Hallo zusammen!
Anfang Mai wurde meine einvernehmliche Scheidung bei Gericht eingereicht.
Meine Exfrau und ich haben eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung letztes Jahr geschlossen. In dieser ist alles geregelt bzgl. Zugewinn und Versorgungsausgleich.
Auch für unsere beiden Kinder gibt es Regelungen für den Umgang.
Mein Anwalt setzte mich jetzt in Kenntnis, das die Gegenseite auch einen Anwalt beauftragt hat. Das hat mich sehr verwundert, da ich dachte, das alles einvernehmlich läuft.
Muss ich mich um irgendwas sorgen? Kann am Scheidungstermin (der hoffentlich bald ist) noch irgendwas angefochten werden?
Grüße und danke für Antworten