Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Kosten bei Behandlungen der Kinder.
Ich zahle aktuell Unterhalt für meine beiden Kinder. Zudem sind beide Kinder bei mir über eine private Krankenversicherung mitversichert. Die Kosten (monatliche Gebühr) für die Krankenkasse zahle ich, sie werden auch entsprechend zur Ermittlung des Kindesunterhalts in Abzug gebracht.
Meine Frage ist nun, wer für zusätzliche Kosten aufkommen muss, wenn zum Beispiel eine Arztrechnung einer Zahnbehandlung nur zu 70% von der Versicherung übernommen wird. Sind die 30% dann durch den Unterhaltspflichtigen zusätzlich zum Kindesunterhalt zu zahlen, oder durch den Unterhaltsempfänger, oder werden die Kosten aufgeteilt?
Ebenso im umgekehrten Fall: Erhalte ich z.B. durch nicht-Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen einen Bonus der Kasse (also quasi Geld zurück): Wie ist mit diesem Bonus umzugehen: Ist auch dieser aufzuteilen?
Vielen Dank vorab!