Unbezahlter Urlaub ist, so wie ich es im Netz nachlese, im Einkommensbescheid gekennzeichnet. Mit einem „u“. Worauf ich hinaus will: wenn ich ggf mein Jahresbruttoeinkommen zeigen muss und man sieht dort das „u“ , führt dies dann nicht zur Unterstellung , dass der unbezahlte Urlaub als Gehaltsminderung ausgenutzt wurde usw?
Es gibt darüber keine Rechtsprechung mit Bezug auf die 100T-Grenze.
S. auch