Ein Unterhaltsrückstand "überlebt" auch eine Restschuldbefreiung bei Insolvenz. Falls das hier nicht so war, dann wurdest du damals schlecht beraten/vertreten und hast ggf. einen Schadensersatzanspruch.
Einen Antrag beim Gerichtsvollzieher bräuchte man nur stellen, wenn kein Arbeitgeber/Konto bekannt ist. Bei einem insolventen Selbstständigen zu vollstrecken ist etwas anspruchsvoller. Da jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme Geld kostet, würde ich mir im Zweifel überlegen auf die Mühe und die Kosten komplett zu verzichten.
Ist dagegen ein Arbeitgeber vorhanden, kann man beim Vollstreckungsgericht die Lohnpfändung beantragen (ebenfalls kostenpflichtig).
Bei nicht ausreichendem Einkommen könnte man PKH beantragen.