Elternunterhalt

  • Es gibt ja seit 2020 das neue Familienentlastungsgesetz.
    Gestern hatte ich eine Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsersuchen von der Stadtverwaltung in der Post, in der meine Eltern leben.
    Ich muss kurz erwähnen, dass ich seit Jahren keinen Kontakt zu meinen Eltern habe aus Gründen, die ich nicht näher erläutern möchte.
    Ich soll einen Fragebogen ausfüllen, um die Voraussetzungen und den Umfang des Anspruchsübergangs an den Träger der Sozialhilfe überprüfen zu können.

    Nun meine eigentliche Frage:

    Ich komme in keinster Weise auch nur annähernd auf ein Einkommen von 100000 Euro im Jahr. Meine Ehemann soll auch sein Einkommen offenlegen. Ich habe gelesen, Schwiegerkinder wären nicht mehr dazu verpflichtet, ihren Schwiegereltern Unterhalt zu zahlen. Muss mein Mann also seine Einkünfte offenlegen?

    Desweiteren sollen auch meine im Haushalt lebenden Kinder ihr Einkommen offenlegen. Das verstehe ich nun überhaupt nicht.
    Wäre für guten Rat sehr dankbar!

  • Mich würde noch interessieren: Eine Rechtswahrungsanzeige muss begründet sein. Was heisst das? Das ist das erste Schreiben, welches ich überhaupt bekommen habe und dann gleich eine RWA?

    Muss das Amt nicht erst überprüfen, ob überhaupt ein Anspuch besteht?

  • Hallo Vera,


    ob dieses Vorgehen der Stadtverwaltung rechtskonform ist wage ich sehr zu bezweifeln.

    Da wir aber hier nur wenige Erfahrungen mit der Umsetzung des AEG haben, gilt mal folgendes.


    Du bist nur zur Auskunft verpflichtet, wenn es Anhaltspunkte gibt, die vermuten lassen, dass dein bereinigtes Bruttojahreseinkommen über 100tsd. € liegt.


    Daher kannst du erstmal der Stadtverwaltung antworten und nach diesen Anhaltspunkten fragen.


    Natürlich werden die versuchen mit irgendwelchen Gründen an eine Auskunft von dir zu kommen.

    Es kann durchaus sein, dass in den Anträgen "Hilfe zur Pflege" einfach behauptet wird, dass du sehr gut verdienst.


    Als erste Antwort geht auch eine formlose Auskunft ohne die vorgefertigten Formulare der Verwaltung.


    Du erklärst, dass dein Einkommen unter der Grenze liegt und legst den letzten Einkommenssteuerbescheid als Beleg mit rein.

    Da du anscheinend verheiratet bist, würde ich alle Angaben zu deinem Mann und deinen Kindern vorsorglich schwärzen.

    Es zält nur die Summe der Einkünfte auf Seite 2 in deiner Spalte als Entscheidungskriterium.

    Auch deine elektronische Steuerbescheinigung von 2021 wäre eine Möglichkeit.


    Weitere Angaben würde ich nicht machen.

    Weder dein Mann noch deine Kinder sind hier vorerst von Bedeutung.

    Das wird nur zum Thema, wenn du allein über die "Grenze" gehst.


    Gruß,


    frase

  • Ich muss jetzt nochmal nachfragen:

    Da wir mit dem ersten Schreiben vom Amt schon eine RWA an der Backe haben, müssen mein Mann und meine Kinder dann nicht trotzdem Auskunft über sein Einkommen vorlegen? Gibt es da einen Unterschied, ob mit RWA oder ohne? Kann ich zum Beispiel auf einen fiktiven Unterhalt verklagt werden? Was kann meinem Mann passieren, wenn er keine Auskunft geben möchte?

  • GuMo Vera,


    die RWA ist ja die Information, dass für ein Familienmitglied Sozialleistungen erbracht werden, die unter Umständen (nach Prüfung) zurück gefordert werden können. Durch das AEG ist diese Rückforderung aber eingeschränkt worden und betrifft erstmal nur den Personenkereis über 100 tsd. € Einkommen.


    Antworte dem Amt, berufe dich auf das AEG und warte ab, wie das Amt reagiert.


    Umfangreiche Auskunft kannst du (ihr) immer noch erteilen.


    Ich verstehe deine Verunsicherung, versuche ruhig zu agieren, die Rechtslage spricht dafür. dass es keinen Grund gibt, sich Sorgen zu machen, wenn du deutlich unter der Grenze verdienst.


    Gruß


    frase

  • Danke Frase! Ich komme auf keinen Fall über die 100000 Euro Grenze. Ich bin verunsichert, weil ich nicht möchte, dass meiner Familie Nachteile entstehen. Habe zum Beispiel gelesen, dass trotzdem auch vom Ehegatten Unterhalt verlangt werden kann und der Selbstbehalt dann nur bei 3200 liegen würde. Ich vermute allerdings stark, dass dies nicht richtig ist. In einer anderen Gruppe wurde gesagt, auch Enkelkinder müssten Unterhalt an die Grosseltern bezahlen, weil sie in direkter Linie verwandt sind.

  • Hallo,

    Interessant auch, dass ich angeben soll, wieviel ich freiwillig bereit bin zu zahlen

    Die Kassen der Kommunen sind leer. Es gibt auch viele Angehörige, die moralisch Unterhalt zahlen würden, dann aber von der Berechnung des Amtes schockiert sind. Ich habe von solch einer Frage jedoch noch nichts gehört.

    In einer anderen Gruppe wurde gesagt, auch Enkelkinder müssten Unterhalt an die Grosseltern bezahlen, weil sie in direkter Linie verwandt sind.

    Diese Möglichkeit besteht schon, wird aber nach meiner Meinung auch durch das AEG begrenzt.


    Ich bin verunsichert, weil ich nicht möchte, dass meiner Familie Nachteile entstehen.

    Wo siehst du hier denn Nachteile?

    Verdient denn ein Angehöriger in direkter Linie über der Grenze?


    Mach dir doch erstmal keine Gedanken über die Berechnung.

    Schau wie das Amt auf deine Antwort reagiert.

    Dann kannst du immer noch überlegen ob und in welcher Höhe du dich an den Kosten beteiligen möchtest.


    Ich war selber vom EU betroffen, vor und mit dem AEG.

    Die erste Berechnung hatte mir schlaflose Nächte eingebracht, es waren mehr als 20% meines Nettoverdienstes.

    Da habe ich mich informiert und die Berechnung erfolgreich angegriffen.

    Mit dem AEG war ich raus, da gab es keine zwei Meinungen.

    Ich war dann froh, dass ich meiner Mutter etwas finanziell unterstützen konnte, so wie ich es für angemessen sah und das auch in meinen Möglichkeiten lag. Ich hatte aber auch ein super Verhältnis zu ihr.


    Gruß


    frase

  • Nein, in direkter Linie gibt es da wohl keinen Einzigen. Aber mein Mann könnte da schon drüber kommen. Und ich fände es wirklich schlimm, wenn er indirekt Unterhalt für meine Eltern zahlen müsste, obwohl er von meinen Eltern immer nur schlecht gemacht und beschimpft wurde.
    Ich freue mich für jeden, der Eltern hatte, die ihm eine schöne Kindheit ohne Misshandlungen ermöglicht haben.

    Seinen Eltern kann man ja auch etwas Gutes tun, indem man sie besucht und im Seniorenheim etwas verwöhnt. Da ich jahrelang im Altenheim gearbeitet habe, weiss ich, wie notwendig so etwas ist.


    Es wäre doch auch interessant zu wissen, wenn man im ersten Schreiben angibt, freiwillig etwas zu leisten und dann sich heraus stellt, man muss keinen Unterhalt leisten, ob man dann verpflichtet ist, zu bezahlen. Vielleicht ist das ja die Taktik dieses Sozialamtes.

  • Guten Abend,


    möglicherweise ist das genau die Taktik des Amtes. Man versucht erstmal an Informationen zu gelangen, die man sonst nicht erhält.

    Ob eine freiwillige Zahlung eine Dauerzustand ist/wird, dass müssen dir Fachleute erklären, ich bin nur ein Mitglied in diesem Forum.


    Daher würde ich sehr vorsichtig sein, keine freiwilligen Zahlungen anbieten und eben nach den Anhaltspunkten fragen, die eine Auskunft von dir begründen würde. Jeder Bürger, der so ein Schreiben bekommt, hat doch erstmal Respekt und glaubt den Aufforderungen nach umfassender Auskunft.

    Es besteht aber eben kein Grund und als dein Mann würde ich die Auskunft auch verweigern und klar nach den rechtlichen Grundlagen fragen.


    Mit dem Beleg, das dein Jahreseinkommen unter der Grenze liegt, sollte dem Amt klar sein, das auf deinen Fall das AEG anzuwenden ist.

    Damit werden weitere Nachfragen wohl ins leere laufen.


    Gruß


    frase

  • Hallo zusammen,

    mich beschäftigt dasselbe Thema.

    Laut diesem Urteil, siehe Anhang,wären wir verpflichtet zu zahlen.

    Wir sind verheiratet, schuldenfrei, im eigenen Haus wohnend, dass mir alleine gehört. Wir haben keine Kinder.

    Ich verdienen nicht annähernd 100.000 Euro netto, auch zu zweit verdienen wir nicht nicht so viel.

    Trotzdem müssten wir anhand unserer beiden Einkommen einen erheblichen Betrag zahlen und zwar so viel, dass wir uns ernsthaft überlegen, uns scheiden zu lassen.

    Ich weiss, dass sich das krass anhört, aber wir sehen keinen anderen Ausweg.

    Das Haus ist sanierungsbedürftig und wenn wir die geforderte Summe entrichten müssen, können wir einpacken...

    Zu den familiären Umstände möchte ich mich nicht äußern.

    Ist jemand in einer ähnlichen Situation?

  • Hallo Josie,


    das Urteil ist aus 2014, hier gab es das AEG noch nicht.


    Damals galt diese Regelung natürlich noch und du kannst mir glauben ich war in einer ähnlichen Situation.


    Im AEG ist ganz klar geregelt, dass dieses Vorgehen zur Berechnung des EU erst dann zur Anwendung kommt, wenn der betroffene Angehörige im Jahr über 100.000€ Einkommen erzielt.


    Ich kenne keine andere Auslegung und daher nochmal meine Frage, hat das Amt dich zur Auskunft aufgefordert?


    Bitte keine übereilten Handlungen!

    wenn wir die geforderte Summe entrichten müssen,

    von welcher Summe sprichst du hier, gibt es schon eine konkrete Forderung?


    Gruß


    frase

  • Hallo frase,

    Danke für Deine Rückmeldung.

    Ich wurde aufgefordert meine Vermögensverhältnisse offenzulegen und habe mich sofort an einen unabhängigen Berater gewandt.

    Dieser berechnete, dass wir knapp 1000 Euro zuschießen müssten!?!

  • Hallo Josie,


    auf welcher Grundlage wurdest du zur Auskunft gebeten?


    Es ist nicht im Sinne des AEG, dass solche Verunsicherung entsteht.


    Das aber ein unabhängiger Berater solche Auskünfte erteilt, ist mir vollkommen unklar:/


    Schau dir einfach mal die offizielle Seite des BAMS dazu selber an:


    https://www.bmas.de/DE/Service…en-entlastungsgesetz.html


    Auch wenn ich das alles nicht verstehe, würde ich dann einen Rechtsbeistand für Familienrecht um Hilfe bitte.


    Gruß


    frase

  • Hallo frase,

    ich wurde zusätzlich aufgefordert Angaben zum Verdienst meines Mannes zu machen.

    Mehr weiss ich nicht. Der Berater hatte errechnet, dass uns zusammen max. 3500 Euro bleiben dürften. Das Ganze hat mich 150 Tacken gekostet 😖.

    Wenn das so weiter geht, muss ich wohl einen Rechtsanwalt hinzuziehen, hoffe meine RSV bezahlt das.

    Danke für Deine Unterstützung

  • Hallo Josie,


    ich bin echt erschrocken, was hier so abgeht.

    Wie du sicher gelesen hast, kann das Amt durch das AEG keinen EU fordern, wenn du unter der Grenze liegst.


    Auch die Berechnung des "Beraters" scheint noch viele Fragen aufzuwerfen.


    Es scheint hier noch altes Recht in Anwendung zu sein.


    Das zu erklären würde jetzt zu weit führen.


    Hast du dem Amt schon Auskunft erteilt?


    Gruß


    frase