Hallo dulli,
mach dir noch keine so großen Gedanken über eine mögliche Berechnung.
Das ist sehr komplex und dazu gibt es hier im Forum schon einige Themen.
Ich finde, du machst es eigentlich richtig.
Die Anwaltsauskunft hat ja im Wesentlichen unsere Infos bestätigt.
Es bleiben halt erstmal 2 Fragen:
1. Kommt das Schreiben und du verweigerst die Auskunft, weil das Amt keine Anhaltspunkte genannt hat.
Das Amt wird aufmerksam und beginnt zu recherschieren.
Abfragen beim Finanzamt sind beim Bezug von eigenen Sozialleistungen schon üblich, siehe auch (https://dejure.org/gesetze/SGB_X/21.html)
2. Du schaffst es unter die Grenze zu rücken.
Dann wäre Punkt 1 bedeutungslos.
Sollte im schlimmsten Fall deine Leistungsfähigkeit geprüft werden, so gibt es eine Menge Punkte, die man weiter diskutieren könnte.
Gruß
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