Nachehelicher Unterhalt+ falsch berechnet

  • Guten Tag erstmal,und Hallo! Ich bin neu hier.


    Ich habe ein paar Fragen, deswegen habe ich mich für dieses Forum entschieden .


    Situation bei einem Bekannten :


    Ehe seit Juni rechtskräftig geschieden. Frau beantragt nachehelichen Unterhalt wegen Kinderbetreuung (Kind 3 1/2)


    Sie geht halbtags arbeiten, weigert sich aber mehr zu gehen. Mann forderte 75-100% Stelle.


    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß sie die Stunden erhöhen muss?


    Und wenn sie in Steuerklasse 1 statt 2 ist, und es kommt raus bei Gericht, ist das dann eine Täuschung? Eigentlich würde sie ja mehr Nettogehalt haben.


    Kita ist vorhanden und könnte auch Stunden Zahl erhöhen, alle gesund, fit. Mann hat circa 6-8 Tage Umgang. Ehe ging fast 6 Jahre.


    Falls ihr mehr Informationen braucht, einfach schreiben!

  • Hallo,

    wenn das Kind mit 3 1/2 noch Betreuung braucht, dann wird die Mutter ihre Arbeitszeit nicht erhöhen müssen.


    Wer würde sich um das Kind kümmern wenn die Mutter 75-100% arbeiten würde? Wer würde evtl. KITA-Gebühren zahlen ?


    edy

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  • Hallo!

    Das Kind ist in der Kita von 7:30-14 Uhr. Aber es könnte auch bis 16:30 dort bleiben. Gebühren könnten gerne geteilt werden, falls der Preis steigt.

    Auch Eltern wären für die Betreuung in der Nähe. Außerdem würde auch der Mann gerne mehr Betreuung übernehmen, was aber bei 70 km etwas schwierig ist. Hab viele Urteile gelesen, das mindestens 75% Arbeit angemessen wären.

  • Hallo Melisse,


    Ich würde erstmal ausrechnen, wie hoch der nacheheliche Unterhalt ausfallen würde ?


    edy

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  • Also er hat ungefähr 3000 raus, bereinigt dann so 2800

    Und sie 1300, aber Steuerklasse 1 statt 2

    Also denke mal bereinigt 1200


    Müsste dann circa 550 bis 600 Euro sein.

  • Hi,


    durch 2,5 Stunden mehr in der Kita ist ja eine Aufstockung des Jobs der Mutter die Betreuung des Kindes keinesfalls abgedeckt. Bitte auch berücksichtigen, dass die Mutter vom Arbeitsplatz noch zur Kita kommen muss, oder liegt alles dicht beieinander? Im übrigen kann niemand die Mutter zwingen, ganztags zu arbeiten. Insoweit ist die Frage falsch gestellt. Die Frage ist, ob sie unabhängig von ihrem Verdienst noch einen Anspruch auf Exenunterhalt hat oder ob sie für sich alleine sorgen muss. Die Steuerklasse spielt insoweit keine Rolle, man kann ja ohne weiteres ausrechnen, wieviel sie in Steuerklasse II ausgezahlt bekäme.


    Diese Fälle sind ohne ganz konkrete Kenntnisse der tatsächlichen Umstände in einem Forum schwer abschätzbar. Bei der Dauer einer Ehe von 6 Jahren wird der Mann ganz sicherlich nicht ewig ergänzend für die Frau aufkommen müssen. Da in diesen Fällen ja ohnehin Anwaltszwang besteht, würde ich darauf achten, dass einmal die Höhe sauber berechnet wird, aber eben auch eine Begrenzung in zeitlicher Hinsicht erfolgt. Für den Fall, dass das Gericht eine Unterhaltsverpflichtung bejaht.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für deine Antwort 👍

    wir wären ja auch schon zufrieden, wenn sie wenigstens eine Stunde länger arbeiten würde, das würde ja auch schon helfen, und natürlich in Steuerklasse 2 wechselt.


    Aber ja genau, die Frage die du jetzt erstellt hast, ist eigentlich die richtige Frage 🤗


    Ich bin auf jeden Fall mal gespannt, wie es weiter geht...

  • Ich sehe anhand der Sachverhaltsdarstellung keinen Anspruch der Mutter auf nachehelichen Unterhalt und auch keine Begründung dafür, dass der Mutter weiterhin Betreuungsunterhalt zustehen sollte.


    Da es hier schon an der Anspruchsgrundlage fehlen dürfte, kann man sich irgendwelche Berechnungen ersparen, zumal ja gar nicht erkennbar ist, welche Zahlen man hier ansetzen will.


    Allenfalls bei der Berechnung des Mehrbedarfs der Kosten der Kita dürfte das Einkommen der Mutter eine Rolle spielen.

    Dahingehend ist der Vater ja aber sowieso kompromissbereit und hat sich ja schon bereit erklärt, gern einen höheren Betrag zu übernehmen.

  • Es wäre also zunächst einmal Aufgabe der Mutter, darzulegen, welche Nachteile ihr aus der Ehe erwachsen sind und diese zu beziffern.


    Wenn die Mutter sich nach der Scheidung entschließt, verkürzt zu arbeiten, muss sie eben mit diesem Einkommen leben, mithin eben mit den benannten 1200 €.

  • Hallo,



    Wenn die Mutter sich nach der Scheidung entschließt, verkürzt zu arbeiten, muss sie eben mit diesem Einkommen leben, mithin eben mit den benannten 1200 €.

    Es kommt doch m.E. darauf an, ob das Kind wirklich noch zusätzliche Betreuung braucht. Dann wäre es allerdings Betreuungsunterhalt.


    Wir wissen nicht wie die Arbeitszeit der Mutter in der Ehe war, die Mutter möchte z.Zt. ihre Arbeitszeit auf halbtags beschränken?. Der Vater fordert eine höhere Arbeitszeit.


    edy

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    3 Mal editiert, zuletzt von edy ()

  • Also die Arbeitszeiten vor der Ehe war 40 Stunden bei ihr, in der Ehe nach der Geburt vom Kind ging sie 25 Stunden arbeiten, weil sie umbedingt ein Haus kaufen wollte. Sonst hätte auch sein Gehalt alleine gereicht, er wollte aber nicht umbedingt umziehen. So war es ihr Wahl halbtags zusätzlich zu arbeiten.

    Die Anklage sagt Antrag auf nachehelichen Unterhalt, nicht auf Betreuungsunterhalt. Hab mich eigentlich auch darüber gewundert!



    Nachteile hat sie keine in der Anklageschrift genannt, nur das sie nicht mehr arbeiten kann oder bzw will weil sie das Kind nicht länger in der Kita lassen möchte. Gefährdung des Kinreswohl.

  • Ausweislich des vorliegenden Sachverhalts braucht das Kind keine zusätzliche Betreuung. Besondere Umstände wurden nicht dargelegt.

    Sollten solche vorliegen, müsste die Mutter diese darlegen.

    Da hier dahingehend nur dargelegt wurde, dass das Kind gesund und wohl altersgemäß entwickelt ist, braucht man also nicht über Umstände spekulieren, welche nicht dargelegt wurden.


    Im Familiengericht gibt es übrigens keine Anklagen, sondern Anträge.


    Wenn die Mutter in der Elternzeit bereits 25 h arbeitete, kann ich gegenwärtig nicht erkennen, weshalb sie nun, da das Kind jetzt bereits 3,5 Jahre alt ist, nicht voll arbeiten könnte, weshalb also vom Regelfall des 1569 BGB abgewichen werden müsste.

  • Ja genau so sehe ich das auch! Ich bin mal gespannt, ob der Richter das genau so sieht...


    Ja danke, du hast Recht 😄 ist gemerkt!


    Ich find es doof, das es einfach keine einheitlichen Regeln dazu gibt. Das wäre für alle einfacher!

  • Ich habe alles gelesen, was zu diesem Einzelfall hier geschrieben wurde und nichts gefunden, was unter Beachtung der gesetzlichen Regelung für nachehelichen Unterhalt oder weiteren Betreuungsunterhalt sprechen würde.

  • Melisse: Es gibt durchaus einheitliche Regeln, lesen Sie einfach mal die Paragrafen 1569 bis 1574 BGB.


    Die Betreuung eines Kindes in einer KITA gefährdet ja nun sicher nicht das Kindeswohl.

  • Ihrer Meinung nach schon 👍

    Ich finde es ganz förderlich, mit anderen Kindern und gut ausgebildeten Erziehern einen Teil des Tages zu verbringen. Alles hat Regeln, seine Ordnung. Kognitive Fähigkeiten werden besser.

    Deswegen hoffe ich, daß das Gericht das auch so sieht

  • Melisse, man weiß es einfach nicht. Denn die Betreuung durch die Kita deckt im Fall der ganztäglichen Betreuung nicht den kompletten Betreuungsbedarf ab. Danach muss ja auch noch was kommen, und da wird es dann bei einem Dreijährigen mitunter schwierig. Deshalb sagte ich ja: Einzelfallentscheidung.


    TK