Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo in die Runde,


    ich habe eine Frage wie das Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Kindern auslegt bzw. was die Grundlagen für eine Entscheidung sind.


    Bin verheiratet und habe mit meiner Frau zwei Kinder 7 und 10 Jahre. Wir sind beide berufstätig. Sie zu 65% und ich zu 100%. Die Erziehung der Kinder teilen wir uns aktuell. Ich kümmere mich morgens um die Kinder, bis 15 Uhr Betreuung in der Schule und dann werden Sie von ihr abgeholt. Abends um 18 Uhr bin ich auch wieder zuhause. Jeder hat so seine Schwerpunkte von den Aufgaben.


    Meine Frau möchte Ende des Jahres zu Ihren Eltern ziehen. Beide bauen gesundheitlich ab. Das ist rund 300 km entfernt. Ich will das nicht. Sie will die Kinder mitnehmen. Die Beziehung ist leider am Ende.

    Die Kinder sind aber mein Lebensmittelpunkt und ich möchte sie nicht verlieren. Inwieweit ich besuche am Woche bei 300 km Entfernung realisieren kann, weiß ich auch noch nicht.

    Wenn meine Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagt, hat sie Chancen das zu bekommen? Wird sowas eingeschränkt auf einen Bereich des Wegzugs oder kann der Umzug innerhalb von Deutschland frei erfolgen? 300 km schließen mich in meinen Kontakten zu einem guten Teil aus. Was für Kriterien spielen eine Rolle? Wie kann ich meine Chancen verbessern?


    VG

    P.

  • Hi,


    es ist schwer, so Fälle sauber juristisch einzuschätzen.


    Voraussetzung für eine Gerichtsentscheidung ist zunächst einmal ein Streit zwischen den Elternteilen. Es gibt keinen Automatismus mehr dahingehend, dass bei jeder Scheidung auch über den zukünftigen Wohnort entscheiden wird. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, wird es auf eine gerichtliche Entscheidung hinaus laufen. Letztlich entscheidend ist, was dem Kindeswohl eher entspricht. Da spielen viele Faktoren rein. Der Zeitfaktor, der Verlust der gewohnten Umgebung, wie die neue Umgebung für die Kinder ist, und bei größeren Kindern natürlich auch deren Wunsch. Ob das Zusammenleben mit Großeltern, die langsam Pflegefälle werden, sinnvoll ist, das vermag ich nicht einzuschätzen.


    Aber, selbst wenn die Kinder in Zukunft bei der Mutter in Entfernung leben werden, ist einiges zu berücksichtigen. Die Frau hat die Entfernung gesetzt. Sie ist auch kostentechnisch an den Umgangskosten zu beteiligen und m.E. je nach den Umständen auch am holen und bringen. Aber das wäre dann individuell auszuhandeln.


    Und noch etwas: die Kinder sind ja nicht mehr so ganz klein. Sie werden bald eigene Interessen haben, und zwar einerlei, ob sie bei dir leben oder bei der Mutter. Abgesehen davon haben wir ca. 3 Monate Ferien im Jahr. Ich würde mich dann darauf konzentrieren, dass ich sie seltener, dafür aber länger sehe.


    So, das mal als Einstieg.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für Deine Worte.


    Das die Ehe vor dem Ende steht, ist schon sehr traurig. Leider kann ich das nicht ändern und muss damit leben. Mir sticht der Gedanke echt ins Herz, wenn die Kinder bald weg sein könnten. Gerade die Entfernung macht mir das so unendlich schwer. Dabei geht es mir nicht unbedingt nur um die Kosten, sondern um die Zeit. Freitags abends Berufsverkehr. Das geht in die Zeit und dann später auch in die Motivation zu mir zu kommen. Ich habe die Sorge das ich einfacher immer weiter ins Abseits komme.


    Daher wollte ich noch mal kurz Fragen, wenn es zur eine Klage zum Aufenthaltsrecht kommt: Wird das dann einseitig zugesprochen oder sind da Kilometereinschränkungen möglich/typisch? Wenn Sie 5-50 km entfernt wären, wäre das alles für mich viel leichter. ich will weiter die Kinder mit erziehen.


    Ferien sind wichtig und meine Hoffnung.

  • Hi,


    Freizügigkeit ist eines der Rechte, die unser Grundgesetz garantiert. Dies bedeutet, dass der deutsche Bürger hinziehen kann, wo er will (die Frau sitzt ja nicht ein), auch unter Mitnahme der Kinder, wenn das Gericht nicht anders entscheidet. Jedenfalls sind die Eltern nicht verpflichtet, wegen gemeinsamer Kinder ewig in unmittelbarer Nähe zu leben. Ob die Kinder mit umziehen oder bei dir verbleiben, das ist eine ganz andere Frage.


    Eventuell sollte man, wenn sich der Streit abzeichnet, bereits jetzt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, so dass bis zum Auszug der Frau alles geklärt ist.


    TK