Frage zum Unterhalt

  • Guten Tag.


    Ich habe eine Frage bzgl. Unterhalt.

    Meine Frau und ich trennen sich nach vielen Jahren ;(

    Wir haben 4 gemeinsame Kinder. Mein Sohn im Alter von 17 Jahren welcher sich in einer Ausbildung befindet zieht mit mir zusammen und die anderen kids 5,8,11 bleiben bei der Mutter. Ich habe ein Bruttogehalt von 3000€ und meine Frau ca. 1200 Brutto.

    Da ich jetzt davon die Wohnungssuche abhängig machen muss (qm, Mietkosten etc) würde ich gerne wissen welchen Selbstbehalt ich habe? Bekomme ich quasi den Unterhalt vom Sohn angerechnet welcher sich in der Ausbildung befindet?


    Wie wird sein Einkommen eingerechnet?

    Wer bekommt das Kindergeld?

    Da man bei meinem Gehalt nicht alle voll bedienen kann werde ich auf dem Selbstbehalt landen (wie hoch ist dieser mit einem Kind bei mir) . :?:

    Leider ist dies für mich Neuland und kenne mich damit überhaupt nicht aus.


    Vielen Dank im voraus.

  • Hallo Samuel,


    dein Selbstbehalt beträgt 1160€ (bereinigt).


    Wann wird der Sohn 18 ? wie hoch ist sein Einkommen?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Samuel,


    Bis 18 Jahre wird die Hälfte seinens Netto-EK (nach Abzug Ausbildungpauschale) auf seinen Bedard angerechnet. hier ca. 200€


    Beim EK deiner Nochfrau, wirst du m.E. keinen Unterhalt von ihr bekommen.


    Bis 18 besteht jedoch die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo Samuel

    Wurde der Selbstbehalt nicht erhöht ?

    eigentlich nicht. In den 1160€ bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen sind hier auch die Wohnkosten mit 430€ (Warmmiete) enthalten.

    Sollte dieser Betrag nicht reichen und der Wohnraum aber angemessen sein, so kann der SB auch erhöht werden.


    Ein weiterer Aspekt ist durch den Mindestbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder zu beachten.

    Wird dieser nicht tangiert, ist der SB in 2022 glaube mindestens 1400€.


    Gruß


    frase

  • Der Selbstbehalt wurde nicht erhöht und liegt beim Fragesteller hinsichtlich der 3 kleinen Kinder bei 1160 €. Der Selbstbehalt gegenüber nichtprivilegierten Kindern und der Regelkontrollbetrag der 2. Einkommensgruppe der DDT beträgt 1400 €.