Hallo,
das Kind für welches ich unterhaltspflichtig bin ist gerade 18 Jahre alt geworden.
Kurz zur Info: Das Kind lebt seit einigen Jahren bei den Großeltern, nachdem die Sorgeberechtigte Mutter verstorben ist. Eine Kontaktaufnahme wurde mir untersagt, deswegen habe ich keine Informationen über das Kind.
Ich wurde jetzt vom dortigen Jobcenter angeschrieben, dass sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommt und u.a. auch Sonderbedarfe hat. Ich wurde dazu angehalten, Auskünfte über meine Einkünfte zu geben, da ich ja unterhaltspflichtig bin. Ich würde gerne wissen, wie ich an die Informationen komme bzgl. der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung und ob sie überhaupt in der Lage ist zu arbeiten. Kann ich die Infos über das Jobcenter erhalten oder muss ich die junge Dame persönlich anschreiben? (was mir ziemlich unangenehm wäre, dass das quasi unser Erstkontakt ist)
Viele Grüße
Der Berber