Nachzahlung

  • Einen schönen guten Abend

    Habe eine Frage wegen Nachzahlung von Kindesunterhalt.

    Ich lebe seit dem 01.02.2021 mit meiner Lebensgefährtin zusammen, sie hat zwei Kinder eins lebt bei ihr das andere beim EX. Jetzt nach über anderthalb Jahren soll sie Kindesunterhalt nachzahlen (kommt alles von ex ).

    Ist das Rechtens das?

    Sie zahlt immer pünktlichst jeden Monat laut DT.

    Soweit wie ich weiß geht das nicht

  • Eigentlich nicht! Sie hat immer laut Düsseldorfer Tabelle den erforderlichen Betrag bezahlt,wo sie alleine war.

    Aber jetzt soll sie rückwirkend 18 Monate Nachzahlen weil wir seit dem 1.2.2021 zusammen leben (Wohnen).

  • Die Haushaltersparnis wird ja lediglich bei einem Mangelfall herangezogen. Wenn die Forderung also durch den Ex erhoben wird, könnte dieser schon falsch liegen. Es müsste dahingehend auch Verzug vorliegen.

  • Ja ein Titel ist da! Das mußte ja alles über Anwalt gehen

    dann ist dieser gültig bis er abgeändert wird. Ich würde mich beruhigt zurück lehnen.:)

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • In Verzug kann man auch gelangen, wenn ein Unterhaltstitel besteht. Fordert der Berechtigte ab einem bestimmten Zeitpunkt begründet einen höheren, als den bisher titulieren Betrag, schuldet der Verpflichtete diesen ab dem Zeitpunkt, zu welchem er dahingehend in Verzug gerät.