Zugewinn - Mein Haus - Keine Renovierung

  • Guten Tag,


    ich bin neu hier im Forum. Dies ist meine erste Nachricht.


    Am 03.12.2020 habe ich mich von meiner Frau getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter, mittlerweile 8 Jarhe alt.


    Vorab. Die Ehe war die Hölle, es Gab häusliche Gewalt mir gegenüber, Alkohol und Drogenmissbrauch auf Ihrer Seite und ich bin finanziell so gut wie ruiniert. Meine Tochter wird mir seit der Trennung komplett entzogen und ich habe momentan auch wenig Hoffnung, dass sich dies noch ändert. Meine noch Ehefrau hat von mir mehrere Anzeigen erhalten... alle erfolglos.


    Wir waren nur 5 Jahre verheiratet. Kurz vor der Partnerschafft, welche dann aufgrund des Kindes zur Ehe wurde, habe ich mich alleine ein Haus gekauft, in welchem auch nur ich im Grundbuch stehe, welches auch nur ich die Jahre bezahlt habe. Meine noch Ehefrau ging all die Jahre immer nur gerinfügiger Arbeit nach, die meißte Zeit hat Sie gar nicht gearbeitet.


    Nun klagt Sie auf Zugewinn und hat mir auch angedroht, dass Ihr von dem Wertzuwachs meines Hauses die Hälfte zusteht. Ich habe aber gelesen und auch in einer Hilfe Gruppe für Väter in Trennung gehört, dass dies nicht auf uns zutrifft. Da folgende Punkte bei uns erfüllt sind:


    - Das Haus vor schon vor der Ehe in meinem Besitz

    - Es gab keinerlei Renovierungs oder Erneurungsmaßnahmen während der Ehe

    - Ich habe immer alles alleine bezahlt


    Komme ich damit vor Gericht wirklich durch ? Das würde mir mein Leben wirklich erleichtern, da ich noch alleine Schulden aus der Ehezeit bezahlen muss und natürlich die Kosten für das Haus sowie so habe (ist noch lange nicht abbezahlt) und Unterhalt muss ich ja momentan auch an meine Frau und Tochter zahlen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Frank

  • Hallo Franky,


    Zu einem Zugewinn kommt es wenn das Endvermögen zum Stichtag "Scheidungseinreichung" höher ist, als Anfangsvermögen zum Stichtag , " Tag der Eheschließung ".,.


    Auch ein negatives Anfangsvermögen, kann zum Zugewinn führen.


    I.d.R. bleibt dir mindestens der Wert den das Haus am Hochzeitstag hatte (minus Kredit).


    edy

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  • Hallo Edy,


    das stimmt . Damit komme ich zurecht, dass Sie von dem was ich die 5 Jahre abbezahlt habe die Halfte bekommt. Weil ja mein negatives Vermögen weniger wurde und damit ja mein Vermögen gestiegen ist.


    Abzüglich der gemeinsamen Kredite, die während der Ehe entstanden kann ich damit Leben.


    Aber ist es wirklich so, dass der Wertzuwachs des Hauses unter meinen Bedingungen nicht mit angerechnet werden darf ?


    Weil mein Eigentum, schon vor der Ehe, keine Renovierung etc. ??? Finde darüber immer nur diese Gesetztes Texte oder Angaben, aber keine Beispiele wo das tatsächlich so angewendet wurde.


    Mein Problem ist halt dieser Massive Wertzuwachs des Hauses und ich möchte es nicht verkaufen, da es von meinen Großeltern ist.


    Gruß
    Frank

  • Holla,



    Aber ist es wirklich so, dass der Wertzuwachs des Hauses unter meinen Bedingungen nicht mit angerechnet werden da

    der Wertzuwachs vom Tag der Ehe bis zur Einreichung der Scheidung, wird bei einer Zugewinngemeinschaft immer angerechnet.


    Bei 5 Jahren Ehe, dann die Steigerung der 5 Jahre,


    Du solltest mit der Einreichung der Scheidung nicht länger warten ( 2.Stichtag)., oder einen vorgezogenen Gewinnausgleich beantragen.


    Am besten natürlich man kann sich ohne Anwälte einigen.


    edy

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  • Hallo Frank,


    deine Exfrau kann den Wertzuwachs des Hauses in der Ehezeit zur Hälfte als Zugewinn fordern.


    Ein Gutachter wird den Wert zum Zeitpunkt der Eheschließung und den aktuellen Zeitwert ermitteln.

    Die Differenz ist der Zugewinn, der wird dann geteilt.

    Leider sind die Immopreise in den letzten Jahren unrealistisch gestiegen.

    Wer soll denn das Haus weiter nutzen?


    Das du den Kredit allein bezahlt hast, spielt hier keine Rolle, außer ihr hattet einen Ehevertrag.


    Du brauchst also einen Profi, der das alles mal durchrechnet.


    Gruß


    frase

  • Ich sehe hier das Problem, sich auf den aktuellen Wert des Hauses zu einigen.

    Der Mann wird einen möglichst niedrigen Wert begutachten lassen, z.B. von einer Bank.

    Die Frau wird einen möglichst hohen Wert begutachten lassen, z.B. von einem Makler.

    Wie wird das dann entschieden?

    Wenn das vor Gericht geht, wie entscheidet sowas ein Richter?

  • Hallo Gaus,


    Das Gericht wird nur ein Gutachten von einem unabhängigen Gutachter anerkennen.


    edy

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  • Hi,


    mal ein Hinweis, wie es praktisch gehandhabt wird. Für die gängigen Rechtsgebiete haben die Richter normalerweise Listen von vereidigten Sachverständigen. Wenn es ausgefallene Gebiete sind, bei denen auch die Richterkollegen niemanden haben, wird normalerweise mit den Kammern zusammen gearbeitet, die dann Empfehlungen aussprechen. Es ist durchaus nicht unüblich, dass in Einzelfällen auch jemand sehr spezielles gesucht wird, und dann eben neu für den Fall vereidigt wird. Die Richter sind da also recht frei. Und - mit dem ausgelugten Sachverständigen redet der Richter vorab. Schaut, ob der Sachverständige ausreichend Zeit hat, möglichst zügig das Gutachten zu erstellen, ob das wirklich sein Spezialgebiet ist und ob er keinen Bezug zu den Parteien hat. Dieses System funktioniert eigentlich recht zufriedenstellend.


    Und, die Parteien können jederzeit (wenn es nicht ohnehin vorgesehen ist) nach Vorlage des Gutachtens die Ladung des Gutachters in die mündliche Verhandlung beantragen, dann hat er sein Gutachten zu erörtern. Das Gericht kann auch eine Erweiterung/Ergänzung des Gutachtens anfordern.


    Was so in unserem System nicht vorgesehen ist, das ist das sog. "Obergutachten." Das geistert zwar durch Filme und Köpfe, aber gibt es wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen als "weiteres Gutachten."


    Dieselben Regeln sind auch auf Betreuungsrecht, Vormundschaftsrecht anzuwenden.


    So, ich hoffe, das hat ein paar Unsicherheiten beseitigt.


    TK

  • Danke für die vielen Infos!


    Ich kann das auch alles sehr gut nachvollziehen.


    Aber ich beziehe mich halt speziell auf folgenden Punkt: (Hier ein paar Auszüge aus Texten die ich gefunden habe)


    Doch Achtung: Wenn das Haus während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde, muss es beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Auch dann, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht. Bei einem Ausbau oder einer Modernisierung ist es auch egal, ob das Haus schon vor der Eheschließung im Besitz des Ehepartners war. --> Und dies ist ja bei mir nicht der Fall. Das Haus war vorher in meinem Eigentum und es wurde NICHTs Mordernisiert oder ausgebaut. Mir wurde gesagt "Wenn die Wertsteigerung nicht aktiv vorangetrieben wurden ist durch Erneuerungeungen steht Ihr vom Wertzuwachs nichts zu.


    Ausnahmen: Kann man den Zugewinnausgleich für Häuser im Alleineigentum auch umgehen?

    Grundsätzlich gibt es bei der Frage nach den Eigentumsverhältnissen keine Ausnahmen. Den Zugewinnausgleich für ein Haus im Alleineigentum können Sie nur umgehen, wenn

    • oder es während der Ehe zu keinem Zugewinn durch das Haus kam. Das heißt: Sie haben keine Modernisierungs- oder Ausbaumaßnahmen vorgenommen, die den Wert des Hauses steigern. -> Dies ist genau der Punkt der auf meine Situation zutrifft.

    Eigentum vor der Ehe: Was gilt beim Zugewinnausgleich für Häuser, die mit in die Ehe gebracht wurden?

    Wenn Sie schon vor der Ehe Alleineigentümer eines Hauses oder einer Wohnung waren, kann das Immobilienvermögen trotzdem dem Zugewinnausgleich unterliegen. Es gibt zwei Szenarien, in denen das möglich ist:

    1. Das Haus wurde während der Heirat gekauft, (aus-)gebaut oder erneuert: In diesem Fall ist das Vermögen in der Ehe angestiegen. Deshalb spricht man vom sogenannten Vermögensausgleich, der dann fällig wird.
    2. Das Haus wurde vor der Heirat gekauft, danach aber ausgebaut oder modernisiert:
      Auch in diesem Fall ist das Vermögen in Form des Hauswerts gestiegen und unterliegt demnach dem Zugewinnausgleich bei der Scheidung.
      -> Dies trifft nicht zu, da keine nennenswerten Modernisierungen durchgeführt wurden.


    Dabei ist jedoch nur der Vermögens­zuwachs entscheidend. Das Haus als Alleineigentum eines Ehepartners führt zum Zugewinnausgleich, wenn es vor der Ehe gekauft, aber während der Ehe modernisiert wurde. Ist die Immobilie eine Erbschaft, dann fällt das Haus nicht in den Zugewinn­ausgleich. Wurde das Haus während der Ehe modernisiert, dann fällt die Wertsteigerung in den Zugewinnausgleich. -> Es geht immer wieder um den Punkt "Wurde es Modernisiert - also aktiv zu der Wertsteigerung beigetragen. Beispiel, Neue Heizung, neues Dach, Anbau, neue Fenster etc. - Dies ist alles nicht der Fall gewesen


    Sorry. Ein bisschen Chaotisch Texte einzufügen und auf Ordnung zu achten.


    Aber vielen Dank für jede Antwort!


    Gruß
    Frank





  • Wertsteigerung auf Grund von Immobilienblase oder Inflation zählt auch.

    Das ist genauso, wie wenn du Geld hast und dafür während der Ehe Zinsen bekommst. Diese Zinsen sind eine Einnahme, ein Zugewinn während der Ehe, genauso wie die Wertsteigerung des Hauses ein Zugewinn während der Ehe ist.

    Es muss also nicht eine aktive Renovierung sein.

  • Halli Franky,



    Zitat von aus dem Net:

    Beide Seiten sollen von Wertsteigerung profitieren

    Auch wenn nur einer der Ehepartner die Immobilie besitzt, kann bei einer Wertsteigerung des Wohneigentums ein Zugewinnausgleich geltend gemacht werden. Denn dem Gesetzgeber geht es letztlich darum, beide Seiten davon profitieren zu lassen, wenn das Haus oder die Wohnung während der Ehe wertvoller geworden ist. Etwa indem das Wohneigentum zwischenzeitlich ausgebaut oder modernisiert wurde oder die Marktpreise für Immobilien gestiegen sind. Die daraus resultierende Wertschöpfung wird im Falle der Scheidung dem persönlichen Zugewinn des Besitzers zugerechnet, was sich wiederum auf die Höhe der Ausgleichzahlung auswirkt.


    Wie hoch ist den der Wert des Hauses in den letzten 5 Jahren gestiegen ?


    edy

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  • Hallo Edy,


    ca. 50.000 bis 70.000 € schätze ich mal.


    Ich habe echt gehofft, dass die Wertsteigerung rausfällt. Da es nicht aktiv beeinflusst wurde.


    Wenn es doch so ist, muss ich das Haus nach der Scheidung wahrscheinlich verkaufen.


    Gruß
    Frank

  • Hallo,


    ca. 50.000 bis 70.000 € schätze ich mal.

    man kann sich leicht verschätzen.


    Natürlich fließen auch noch andere Werten in die Zugewinnberechnung ein. Hattest du und deine Nochfrau noch andere finanz. Werte am Hochzeitstag?


    Und je eher du den Scheidungsantrag stellst, desto besser wirst du m.E. aus der Sache rauskommen.


    Mache mal einen Termin mit einem Fachanwalt für Familienrecht aus ( du wirst einen brauchen), gebe mal ca. 200€ für ein Beratungsgespräch aus.


    edy

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    2 Mal editiert, zuletzt von edy ()

  • Guten Tag,


    Trennung war Dezember 2020. Scheidung ist seit Januar 2022 eingereicht.


    Läuft ja schon alles über einen Anwalt. Ist nur schwierig irgendwie mit Zahlung zu hantieren, welche man noch nicht genau kennt.


    Neben PKWs (kein nennenswerter Wert) gab es keine Vermögenswerte.


    Für die Bank müsste eigentlich alles in Ordnung sein. Habe das Haus damals meinen Großeltern zum Famileinpreis abgekauft. Dieser war viel günstiger als der reale Marktwert. Seitdem ist ja schon einiges Abbezahlt und der Wert ist ja stark gestiegen. Nach der Scheidung kann ich direkt meinen Kreditvertrag neu verhandeln und der Bank ja dann sagen hier ist MEIN Haus - soviel Euro sind noch offen - Soviel ist es real Wert - soviel Geld brauche ich für die Scheidung und die Auszahlung an meine EX Frau.


    Gruß

    Frank

  • Hallo ,


    Läuft ja schon alles über einen Anwalt. Ist nur schwierig irgendwie mit Zahlung zu hantieren, welche man noch nicht genau kennt.

    Die Zugewinnberechnung kann von der Scheidung abgetrennt werden.


    edy

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  • Hallo Frank,

    Ich habe echt gehofft, dass die Wertsteigerung rausfällt. Da es nicht aktiv beeinflusst wurde.

    du schreibst ja selber, dass es eine Wertsteigerung gab, die Hälfte davon ist ihr Zugewinnanteil.


    Habe das Haus damals meinen Großeltern zum Famileinpreis abgekauft. Dieser war viel günstiger als der reale Marktwert.

    Ein Gutachter wird den Zeitwert (realen Wert) zum Tag der Eheschließung und eben Januar 22 ermitteln.

    Es kommt also nach meiner Auffassung nicht auf den "familiären Kaufpreis" an.


    Schau in Ruhe was die Zahlen sagen.

    Das Haus ist ja nur ein Aspekt.

    Du wirst vermutlich auch Rentenpunkte abgeben müssen.


    Gruß


    frase

  • Guten Morgen,


    ja der Zugewinn wird aktuell auch schon von der Scheidung getrennt und meine Rentenpunktberechnung ist schon durch.


    Sie hat nur Ihre Papiere zur Rente erst nach schriftlicher Aufforderung (mit Drohung) vom Gericht eingereicht, dadurch verzögert sich auch die Scheidung momentan. Hoffe eigentlich jeden Tag auf Post, vom Gericht, indem der Scheidungstermin steht. Ab dann spare ich den Unterhalt an Sie und habe endlich wieder etwas mehr Geld und kann vielleicht auch mal wieder Übestunden machen. Auch ziehe ich es in Erwägung mir dann noch einen 450 € Job zu suchen, damit die Schulden schneller wieder abbezahlt sind.


    Danke für die vielen Infos!


    Gruß

    Frank