Angehörigen Entlastungsgesetz - jährliche Neuberechnung?!

  • Hallo zusammen. Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht warum jetzt wieder über die 100 T€ BRUTTO Grenze gesprochen wird? Man war sich doch hier im Forum schon einig, so sieht es auch ein zum Thema Bekannter Anwalt aus Duisburg, das nicht das Brutto aus nicht selbständiger Arbeit entscheidend ist, sondern die Summe der Einkünfte aus dem letzten Einkommensbescheid? Demnach auf jeden Fall Brutto abzüglich der dafür notwendigen Werbungskosten. Macht ja auch Sinn, weil jemand mehr Werbungskosten hat um das brutto zu erzielen bleibt ihm ja im Vergleich auch weniger zur Verfügung stehendes Einkommen als jemand der kaum Werbungskosten hat.


    Viele Grüße und hoffe ihr habt einen guten Start in das neue Jahr gehabt!

  • Du solltest vielleicht darauf achten, dass du dein "Geld bei der Bank" nicht allzu sehr weiter erhöhst und dir vielleicht eine andere Verwendungen des Geldes überlegst.

    Ein sehr wichtiger und sinnvoller Hinweis!!!


    Es geht bei der möglichen Berücksichtigung/Verwertung des Vermögens auch um dessen Verfügbarkeit.


    Gruß


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  • Hallo cookie

    die Summe der Einkünfte aus dem letzten Einkommensbescheid?

    ja, vollkommen richtig.


    Ich bin davon ausgegangen, dass es in dem Fall hier um die Überschreitung der Summe der Einkünfte ging.


    Wäre eventuell noch eine Möglichkeit zu prüfen, was da der Fiskus für 2022 ermittelt.


    Dir auch ein gutes 2023,


    Gruß


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