Enthält der Unterhalt die Kosten für das Schülerbahnticket ???

  • Hallo Alle ,

    kurze Frage die vielleicht hier jemand evtl rechtl. fundiert beantworten kann.


    Ich zahle als geschiedener Partner Unterhalt für meine Tochter , 16 . Der Unterhalt nach DD Tabelle wird vom Jugendamt Dynamisch , Jährlich angepasst .

    Jetzt steht nach dem Schulwechsel in die 11 Klasse die Frage zur Klärung Ob das Schüler Bahnticket einen Mehrbedarf darstellt oder ob es im Kindesunterhalt enthalten ist .

    Die Kosten für ein Jahresticket liegen bei ca 365 Euro .


    Ich möchte jetzt nicht näher auf die Umstände eingehen , schmutzige Wäsche gibt es da genug , die Väter werden mich verstehen.


    Vielleicht ist da jemand im Thema und kann mich aufklären bevor die Angelegenheit den Rechtsweg nimmt.


    Danke euch

  • Das käme wie immer auf die Umstände des Einzelfalles an (warum ist die Schule nur mit ÖPNV erreichbar, ist es eine öffentliche Schule, ist es das günstigste Ticket, was sagt die Beförderungssatzung, wie sind die Einkommensverhältnisse der Eltern, wie hoch ist der laufende Unterhalt, usw.).


    In der Praxis hat das Thema nach meiner Einschätzung kaum Bedeutung, da diese Forderung eher selten gestellt wird. Es gibt dazu auch kaum Rechtsprechung oder Literatur. Eine klare Aussage ist nicht möglich.


    Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens wäre abhängig von der Meinung des Gerichts und vom Gehalt des jeweiligen Sachvortrages. Mögliche Anwalts- und Gerichtskosten sollte man einkalkulieren.

  • Hi,


    die wenigen Gerichtsfälle, die es da gibt, das liegt daran, dass in der Regel die Gemeinden weitestgehend für die Transportkosten, insbesondere in Schulzentren, aufkommen. So dass, wie auch hier wenig übrig bleibt, was zusätzlich zu zahlen ist. Es wäre also zu prüfen, was der Grund für diese Fahrtkosten ist. Erst dann sieht man weiter.


    TK