Kindesunterhalt aus Zugewinn bezahlen

  • Hallo,


    Ich mache versuche es kurz und knapp zu halten.


    Meine Scheidung ist seit März rechtskräftig.

    Da ich nicht im Grundbuch stand, kam es zu einem Vergleich, dass meine Ex-Frau mir 80.000 Euro auszahlte.

    Von diesen 80.000 musste ich schon knapp 7500 Euro an meine Anwältin zahlen.

    (Leider bin ich durch diese Summe aus der PKH gefallen). Ich habe auch einige Schulden getilgt. Als ich auszog hatte ich nichts. Ich war noch in der Ausbildung zum Erzieher. Diese hatte ich noch währen ich mit meiner Ex zusammen war begonnen.

    Meine Anwältin Scheidungsanwältin hatte mir immer suggeriert ich müsse von diesem Geld keinen Unterhalt zahlen.

    Nachdem nun alles abgeschlossen war, musste ich der Unterhaltsvorschusskasse melden, dass die Scheidung durch ist und ich aus Harz 4 fiel. Ich war gleich nach der Ausbildung für ein halbes Jahr erkrankt und musste harz4 anmelden.

    Jetzt vir einigen Wochen kam der Schock igh erhielt 2 Zahlungsaufforderungen, dass ich knapp 7000 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse zurückzahlen solle. Meine Scheidungsanwältin sagte das müsse ich nicht, aber ihh könne ja selber da hinschreiben.

    Ich bekamein Betatungsgespräch bei einer anderen Anwältin, da mein Vertrauen aufgebraucht war und diese sagte ich müsse davon nichts zahlen, erst wenn ich verdiene.

    Sie sagte aber sie könne mich nicht vertreten und verwies mich an ihre Kollegin. Diese nimmt nun 1200 dafür mich sowohl gegen die Unterhaltsvorschusskasse, als auch gegen den Anwalt meiner Ex zu vertreten, denn diese fordert von mir, dass ich den Mindestunterhalt zahle. Und das Erschreckende ist, dass meine neue Anwältin sagt, da komme ich nicht drum rum. Sie sagt ich MUSS von meinem "Vermögen" nun den Mindestunterhalt zahlen. Es ist so belastend. Ich gehen jetzt ins Anerkennungsjahr und werde nur knapp 550 Euro netto haben.


    Hat jemand so etwas schon mal erlebt? Es geht mir nicht darum nicht zu zahlen, aber das Geld sollte doch für meine Zukunft sein.

    Ich habe immer betont, dass sobald ich arbeite der Mindestunterhalt gezahlt wird.

    Meine Ex sitzt nun im Haus, was ich fast 20 Jahre mitfinanziert habe.


    Ich wäre dankbar für eure Erfahrungen.

  • Unterhalt ist vorliegend auch aus dem Vermögen zu leisten, so dass ich hier sowohl die Forderung der Unterhaltsvorschusskasse als auch die des gegnerischen Anwaltes als berechtigt ansehe.

  • ...die Forderung der Unterhaltsvorschusskasse macht mir weniger Sorgen. Ich war nicht leistungsfähig. Zunächst war ich inder Ausbildubg und dann 1/6 krank. Von daher werde ich das nicht zurückzahlen müssen... ist aber trotzdem nervig...




    Dass man Vermögen einsetzen muss ist sicherlich auch korrekt...ABER: DIESES geld kommt nicht aus einem Lottogewinn oder Erbe. Tatsächlich kommt dies aus meinem Zugewinn, der aus der Ehe entstanden ist. Ich habe schlichtweg fast 20 Jahre dieses Haus finanziert. Also ich bekomme Geld von meiner Ex ausgezahlt um es dann gleich wieder zurückzuzahlen....habe ich denn kein Recht mir damit etwas anzuzahlen?

    Ich bin auf der Suche nach jemandem, der ähnlich Erfahrungen gemacht hat...

  • ich kenne diesen Paragraphen... dann Fage ich mich warum meine Scheidungsanwältin mir das anders suggeriert hat... eine Andere Anwältin wiederum sagte mir das sei strittig...es gäbe Urteile, die schon einen Unterschied gemacht haben....

  • ...also lief esdarauf hinaus: ich zahle ihm einen Zugewinn... sowenig wie möglich... dann hole ich es mir Stück fürStück über den Unterhalt zurück... so viel wie möglich...



    Tolle Leistung meiner Scheidubgsanwältin... 7500 Euro für 2 Jahre Ärger... und falsch beraten

  • Sie holt sich gar nichts zurück. Es geht um das Kind. Das finanzierst du teilweise, den Rest zahlt die Mutter. Und was die Anwältin suggeriert hat, das wissen wir hier nicht. Ich staune immer wieder, wie viel in Auskünfte hineininterpretiert werden kann. Und, du hast die Anwältin nicht für Untätigkeit bezahlt, sondern für ein Mandat, welches du ihr erteilt hast. Wer soll die Anwältin bezahlen, wenn nicht der Auftraggeber?


    Herzlichst


    TK

  • Das mit der Unbilligkeit gilt im Prinzip schon.

    Allerdings geht es hier ja darum, Schulden an den Staat zurückzuzahlen.

    Ich vermute, daher wird das anders bewertet.

  • Liebe oder lieber timekeeper,


    Ich wundere mich schon über den "Ton" und die belehrende, ich würde fast sagen leicht arrogante Art, wie du mir entgegentrittst....


    Letztendendes weiss ich schon, was in der Beratung mit meiner Anwältin besprochen wurde. Da gibt es für mich keinen Interpretationsspielraum... die Aussage war: Solange ich in der Ausbildung bin ist der Zugewinn für die Erbringung des Kindesunterhaltes unantastbar.


    Darauf hatte ich mich seit Beginn des Mandats eingestellt... und dass ein Mandat Geld kostet ist mir auch klar, hat sie nun doch eine Menge Briefe geschrieben....ich bin nicht davon ausgegangen, dass sie umsonst arbeitet....


    ....allerdings bin ich dann davon ausgegangen, dass diese Aussage richtig sei...nun denn... war sie offensichtlich nicht...



    Gauss :


    Es sind 2 Baustellen:


    1. Die Unterhaltsvorschusskasse fordert rückwirkend für 1 Jahr den Unterhaltsvorschuss von mir zurück...


    Ich war aber in der Ausbildung und nach Abschluss 6 Monate krank und bin in Hartz 4 gerutscht....



    2. Ab jetzt, Erbringung de Mindestunterhaltes aus meinem Zugewinn heraus.... das habe ich leider auch hinnehmen müssen, da bei einer Klage wohl noch viel höhere Kosten auf mich zukommen würden...


    (Leider verdiene ich ab August im Anerkennungsjahr nur um die 1600 brutto....nach Abzug meiner Lebenskosten bleiben mir ca. 550 Euro...)



    PS... ich brauche keine Belehrungen, ich hatte nur gehofft hier jemanden zu finden, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat.



    Leider ist der Vergleich aus meiner Sicht schon schief gelaufen... wenn ich das alles gewusst hätte, ich hätte diesen so niemals akzeptiert. Dies tat ich um Ruhe (vor allem für die Kinder) reinzukriegen und die Sache abzuschliessen... nun geht es weiter und meine Ex sitzt in einem Haus mit Wert von 380.000 und lässt sich schön von ihrer Mutter den Mallorca- Urlaub bezahlen. Den Grossen hat die schön beigebracht, dass der Papi ein Mann ist, der nicht zahlen will... die reden kaum noch bis gar nicht mehr mit mir...


    Wie dem auch sei... ich denke wahrscheinlich war das Forum hier der falsche Ort um sich auszutauschen

  • timekeeper: Die Aussage, dass der Fragesteller einen Teil des Unterhaltsbedarfes der Kinder finanziert und den Rest die Mutter, ist falsch. Dass es sich hier um zwei Kinder handeln muss, kann man bereits an der Höhe des geleisteten Unterhaltsvorschusses erkennen.


    Hinsichtlich der Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses relativiere ich meine Aussage. Es ist denkbar, dass diese Forderung unbegründet ist.

  • Hi,


    es macht wenig Sinn, jemandem Hoffnungen zu machen, wo keine zu machen sind. Da nehme ich lieber in Kauf, mich mal unbeliebt zu machen. Natürlich gibt es theoretisch für sehr spezielle Fälle immer Ausnahmen. Aber da gibt es doch in diesem Fall hier keine Ansatzpunkte für.


    Man sollte Kindesansprüche in welcher Richtung auch immer (Geld, Umgang z.B.) nicht mit der Trennungsproblematik vermischen. Das bitte nicht tun, auch wenn es schwer fällt. Du hast grob geschätzt etwa 1300 € netto + eben Vermögen. Damit bist du in der Pflicht.


    Es ist immer schwer rüber zu bringen, dass jede Trennung eines Normalbürgers für beide Seiten erhebliche Verluste bringt. Eine funktionierende wirtschaftliche Einheit kann nicht so ohne weiteres in zwei funktionierende wirtschaftliche Einheiten zerschlagen werden. Insbesondere, wenn man sich für das klassische Ehemodell entscheidet. Da meint derjenige, der ausgleichen muss, das habe der andere gar nicht verdient, denn während er im grausamen Berufsleben kämpfte, habe der Partner faul zu Hause rum gesessen. Und der andere meint, es sei ja viel zu wenig, was da ausgeglichen werde, man habe ja den Rücken frei gehalten und stehe jetzt vor dem Nichts.


    Nur, in diese Schlacht sollte nicht zu Lasten des Kindes ausgetragen werden.


    Herzlichst


    TK

  • Für ein Kind ab 12 Jahren stehen dem alleinerziehenden Elternteil monatlich 642,50 € zur Verfügung, wenn "nur" der Mindestunterhalt gezahlt wird.

  • Es sind 2 Baustellen:


    1. Die Unterhaltsvorschusskasse fordert rückwirkend für 1 Jahr den Unterhaltsvorschuss von mir zurück...

    Zu Recht, es sind ja Schulden.

    Allerdings könntest du das vermutlich stunden, wenn du so wenig zur Verfügung hast.

    --> Brief ans Amt, wie deine Anwältin vorschlug.


    2. Ab jetzt, Erbringung de Mindestunterhaltes aus meinem Zugewinn heraus....

    Was hat sich denn jetzt geändert, dass du ab jetzt zahlen sollst?

  • Wenn man den Zugewinn in Schonvermögen umgewandelt hätte, müsste man aus diesem den Mindestunterhalt ggf. nicht aufstocken. Wenn sich der ausziehende Elternteil vom Zugewinn z.B. eine Wohnung gekauft hätte, müsste er diese nicht wieder verkaufen, sondern sich lediglich einen Wohnvorteil anrechnen lassen, sofern ein solcher vorhanden wäre. Auch andere Altersabsicherungen wären denkbar.

  • @Throtha:


    Es hat sich geändert, dass ich mit Rechtskraft der Scheidung die Zugewinnsumme ausgezahlt bekommen habe.

    Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich Hartz4 bekommen, da ich durch Krankheit nach der bestandenen Ausbildung da reingerutscht war.

    Ich habe seit 3 Jahren die Unterhaltsvorschusskasse sehr transparent über alles informiert. Natürlich musste ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen und denen mitteilen, dass ich aus Hartz4 rausgefalle, da ich diese Zugewinnsumme bekommen habe.

  • Trotha

    ...das war meine Idee. Leider hat meine Anwältin mir nicht gesagt was ich machen soll. Ich wartotal überfordert, weil ich gar nicht wusste, ob ich das darf oder nicht.

    Meine neue Anwältin meint ich darf es nicht.

    Eine eventuelle Klage ist sehr heikel, denn wenn ich kein Recht bekäme müsste ich noch mehr zahlen...

  • Zu Recht, es sind ja Schulden.

    Allerdings könntest du das vermutlich stunden, wenn du so wenig zur Verfügung hast.

    --> Brief ans Amt, wie deine Anwältin vorschlug.

    das stimmt so nicht... ich war nicht leistungsfähig... daher ist eine Rückforderung eher unwahrscheinlich. Sie versuchen es natürlich trotzdem...