Unterhalt bei getrennt lebenden Eltern

  • Hallo zusammen,


    meine Tochter hat vor 2 Jahren das Studium abgebrochen und eine Ausbildung begonnen. Nun fällt wegen Überschreiten der Altersgrenze das Kindergeld weg.

    Wir leben als Eltern getrennt und unsere Tochter hat mit ihrem Freund eine eigene Wohnung.


    Mir geht es vor allen Dingen um die Frage, wie ich meine Ehefrau am Unterhalt beteiligen kann. Sie liegt mit ihrem Erwerbseinkommen in Teilzeit bei ca.1400 € netto. Sie dürfte allerdings durch Erbschaft ein Vermögen bei der Bank haben.

    Kann das über die Grundsicherung meiner Frau hinaus von meiner Tochter in Anspruch genommen werden?


    Meine Tochter verdient im 3. Lehrjahr ca. 570 € netto. Der Bedarf liegt lt. Tabelle bei 860 €. Daher wären nach Wegfall des KG noch 290 € Unterhalt zu zahlen.


    Danke für eure Unterstützung!:thumbsup:


    Salpeter01

  • Wenn das Einkommen des Vaters ausreicht, um den Unterhaltsbedarf zu decken, kann von der Mutter nichts verlangt werden. Eine Vermögensverwertung seitens der Eltern kommt bei nicht privilegierten volljährigen Kindern nicht in Betracht.