Kosten bei privater Krankenkasse

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu Kosten bei Behandlungen der Kinder.
    Ich zahle aktuell Unterhalt für meine beiden Kinder. Zudem sind beide Kinder bei mir über eine private Krankenversicherung mitversichert. Die Kosten (monatliche Gebühr) für die Krankenkasse zahle ich, sie werden auch entsprechend zur Ermittlung des Kindesunterhalts in Abzug gebracht.

    Meine Frage ist nun, wer für zusätzliche Kosten aufkommen muss, wenn zum Beispiel eine Arztrechnung einer Zahnbehandlung nur zu 70% von der Versicherung übernommen wird. Sind die 30% dann durch den Unterhaltspflichtigen zusätzlich zum Kindesunterhalt zu zahlen, oder durch den Unterhaltsempfänger, oder werden die Kosten aufgeteilt?
    Ebenso im umgekehrten Fall: Erhalte ich z.B. durch nicht-Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen einen Bonus der Kasse (also quasi Geld zurück): Wie ist mit diesem Bonus umzugehen: Ist auch dieser aufzuteilen?

    Vielen Dank vorab!

  • Wenn die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, dann müssen sie über private Krankenbehandlungen eines Kindes, die nicht von der Versicherung abgedeckt werden, auch gemeinsam entscheiden. Zu dieser gemeinsamen Entscheidung gehört auch die Frage der Kostenübernahme. Würde man es rechtlich aufklären wollen, könnte man eine Mehrbedarfsberechnung aus dem Einkommen beider Eltern vornehmen. Einfacher ist es natürlich, sich einfach selbst zu einigen.


    Erfolgte Beitragsrückerstattungen wären bei einer neuen Unterhaltsberechnung von den zu zahlenden Versicherungsbeiträgen abzuziehen (soweit dies wirklich regelmäßig vorkommt). Der Versicherungsnehmer kann die Erstattungen nach meiner Auffassung vollständig behalten.

  • Was sollte es denn an der völlig richtigen Antwort von Tabula rasa ändern, dass Arztbesuche Entscheidungen des täglichen Lebens sein könnten?