Zugewinnausgleich nach Scheidung?

  • Hallo!

    Scheidung ist herum und ich zahle meiner Frau noch 1,5 Jahre Unterhalt. Sie hat Verfahrenskostenhilfe erhalten, und zahlt mtl. um die 100 €.


    Die Scheidung ist 6. Monate her und ich warte auf einen Antrag zum Zugewinnausgleich.

    Taktik um die Verfahrenskostenhilfe nicht zu gefährden und erst kurz vor der 3Jahre Frist Antrag zu stellen?

    Der Zugewinn sollte recht gering sein …altes Auto (wert um 7000–8000 € und etwas Bargeld 5000–7000 €). Allerdings will ich die Sache abgeschlossen haben, aber selbstverständlich auch keine schlafenden Hunde wecken.


    Muss sie Verfahrenskostenhilfe erneut beantragen, um einen Antrag auf Zugewinn zu stellen?


    Was ist eigentlich:

    -Fahrzeug ist defekt und verliert durch die Zeit immer mehr an wert.
    -Fahrzeug wird zwischenzeitlich veräußert.

    -Muss ich die Barmittel 3Jahre blocken oder ersetzen?


    Danke :)


  • Hi,


    für die Ermittlung der Höhe des Zugewinns ist der Zeitraum von der Eheschließung bis zum Tag der Rechtshängigkeit der Scheidung wichtig. Was hinterher mit dem relevanten Vermögen passiert, das interessiert nicht.


    TK

    Für mich ist ja relativ fraglich warum sich die gute Frau noch nicht bei mir gemeldet hat. Da es ihr schon auf jeden Euro in der Scheidung angekommen ist.


    Also wird einfach geschätzt was dieses Fahrzeug für wert hatte? Er ist und war in einen desolaten Zustand. Habe bis dato noch nicht getraut dieses Fahrzeug zu verkaufen.


    Mein Rechtsanwalt meinte nur leichtfüßig „da kommt nicht mehr.“, deshalb hier meine Nachfrage.


    Viele liebe Dank für die Auskünfte

  • Hallo Thorsten,


    Zugewinausgleich wegen 7000 €?


    Lass sie doch einen Antrag stellen.


    Wegen dieser kleinen Summe würde ich mich nicht streiten.


    edy

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  • Hi Edy,


    streiten sicher nicht, da hast du absolut recht! Ich habe nur die Befürchtung, sie macht wieder Luftschlösser & künstlichen Ärger. Beantragt zudem bestenfalls Verfahrenskostenhilfe und fängt an „der Wagen war, ist 30.000 € wert…“ eben dieses ewige hin und her.

    Frage ja hier nach, weil ich mich nicht rollen lassen will…und wieder Summe X zum Anwalt tragen.


    VG

  • Hallo Thorsten,


    Für die Taxierung von Kfz. gibt es Listen (z.B. die "Schwacke-Liste". was sie so denkt ist egal.


    edy

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  • In der Ehezeit. Es geht ledig darum, mich zu beraten, welchen Spielraum sie hat. Kann sie ewig hin und her streiten und einfach was behaupten? Damit meine ich „Fahrzeug war viel mehr wert“ …

    Die aktuelle Schätzung liegt bei nicht mal 7000 €. Da habe ich allerdings mehre Händler angefragt. Privatverkauf ist mir zu heikel, da schon Menge (Elektronik) Probleme hatte und immer wieder hat.


    VG

  • Hallo Thorsten,


    Für die Taxierung von Kfz. gibt es Listen (z.B. die "Schwacke-Liste". was sie so denkt ist egal.


    edy

    Laut dieser wäre er ja einige Tausend mehr wert. Allerdings hatte er bereits Wasserschäden, diese habe einiges beschädigt. Eine freie KFZ Werkstatt hat die Dinge dann zusammen gebastelt und mir einen schnellen Verlauf gewünscht. War in der Ehezeit.


    Mittlerweile kommen immer wieder neue Fehler hinzu. TÜV unmöglich. Im Übrigen eine deutsche Marke :D

  • Hallo Thorsten,


    die Schwacke-Liste geht von einem völlig intakten Fahrzeug aus.


    edy

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  • Ich denke mal das mit dem Auto ist ganz gut regelbar.

    Du kannst das Auto sicher schon verkaufen und dann legst du halt die Hälfte mal bei Seite.

    Lass dir den Händlerankaufspreis bestätigen oder gehe zu einem Ankaufsportal und stoße das Auto ab.

    Wenn es eh keinen TüV mehr bekommt, brauchst du bestimmt auch ein Ersatz.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    natürlich kann das Auto verkauft werden, hatte doch nichts anderes geschrieben. Die Frage hier ist aber zunächst, ob es in das Paket "Hausrat" oder "Zugewinn" zu packen ist. Und wenn letzteres, dann kommt es nicht darauf an, was das Auto jetzt wert ist, das interessiert nicht. Es kommt darauf an, was das Auto zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung wert war.


    TK