Unterhalt 17/18 Lebensjahr

  • Ein Unterhaltsrückstand "überlebt" auch eine Restschuldbefreiung bei Insolvenz. Falls das hier nicht so war, dann wurdest du damals schlecht beraten/vertreten und hast ggf. einen Schadensersatzanspruch.


    Einen Antrag beim Gerichtsvollzieher bräuchte man nur stellen, wenn kein Arbeitgeber/Konto bekannt ist. Bei einem insolventen Selbstständigen zu vollstrecken ist etwas anspruchsvoller. Da jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme Geld kostet, würde ich mir im Zweifel überlegen auf die Mühe und die Kosten komplett zu verzichten.


    Ist dagegen ein Arbeitgeber vorhanden, kann man beim Vollstreckungsgericht die Lohnpfändung beantragen (ebenfalls kostenpflichtig).


    Bei nicht ausreichendem Einkommen könnte man PKH beantragen.

  • Tabula rasa mangels Masse abgewiesen ..er hatte 1.Security Unternehmen und sein " Kapital " in weitere Geschäftsfelder Verwaltungsgesellschaft, Pflegedienst etc.gesteckt, dann Insolvenz angemeldet wir sprechen hier von ca 30000+ .OK,ist länger her.

    Gerade heute erreichte mich ein Schreiben von seinem Anwalt wg.Unterlassung, mit Verweis auf eine Anwältin aus 2019, da gibt es auch noch Rückstände...der Witz ist...2021 hat er mich kontaktiert, wegen finanzieller Probleme, 2022 im März wegen Arbeitgeberwechsel um umswitchen von Zahlungstermin...war immer der erste und hey,er wollte sogar mit mir telefonieren.Jetzt darf ich nicht mehr weil ich "vor" dem 18.Geburtstag auf den Unterhalt für Juli hingewiesen habe und er meldet sich an ihrem Geburtstag, das er "0" zahlt. Sorry, fürs Dampf ablassen.

  • "Mangels Masse abgewiesen" gibt es nicht. Im Insolvenzverfahren meldet man seine Forderung an. Und diese Forderung fällt am Ende entweder weg, weil Restschuldbefreiung erteilt wurde oder sie bleibt trotz Restschuldbefreiung bestehen, weil man sie in der richtigen Form angemeldet hat.


    Wenn es einen Arbeitgeber gibt, dann Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen beim Vollstreckungsericht stellen. Dafür braucht man durchaus ein paar Kenntnisse, um das richtig zu machen.


    "Einfach vollstrecken" ist daher leichter gesagt als getan. Das Jugendamt sollte dem volljährigen Kind beim Ausfüllen helfen (§ 18 Abs.4 SGB VIII).

  • Hi,


    wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht gedeckt sind, wird das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ablehnen. Das scheint hier der Fall gewesen zu sein. Also haben wir es mit einer normalen Vollstreckung und einem normalen Vollstreckungsauftrag zu tun. Da bisher Unterhalt gezahlt wurde, ist Konto und/ oder Arbeitgeber bekannt. Also kann man pfänden und gut ist.


    TK

  • Achso ja stimmt. Danke für den Hinweis zum Insolvenzverfahren. Das dürfte doch aber bei Privatinsolvenzen kaum Bedeutung haben, da ohnehin immer die Stundung der Kosten beantragt wird und dann nicht mangels Masse abgewiesen werden dürfte!? Wie auch immer. Wenn es gar nicht zum Insolvenzverfahren kam, dann bestehen auch die Forderungen von früher noch.


    Ein Vollstreckungsauftrag und eine Pfändung sind zwei unterschiedliche Sachen. Wer pfänden will, stellt eben gerade keinen Vollstreckungsauftrag, sondern beantragt den Erlass eines Pfändungsbeschlusses, zu finden hier:


    https://justiz.de/service/form…unterhaltsforderungen.pdf

  • Ob Privat- oder Regelinsolvenz spielt hier gar keine Rolle, da keine Restschuldbefreiung erteilt wird, wenn kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird.

  • Wer sagt denn, dass das hier eine Privatinsolvenz war? Er betrieb offensichtlich mehrere Unternehmen.


    TK

    Dem ist so. Wobei er dort überall als GF eingesetzt war.Aber das ist Schnee von gestern.

    Das Geld sehe ich nicht mehr. Unternehmer war er jetzt nebenberuflich 2019/2020 -Unternehmensberatung- evtl auch noch heute.Einkommensteuer hat er nie nachgewiesen, Abrechnungen aus Nicht-selbstständiger Arbeit waren auch nur " in einer Liste " aufgeführt, keine Kopien in der eine Aufschlüsselung erfolgte.

    Rechnungsstellung war nur von 1-x sortiert ohne Rechnungsnummer.

    Aber auch das ist egal.

    War auch nur zur Info, was für einen Background das ganze hatte, und was für einen verdorbenen Charakter er hat.

    Jetzt plage ich mich erstmal mit seinem Anwalt rum, und musste erstmal verdeutlichen, das nicht ich Kontakt in der Vergangenheit gesucht habe sondern ER trotz Unterlassung gegen mich.🤦Und das ich natürlich davon ausgegangen bin, das diese Unterlassung keinen Bestand hat und auch nicht mehr gewollt ist weil er mit mir telefonieren wollte, und WA Kontakt bestand.

  • Ob Privat- oder Regelinsolvenz spielt hier gar keine Rolle, da keine Restschuldbefreiung erteilt wird, wenn kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird.

    Es war sowohl Firmen- als auch Privatinsolvenz, wobei er lt Aussage seiner Eltern wohl versucht hat zu verschleppen .

    Dahin besteht von seiner Seite aus auch kein Kontakt mehr, nachdem sie nicht finanziell eingesprungen sind.

  • Schnippi, dieses "Kopf in den Sand stecken" wenn die Geschäfte nicht mehr so gehen, wie sie sollten oder man es sich vorstellte, das ist doch üblich. Da gibt es keine Bescheide mehr vom Finanzamt, einfach, weil keine Erklärungen mehr abgegeben werden. Das alles bringt doch nicht weiter.


    Ich hatte dir den Weg für den einen Monat aufgezeigt, das sollte einfach umzusetzen sein, und gut ist.


    TK

  • Schnippi, dieses "Kopf in den Sand stecken" wenn die Geschäfte nicht mehr so gehen, wie sie sollten oder man es sich vorstellte, das ist doch üblich. Da gibt es keine Bescheide mehr vom Finanzamt, einfach, weil keine Erklärungen mehr abgegeben werden. Das alles bringt doch nicht weiter.


    Ich hatte dir den Weg für den einen Monat aufgezeigt, das sollte einfach umzusetzen sein, und gut ist.


    TK

    Was wenn der AG nicht bekannt ist ? Ich verfüge weder über eine aktuelle Anschrift noch weiss ich ob und wo er arbeitet.Das war 2019 noch nachvollziehbar, er hält sich aber bedeckt.