Zusatzvereinbarung Ehevertrag

  • Ich habe eine Frage zum Ehevertrag. Ich formuliere diese Frage allgemein.

    Ein Ehepartner möchte für ein Jahr 80% seiner bisherigen Wochenstunden arbeiten.
    Mit dem Ehepartner ist Güterstand Zugewinngemeinschaft vereinbart.
    Zum Zeitpunkt des Schließens des Ehevertrages war diese Absicht nicht erkennbar.

    In diesem Jahr wird wahrscheinlich der Zugewinn der Wenigerarbeitenden Person geringer ausfallen.
    Angenommen, es kommt zu einer Scheidung und Versorgungsausgleich.
    Könnte sich ein Ehepartner darauf berufen, dass er mit dem freiwillige Wenigerarbeitenden, welches zu einem geringeren Zugewinn führte, nicht einverstanden war?
    Und dieses dann dazu führt, dass dieser Wenigerarbeitenden so gestellt wird, als hätte er 100% gearbeitet?
    Bzw. wie kann sich der Wenigerarbeitenden absichern? Gibt es eine Vorlage/ Mustervereinbarung, in der beide Ehepartner unterschreiben, mit dem Wenigerarbeitendeneinverstanden zu sein?


    Sorry, ich kann das nicht einfacher formulieren.


    Danke für die Antwort.

  • Hi,


    wie ist denn der Stand zwischen den Parteien, Trennung steht an, oder wie? Außerdem scheint wohl der Begriff "Zugewinn" nicht so ganz klar zu sein. Es gibt keine Verpflichtung, ständig ganztägig zu arbeiten, um Zugewinn anzuhäufen. Man kann sein Gehalt, einerlei ob 80% oder 100% gearbeitet wird, wie auch immer ausgeben. Zugewinn ist das, was da ist, nicht das, was man erwirtschaften kann.


    Herzlichst


    TK

  • Da die Zugewinngemeinschaft den gesetzlichen Güterstand darstellt, wäre es sinnfrei, diesen nochmals mit einem Ehevertrag zu vereinbaren. So etwas würde kein Notar beurkunden.

  • frase, es kann trotzdem sinnvoll sein, einen notariellen Vertrag abzuschließen, um spätere Abänderungsgelüsten entgegen zu treten. Bei einem Notar wird man umfassend aufgeklärt. Da aus der gesetzlichen Regelung nach dem Regel/Ausnahmeprinzip rauszukommen, das ist wesentlich schwieriger. Deshalb werden auch so Verträge regelmässig bei Notaren geschlossen.


    Herzlichst


    TK

  • Welche "Abänderungsgelüste" hinsichtlich des Güterstandes sollten denn durch einen der Partner später nach welchem "Regel/Ausnahmeprinzip" durchsetzbar sein und wie soll eine Beratung durch einen Notar ein späteres Aufkommen derartiger "Gelüste" verhindern?


    Dem Fragesteller geht es hier offenbar auch nicht um den Zugewinn, sondern um den Versorgungsausgleich.


    Für die Gestaltung des ehelichen Lebens gibt es übrigens weder Vorlagen noch Mustervereinbarungen, sollte das Ehepaar bereits ab solchen Fragen scheitern, sollte dieses ggf. gleich eine Trennung erwägen.