Dir auch ein frohes 2023,
Elternunterhalt kann das Sozialamt rückwirkend erst ab dem Monat des Eingangs der Überleitungsanzeige bzw. Rechtswahrungsanzeige verlangen.
Ja, so ist es zu bewerten.
Es gilt auch der Tag, an dem die RWA zugestellt wurde, ab diesem Datum wäre bei Leistungsfähigkeit dann entsprechen EU zu leisten.
Du hast bisher also keine Kenntnis (offiziell) von der möglichen Sozialhilfeleistung.
Daher also ruhig Blut, du bist dort nicht auf dem Schirm.
Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da hast du 3 Tage nach Heimeinzug/Hilfe zur Pflege-Antrag die RWA erhalten.
Daher sehe ich das Restrisiko abnehmen.
Wenn jetzt irgendwann entgegen aller Hoffnung in 2023 noch diese Schreiben ins Haus kommen, dann zählt ja am Ende von 2023 bzw zu Beginn von 2024 mein Einkommensnachweis für 2023. Korrekt?
Das Amt prüft die Leistungsfähigkeit auf Grundlage der letzten 12 Monate vor dem Leistungsfall und prognostiziert in die Zukunft.
Wenn du bei der Auskunft auf ein sinken der Leistungsfähigkeit hinweist, wäre das von Vorteil, denn solltest du dadurch unter die Einkommensgrenze rutschen, wäre die Forderung unberechtigt.
Aber, wenn du in 23 zahlen würdest, wäre das Geld vermutlich weg, auch wenn du am Ende unter der Grenze liegst.
Eine jährliche Prüfung wäre dann auch zu erwarten.
Gruß
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