Hallo zusammen
ich habe eine Frage, die mir aus allen Informationen im Netz nicht aufgeht....
Angenommen ein Elternteil kommt ins Heim und kann dies nicht selbst tragen. Das Schriftstück vom Amt zwecks Info kommt im August an. Somit bin ich ja ab dem Tag des Erhalt des Schriftstücks im August bis zum 31.12 für das laufende Jahr unterhaltspflichtig falls am Ende des Jahres das Jahresbruttoeinkommen die 100.000 € überschreiten wird. Soweit gehe ich davon aus, dass dies vollkommen korrekt ist und ich dann für den genannten Zeitraum eine Zahlungsaufforderung erhalte. Aber was passiert dann? Ich zahle dann für das folgende Jahr nichts mehr bis zum Ende des Jahres und dann muss das Jahresbruttoeinkommen wieder erneut geprüft werden und ich erhalten dann wieder eine rückwirkende Rechnung für das Kalenderjahr? Oder ich erhalte keine Rechnung da ich in dem Jahr nicht über 100.000 € verdient habe. Oder wie läuft das? Hintergrund: ich bin im Vertrieb tätig. Mit meinem Grundgehalt bin ich weit von 100.000 € entfernt. Aber wenn ein oder zwei sehr große Projekte im jahr gewonnen wurden, kann ich auch mal knapp drüber liegen. Muss aber wie gesagt nicht. Ich kann auch in schlechten Jahren weit drunter liegen. Der Vorteil des neuen Gesetzt soll ja auch sein, dass man immer nur für ein Jahr zahlt wenn nachträglich die Überschreitung der 100.000 € festgestellt wird. Ich frage mich nur wie das in einem fortlaufen dann abläuft? Ich kann ja nicht eine Summe in einem neuen Kalenderjahr weiter zahlen, die in dem neuen Kalenderjahr nicht ansatzweise meinem Verdienst entspricht da ich vertrieblich in dem Jahr nicht erfolgreich bin.
Gibt es dazu handfeste Infos?
Zusätzlich steht ja im neuen Gesetzt, dass man bzw die Ämter grundsätzlich davon ausgehen, dass Angehötige keine 100.000 € brutto bzw mehr verdienen außer es gibt konkrete Hinweise und nur dann dürfen die überhaupt prüfen. Wird dies in der Realität seit 2020 nun auch so ausgeführt?
Liebe Grüße