Zahlen, such dir schleunigst einen Familienrechtler und lass dich beraten.


    Gruß


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