Unterhalt bei geringem Einkommen des Unterhaltszahlendem

  • Hallo allezusammen,


    ich hab eine Frage bezüglich der Unterhaltshöhe bei geringem Einkommen des Vaters. (Vater ist in der Unterhaltspflicht). Wäre schön wenn sich das klären lässt ohne eine Anwalt aufsuchen zu müssen.

    Wenn man den Unterhalt für ein Kind berechnet, nimmt man ja in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe höher, da diese für 2 Kinder im Schnitt ausgelegt ist.

    Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle geht ja von 0 weg. Also egal wie wenig man verdient, man ist auf jeden Fall in Stufe 1. Wenn der Unterhaltszahlende nichts zum Abziehen hat (also Versicherungen etc.) dann fällt er doch bei geringem Einkommen trotzdem in Stufe 2, weil es sich nur um ein Kind handelt oder?


    Konkret geht es um meinen Exmann, der selbstständig ist und sein Gehalt niedrig rechnet, weil er ja in letzter Zeit so wenig verdient hat. (Hauptsache es reicht für den Porsche ^^)

    Er meint, weil er nicht 12 Monate am Stück aus Stufe 1 rausgekommen ist, kann er weil er ja so arm ist, nur Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle zahlen.


    Vielen Dank im voraus und schönen Tag noch

  • Neben dem Gehalt wären hier noch die Gewinne aus dem Unternehmen zu ermitteln, dazu benötigt man u.a. noch die BWA und die Einkommenssteuerbescheide regelmäßig der letzten 3 Jahre. Da das Kind offenbar minderjährig ist, könnte man beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten, der Beistand würde dann die notwendigen Auskünfte einholen und den Unterhaltsanspruch durchsetzen.