Hallo Miteinander,
anbei meine Frage zum etwas undurchsichtigen Thema der Kosten die hier in dem Fall bewusst von der Antragstellerin generiert wurden. Der Antrag war völlig überflüssig, aber unsere Justiz scheint das andere zu sehen.
Die Ausgangslage
Die KM ist nach Vaterschaftsfeststellung in der Auskunftsstufe und frage privatschriftlich Unterlagen an. Diese werden geliefert, aber es wird um Details und im Verlauf um die Höhe der DT Stufe zwischen an Anwälten gestritten.
bereits Unterhalt nach DT Stufe 9 und man befindet sich mit beiden RA in der Klärung der exakten Höhe. Die KM in Selbstvertretung meint es müsse eine Stufe höher sein und führt allerlei Argumente an, die später vom Gericht als unhaltbar eingestuft werden.
Auch begehrt sie einen Titel, der ihr zusteht, der aber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche und ungeklärter Höhe des KU erstellt wurde.
Da die KM einen Antrag auf KU nach der höheren Stufe gestellt hat, geht es um den Gesamtbetrag und nicht nur die ca. EUR 40 Differenz.
Der Antragsgegner soll nach Gerichtsbeschluss die niedrigere Stufe 9 zahlen (die er bereits zahlt). Der Streitwert wird vom Gericht auf 12 mal Stufe 9 berechnet.
Nun werden vom Gericht die Kosten gem. Differenzbetrag/KU Stufe 9 in Prozent gequotelt. Damit trägt der Antragsgegner trotz, dass er auf seiner Stufe die er anerkennt und zahlt über 90% der gesamten Prozesskosten. Denn die Antragstellerin hat ja mit dem Betrag der DT Stufe 9 obsiegt (obwohl diese nie strittig war und gezahlt wird) und nur die Differenz zu nächsten Stufe verloren.
Die Frage
Wenn die KM die Klage einreicht und damit einfach eine Stufe höher rutschen will, das aber nicht schafft, wie kann dann der Gegner den Großteil der Kosten tragen?
Damit kann ich im Familienrecht einen Antrag stellen und mir vom Gericht den aktuellen Stand bestätigen lassen und mit geringem Risiko auch auf eine höhere Stufe klagen ohne ein Prozessrisiko einzugehen?
In Summe kostet das ca. EUR 6500 an Prozesskosten. Einfach mal so zum Unterhalt, der ja korrekt gezahlt wurde hinzu. Das ist eine Gelddruckmaschine, hier gehört das Familienrecht geändert oder wurde das Kostenrecht hier zu Ungunsten des Antragsgegner interpretiert.
Wie seht ihr das, wer hat das ebenfalls erlebt und was macht man dagegen?
Grüße
Oscar