Ich habe eine Frage zum Ehevertrag. Ich formuliere diese Frage allgemein.
Ein Ehepartner möchte für ein Jahr 80% seiner bisherigen Wochenstunden arbeiten.
Mit dem Ehepartner ist Güterstand Zugewinngemeinschaft vereinbart.
Zum Zeitpunkt des Schließens des Ehevertrages war diese Absicht nicht erkennbar.
In diesem Jahr wird wahrscheinlich der Zugewinn der Wenigerarbeitenden Person geringer ausfallen.
Angenommen, es kommt zu einer Scheidung und Versorgungsausgleich.
Könnte sich ein Ehepartner darauf berufen, dass er mit dem freiwillige Wenigerarbeitenden, welches zu einem geringeren Zugewinn führte, nicht einverstanden war?
Und dieses dann dazu führt, dass dieser Wenigerarbeitenden so gestellt wird, als hätte er 100% gearbeitet?
Bzw. wie kann sich der Wenigerarbeitenden absichern? Gibt es eine Vorlage/ Mustervereinbarung, in der beide Ehepartner unterschreiben, mit dem Wenigerarbeitendeneinverstanden zu sein?
Sorry, ich kann das nicht einfacher formulieren.
Danke für die Antwort.