Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage wie das Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Kindern auslegt bzw. was die Grundlagen für eine Entscheidung sind.
Bin verheiratet und habe mit meiner Frau zwei Kinder 7 und 10 Jahre. Wir sind beide berufstätig. Sie zu 65% und ich zu 100%. Die Erziehung der Kinder teilen wir uns aktuell. Ich kümmere mich morgens um die Kinder, bis 15 Uhr Betreuung in der Schule und dann werden Sie von ihr abgeholt. Abends um 18 Uhr bin ich auch wieder zuhause. Jeder hat so seine Schwerpunkte von den Aufgaben.
Meine Frau möchte Ende des Jahres zu Ihren Eltern ziehen. Beide bauen gesundheitlich ab. Das ist rund 300 km entfernt. Ich will das nicht. Sie will die Kinder mitnehmen. Die Beziehung ist leider am Ende.
Die Kinder sind aber mein Lebensmittelpunkt und ich möchte sie nicht verlieren. Inwieweit ich besuche am Woche bei 300 km Entfernung realisieren kann, weiß ich auch noch nicht.
Wenn meine Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagt, hat sie Chancen das zu bekommen? Wird sowas eingeschränkt auf einen Bereich des Wegzugs oder kann der Umzug innerhalb von Deutschland frei erfolgen? 300 km schließen mich in meinen Kontakten zu einem guten Teil aus. Was für Kriterien spielen eine Rolle? Wie kann ich meine Chancen verbessern?
VG
P.